Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnungen. 93 
Die Beratung der Vertrauensmänner erfolgt auf Einladung und 
unter dem Vorsigtdes Präsidenten oder, falls der Präsident noch nicht 
gewählt ist, des ältesten Vertrauensmannes. 
Fraktionen. 
§5 16. Bei den Wahlen zu den Kommissionen sollen die einzelnen 
Fraktionen der Kammer nach dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl be- 
teiligt, und es sollen zu diesem Behufe ihre Vorschläge berücksichtigt 
werden. 
e Berechnung der Mitgliederzahl einer Fraktion werden den 
Vollmitgliedern die Gäste (Hospitanten) zugerechnet. Über die Reihen- 
folge gleich starker Fraktionen entscheidet die Zahl der Vollmitglieder; 
bei gleicher Zahl wird gelost. 
Kommissionen. 
5 17. Die Kammer wählt außer der Wahlprüfungskommission (§ 6) 
sofort nach der Wahl des Kammervorstandes noch folgende ständige 
Kommissionen: 
1. für das Budget, 
2. für die Petitionen, 
3. für Eisenbahnen und Straßen, 
4. für Geschäftsordnung, Archivariat und Bibliothek, 
5. für Justiz und Verwaltung. 
Ur andere Gegenstände kann die Kammer Sonderkommissionen 
bestellen. 
estgeie Jabl der Mitglieder einer jeden Kommission wird von der Kammer 
mit r 18. Die Mitglieder der Kommissionen werden von der Kammer 
Ifacher Stimmenmehlheit gewählt (5 10.. 
ihrer F Mitglieder der Kommissionen können durch andere Mitglieder 
Haktion vertreten werden. 
für eine bem d eine Fraktion einen Stellvertreter für längere Zeit oder 
erstatten. immte Angelegenheit, so ist Anzeige an den Präsidenten zu 
Bei vorüber n .. . 
« - gehender Verhind ines Kommissionsmitgliedes ist 
über seine Stell erhinderung eines Komm « 
Kommission zu enetretung schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden der 
obzugeben. en oder eine Erklärung zu Protokoll der Kommission 
. on wählt mit einfacher Stimmenmehrheit 
känen Borsihenden, einen steleähit mi Weiglacher. und einen Schrift- 
5l 20. Die Kommissionen à .. - - 
-- - . wähl t einfacher Stimmenmehrheit 
Hür leden ihnen zugeteilten Geheem mit sin E mehrere Bericht- 
züiiter die die Ansichten und Anträge der Kommission in der Kammer 
3 21. Der Schriftführer hat über ie Sitzungen ein Protokoll zu 
führen. In das Protokoll find hoüber die Siung P 
die Namen der anwesenden Mitglieder und Regierungsvertreter,
	        
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