Wahlgesetz. 109
#welche mit einem Kennzeichen versehen sind,
.l welche keinen oder insoweit sie keinen lesbaren Namen ent-
halten, ·
.infoweitdarindiePerfoneinesGewähltennichtunzweifelhaft
zu erkennen ist,
. welche mehr Namen als zu Wählende enthalten,
. insoweit darin Namen von nicht wählbaren Personen ver—
zeichnet sind, ·
-welcheaußerderBezerchnungdeSoderderquählenden
einen weiteren Inhalt haben.
Mehrere in einem Umschlage enthaltene Stimmzettel gelten als
eine Stimme, wenn oder soweit sie auf den oder die gleichen Namen
lauten; wenn oder soweit sie auf verschiedene Namen lauten, sind sie
Ungültig. Stimmzettel, die sich mit einem nach Abs. 1 ungültigen Stimm-
zettel in dem nämlichen Umschlage befinden, sind ungültig.
Aunrt. 22. Uber die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmzettel
sowie über alle bei Leitung des Wahlgeschäftes hervortretenden Zweifel
und Bedenken entscheidet — vorbehaltlich der Prüfung der Wahlen
durch die Kammer der Abgeordneten — der Wahlvorstand nach Stimmen-
mehrheit seiner Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit ist die
Stimme des Wahlvorstehers ausschlaggebend.
di Die ungültigen Stimmzettel find zum Zwecke der Prüfung durch
die Kammer der Abgeordneten dem Wahlprotokolle beizufügen. Soweit
des Unaültigkeitsertlärung des Stimmzettels aus der Beschaffenheit
MAe Unshlages abgeleitet wurde, ist auch der Umschlag anzuschließen.
schrifte immzettel und Umschläge, die nicht nach den vorstehenden Vor-
einzuf edem Protokolle beizufügen sind, hat der Wahlvorsteher in Papier
der Abgeger, zu versiegeln und so lange aufzubewahren, bis die Kammer
* Weten die Wahl endgültig geprüft hat.
welches ron i Über die Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen,
Art en Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen ist.
stücken sind rrn die Wahlprotokolle mit sämtlichen zugehörigen Schrift-
dem Wahlkommisear Wahlvorstehern ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig
Tages nach dem r mitzuteilen, daß sie spätestens im Laufe des dritten
„Die Wahlporstesdltermine in dessen Hände gelangen.
orit verantwortüich Bz sind für die pünkiliche Ausführung dieser Vor-
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kommissar * Behufs Ermittlung des Wahlergebnisses beruft der Wahl-
zu bestimmendes L serten Tag nach dem Wahltermine in ein von ihm
Wahlberechtigten de al eine aus mindestens sechs und höchstens zwölf
Die Verlegung des "eswahltreies bestehende Kommission zusammen.
nur . Notfällen zulässig. lungsgeschäftes auf einen späteren Tag ist
1 * *- 4
zu beisen Mitglieder der Wahlkommission ist als Protokollführer
Auf die Verhandlungen zur Ermi Wahlergebni inden
die Hestimmungen des Artikels 19 rilung des- Mhlergebnisse fin
26. Durch die Wahlkommission werden die Protokolle über