Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnung. 259 
sie überreicht hat, in ein Verzeichnis eingetragen 1nd der Versammlung 
in der nächsten Sitzung zur nzeige gebracht (6 3 
* 69. Eingaben in bezug auf einen Fcgel zu dessen Prüfung 
ein Ausschuß besteht oder eingesetzt wird, kann der Präsident unter Zu- 
stimmung der Versammlung diesem Ausschusse zuweisen. Zu einer 
Beratung und Abstimmung in der Bürgerschaft kann eine Eingabe jedoch 
nur dann Anlaß geben, wenn an dieselbe von einem Bürgerschaftsmit- 
gliede ein Antrag geknüpft wird, welcher nach Maßgabe der 3§9 57 ff. 
zu behandeln ist. 
5 70. Anonyme und alle solche Eingaben, welche nicht durch ein 
Mitglied der Bürgerschaft übergeben werden, bleiben unberücksichtigt. 
XIII. Schlußbestimmung. 
8 71. Anträge auf Abänderung der Geschäftsordnung sind von 
mindestens 15 Mitgliedern zu stellen, sind, ehe sie zur Beratung gelangen, 
dem Vorstande behufs schriftlicher Berichterstattung zu überweisen und 
bedürfen einer zweimaligen Beratung, es sei denn, daß bei der ersten 
Abstimmung mindestens zwei Dritteile aller an derselben teilnehmenden 
Mitglieder sich für die Annahme erklärt hätten. Die zweite Beratung 
und Abstimmung darf nicht an demselben Tage mit der ersten stattfinden. 
17*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.