20 Das Deutsche Reich.
8. weil die Stimmzettel eine Jewwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber dem
Gewählten enthielten (5 19 Ziffer
die Stimmzettel Nr. . . . ... . . ..
Außer Berücksichtigung mußten gemäß & 19 Abt. 2 Umschläge gelassen
werden, in denen mehrer, auf verschiedene Personen lautende Stimmzettel enthalien waren,
nämlich die Umschläge .. . . . . .. ....
Mehrere mie 6 Stimmzettel zener sich in den Umschlägen .r. "*.
und wurden je als ein Stimmzettel gezählt“
Keine Stimmzettel fanden sich in den Wnschlãg en Nr. ... .... .. . ..
Dagegen wurden die nachbezeichneten Sümnhheel, binsichtlich deren 15 die nach-
stehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß des Wahl-
vorstandes für gültig erklärt:
1. Stimmzettel rd0r.
2. Stimmzettel Nr. ..... . . . . . ...
Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren es
einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den
oriihend angegebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Protokolle bei-
gefügt
Die Zahl der Stimmen betrug . .. . .. ...
Ungültige Stimmzettel, sowie jni Veracsibiicung geiasene un-
schläge waren vorhanden
Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt alo . . . . . . .. ...
Es haben erhalten:
belaielewelfe Gutebesizer Karl Weiß in Helwor — I. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31
zu durch-
sirelchen ist.
zusammen 31 Stimmen.)
4 sd.. 18R uimmn
. ——— 214 Sunn
ttter. —1• s
4 ........................................ ädiäåäätxmlncztimmm
s·JJJJJJJJJ..JJJJIJJJJJJJJJJ""J"""""" EINIGE-EDITIO-stimmu.
. zufammen:«.,m Stimme-m
nganzenwieoben... Stimmen«
Nachdem der Wahlvorsteher dieses Ergebnis vertundet hatte, versiegelte er all
Stimmzettel und Umschläge, welche nicht dem Protokolle beigesügt sind, * sie
Verwahrung.
Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge (.... .... Stück) sind wieder
angeschihne
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder des Wahl-
wsn gegenwärtig oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig ab-
wesen
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern
und dem Protokollführer, deren keiner ein unmittelbares Staatsamt bekleidet, genehmigt
und wie folgt vollzogen.
V. w. o.
Der Wahlvorsteher. Die Beisitzer. Der Protokollführer.
*) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.