Geschäftsordnungen. 137
Die Kammer kann jedoch die Abstimmung durch Namensaufruf be-
schließen
Ein hierauf bezüglicher Antrag bedarf der Unterstützung von sieben
Relch aib e Ganze von Gesetzen muß jedenfalls öffentlich mittels
Namensaufrufes abgestimmt werden.
(Vergl. Art. 31 des Gesetzes vom 19. Januar 1872.)
r ung.
5 4x. Die Abstimmung findet unmittelbar nach dem Schlusse der *- oeheluns
Berathung statt. Derselben liegen die vom Präsidenten zu stellenden
Fragen zu Grunde, welche so formulirt sein müssen, daß sie mit „Ja
oder „Rein“ beantwortet werden können. ume#
Jedem Mitglied der Kammer steht frei, Erinnerungen gegen die Fassung urenne
und Stellung der Fragen zu machen.
Dasselbe Recht steht auch den Staatsministern und k. Commissären
zu, wenn die Fragen eine Vorlage der Regierung oder einen Gegenstand
betreffen, der an dieselbe gebracht werden soll.
(Art. 30 des Gesetzes vom 19. Januar 1872.)
In solchen Fällen entscheidet die Kammer.
& 48. Besteht eine Vorlage aus mehreren Artikeln (Paragraphen),
so findet eine vorläufige Abstimmung über jeden einzelnen Artikel (Para= äieine tel
graphen) statt.
Bei solchen Artikeln (Paragraphen), über welche eine Discussion sorn-
nicht stattgefunden hat, kann der Präsident, falls keine Einsprache erfolgt, m
von einer förmlichen Abstimmung Umgang nehmen und die vorläufige
Annahme des Artikels (Paragraphen) als Beschluß der Kammer aus-
sprechen.
6 49. Alle zu einem Artikel (Paragraphen) vorliegenden Abänderungs= en—
Vorschläge kommen bei nerner Sur Ets und zwar jene, se
welche sich von dem ursprünglichen Texte am weitesten entfernen, zuerst.
Ve der vorläufig angenommenen Modification wird die ursprüngliche
or * alsdann zur Abstimmung gebracht. » .
besti ie, Reihenfolge, in welcher über Modificationen abgestimmt wird,
destimmt der Präsident, vorbehaltlich der Entscheidung der Kammer
über erhobene Einwendungen. .
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vorallenModificationsanträgenabzustimmen. essliiqkksszqesfw
Ueber Anträge auf Beifügung von Wünschen zu Gesetzesvorlagen «
wird erst nach Annahme des Gesetzes discutirt und abgestimmt, und zwar
unter Berücksichtigung des inneren Zusammenhanges, eventuell nach
der rel des Einbringens. Geme
geben sich bei der Zusam lüsse Widersprüche,
so veranlaßt der Präsid sommenstellung der Beschlul
E ts ent eine ner Al ti t It :„ Abstimmungen.
g er. 1
#50. Nach beendigter vorläufiger Abstimmung erfolgt sofort die eatti#et
definitive Abstimmung über die Frcge, 9 Lie Berathungsvorlage in noimn
der ihr durch die vorläufige Abstimmung gegebenen Gestaltung an-
genommen oder verworfen werde.
1.
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