Full text: Handbuch der Deutschen Verfassungen.

Verlag von Duncker & Humblot, München und Leipzig. 
Die Reform 
der Verwaltungsorganisation unter 
Stein und Hardenberg. 
Von Ernst Meier. 
Zweite Auflage, nach dem Tode des Verfassers herausgegeben von 
Dr. Friedrich Thimme. 
Preis M. 14. -. 
Die Bedencung des Werkes ist schon bei seinem ersten Erscheinen anerkannt wowen. Der 
Verfasser arbelret mie einem reichen, damals zum großen Teil unbekannten Materiale, das auf lang- 
lährigen Archivstudien beruht. Sein Realismus, mit dem er den Dingen auf den Grund gebt, die be- 
sonnene Unerschrockenbei#, mie der er seiner überzeugung Ausdruck gibt, die warme Begeisterung, die 
den Stoff belebe, sind Vorzüge, die beute noch sedem Ceser des Buches Anregung und Belebrung in 
reichem Maße blieten, obschon gerade die bier behandelee Zeitepoche seltdem zahlreiche und bedeutende 
Forscher und Bearbelcer gefunden hat. Das Buch, dessen Benutung der Herausgeber der zweiten 
Auflage durch ein Sach- und Dersonenregister erleichtert, wird seine bleibende Vedeutung für jeden, 
dem an der Erkennenis des Wesens und Verlaufes der großen RKesormbewegung gelegen ist, bebalten. 
cFischers Zeitschrift f für Verwaltung. ) 
Die Fränkische 
# d Geri 
Reichs= und Gerichtsverfassung. 
Von Rudolph Sohm. 
AUnveränderter Neudrucck. 
Dreis M. 12. 
Nur äußerst wenige Bücher vertragen es, nach vierzig Jahren in unveränderter Gestalt dem 
Dublikum unter die Augen zu kommen. Was Mensch und Menschenwerk ist, wird ale, und es muß 
icon besonvere äüchnees und Eples seln, wenn es dem Zahn der Zeit Widerstand zu leisten vermag. 
Werk aber ist in Deutschland und außerhalb so sebr zum eisernen Bestandiell germanistischer 
Sobm 
öBrerpoienhoft geworden. daß eine Neuauflage des längst vergriffenen Buches dringendes Be- 
(Prof. Dr. Schreuer, Vonn, In Deuesche Juristen-Zeltung.) 
  
Grundzüge 
der Deutschen Ichtsgeschichte. 
Von Heinrich Brunner. 
Fünfte Auflage. 
In Leinwand gebunden M. 8.—. 
i Lob erübrige sich, das Werk lobt den Meister. (Deutsche Juristen--Zeitung.) 
sollte einen lberblick über die deutsche Rechesentwicklung gewähren und dazu 
beitragei en, a neben dem Studium des geltenden Fectes das des vergangenen nicht ungebührlich 
vernachlässigt werde. In welchem Maße diese Zwecke errelcht worden sind, beweist die Tatsache, daß 
bereits zehn Jahre nach den ersten Erscheinen eine fürnste Auflage notwendig wurde. Die ungehe 
Liceracur, die Brunner wie kein anverer souverän beherrscht, har er prüfend und sichtend einem * 
blick entsprechend bherangezogen. Einer Empfeblung bedlirfen die Brunnerschen „Grundzüge“ eigentlich 
nicht; sind sie doch anerkannt ein Meisterwerk, das nicht nur in seiner knappen Darstellung, sondern 
namenelich durch seine zusammenfassenden sachlichen Ausführungen von keinem anderen gleichartigen 
Werke übertroffen wird. Dem Studierenden gewäbren die „Grundzüge“ eine willkommene, nicht zu um- 
fangreiche K der Vorlesung; dem Forscher immer von neuem Anregung. Es ist nur zu 
wünschen daß auch durch die neue Auflage das Verständnis für die Entwicklung des deutschen Rechtes 
in immer weitere Kreise getragen werden möge. Juristisches Literaturblatt.) 
Hierersche Hofbuchdruckerei Stepban Geibel Co. #r. Altenburg.
	        
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