Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

98 Baden. 
Tagesordnung. 
5 55. Der Präsident bestimmt in jeder Sitzung den Tag und die 
Stunde der nächstfolgenden Sitzung sowie deren Tagesordnung; wird 
dagegen von einem Abgeordneten ein Bedenken erhoben, so hat die 
Kammer zu entscheiden. 
Wenn die Sitzung auf mehrere Tage hinausgesetzt worden ist, so 
steht dem Präsidenten aus dringenden Gründen die Befugnis zu, eine 
außerordentliche Sitzung anzusetzen. 
Die Tagesordnung wird im Versammlungssaale angeschlagen. 
56. Nach Eröffnung der Sitzung zeigt ein Schriftführer die ein- 
gekommenen Eingaben an, der Präsident die übrigen Eingänge. 
Begründung von Gesetzesvorschlägen uff. 
57. Gesetzesvorschläge von Abgeordneten, Anträge, Interpella- 
tionen sind von einem der Unterzeichner zu begründen. 
Die Kammer kann hierauf beschließen, daß ohne Beratung zur 
Tagesordnung übergegangen werde. 
Redeordnung. 
§ 58. Kein Mitglied der Kammer darf sprechen, ohne die Erlaubnis 
des Präsidenten erhalten zu haben. 
59. Die Anmeldung zum Wort kann erst an dem Tag, für welchen 
der betreffende Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt ist, und nicht 
früher als zu der für die Sitzung anberaumten Stunde erfolgen. Zur 
Annahme von Anmeldungen soll sich einer der diensttuenden Schrift- 
führer von dieser Zeit an auf seinem Platz im Sitzungssaal befinden. 
Während der Verhandlung erfolgt die Anmeldung bei dem Präsidenten. 
Wortmeldungen gelten, sobald die Beratung über einen Gegenstand 
(allgemeine Erörterung, Artikel, Titel, Paragraph) eröffnet ist, bis zum 
Schluß derselben. Wortmeldungen zu einem Gegenstand, in dessen Be- 
ratung am Tag der Wortmeldung nicht eingetreten wird, verlieren mit 
Schluß der Sitzung ihre Geltung. 
Will sich der Präsident an der Beratung als Redner beteiligen, so 
überläßt er während der Verhandlung über den betreffenden Gegen- 
stand bis zur Verkündung des Abstimmungsergebnisses den Vorsitz seinem 
Stellvertreter. » · 
§60.DerPräsidentkrietltdaSWortnachderNeihenfolgeder 
Anmeldung. Von dieser Reihenfolge kann der Präsident abweichen, um 
die Fraktionen gleichmäßig zum Wort kommen zu lassen und, soweit es 
zweckmäßig ist, zwischen Rednern für und Rednern gegen die Vorlage 
abzuwechseln. 
Seinen Platz in der Rednerliste kann jedes Mitglied, soweit nicht 
Absatz 1 in Betracht kommt, einem anderen Mitglied abtreten. · 
61. Uber denselben Gegenstand darf ein Abgeordneter nur mit 
ausdrücklicher Erlaubnis der Kammer öfter als zweimal sprechen. 
62. Die Regierungsvertreter erhalten jederzeit das Wort, jedoch 
ohne Unterbrechung eines bereits angefangenen Vortrags.
	        
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