Geschäftsordnungen. 133
In der Plenarsitzung, auf deren Tagesordnung die Berathung und
Beschlußfassung über den Antrag geseten, wird berselbe wathung und
vom Antragsteller motivirt, sodann, wenn er die Unterstützung von sieben
Mitgliedern findet, von der Kammer in weitere Berathung, zunächst
bezüglich seiner geschäftlichen Behandlung gezogen. "
Verfassungsmäßig zulässige Anträge auf Aenderung von Verfassungs-
gesetzen sind sofort nach ihrer Einbringung einer vorläufigen Verhandlung
zu unterwerfen; wenn dieselben hiernach nicht von der Hälfte der an-
eendichrathe unterstützt werden, können sie zu keiner weiteren
HVrel Gesetz 4% 4. die ständische Initiative betr., Art. V.)
räge, welche von Außen her an die Kammer gelange titi
sind, soferne sie sie i gelangen (Petitiomen
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sind mittelst tabellarischer Verzei Int diesem zu pooseni die übrigen
nahme der Reichsrirgd ber ichnisse von Zeit zu Zeit zur Kenntniß-
in der Kammer können uee nuchen zur Berathung 124
selben aneignet; alsdann we 5 * lang en, en eirt Reichsrath sich die-
behandelt. rden sie wie eigene Anträge des Betreffenden
Titel IX.
Inter .
§35.Anfmgm pellationen
terpellatio
die k. S. Gnterpellationen) einzelner Kammermitglieder an
zu 4 lind dem Prästdenten kurz motwvirt und shrriftlt
hat. 1 solche sofort dem betreffenden Minister mitzutheilen
GErt. hüsnte Gesetzes vom 19. Januar 1872.)
i s ..·.
mitgåieder Zvetlåexäfrden dieselben vervielfältigt und an die Kammer-
n der ..
die W#engeierau solgenden nächsten oder längstens zweiten Sitzung wird
hierauf vor Alr nterpellation (von dem Interpellanten) verlesen und
(Art. 19 des En die Unterstützungsfrage gestellt.
ersdn #en l. Juli 8 8 19. Januar 1872 nach der Fassung in § 26 des Landtags-
et die «
treffende Miusn — die nöthige Unterstützung, so hat der be-
zu bestimmen, wankeselbe entweder gleich zu beantworten oder den Tag
aus welchen die Veantzeses geschehen soll, oder die Gründe anzugeben,
Zur Unterstützun zrtung nicht erfolgen könne.
Jor der Beanto erhnnd gieben Mitglieder erforderlich.
mündlih zu begründen. st der Interpellant befugt, seine Interpellation
ergl. Art. 20 des G
* es Gesetes vom 19. Januar 1872 nach der Fassung des angef. Land-
n die Beantwo
sich eine sofortige n der Interpellation oder deren Ablehnung darf
wenn mindestens fül ang des Gegenstandes derselben anschließen
Die Stellung fwabe itlieder darauf antragen. "
steht aber jedem Kammerm 33 bei dieser Besprechung ist unzulässig, es
toliede frei, auf dem von der Geschäftsordnung
Verhandlung.
Anträge auf
ersaffungs=
änderung.
—
Peiitionen.
Schristliche
Formullrung.
Vertheilung.
Vehandlung.
Unterstühung
Beantwortung.
Begründung.
Besprechung.