Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

20 Das Deutsche Reich. 
8. weil die Stimmzettel eine Jewwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber dem 
Gewählten enthielten (5 19 Ziffer 
die Stimmzettel Nr. . . . ... . . .. 
Außer Berücksichtigung mußten gemäß & 19 Abt. 2 Umschläge gelassen 
werden, in denen mehrer, auf verschiedene Personen lautende Stimmzettel enthalien waren, 
nämlich die Umschläge .. . . . . .. .... 
Mehrere mie 6 Stimmzettel zener sich in den Umschlägen .r. "*. 
und wurden je als ein Stimmzettel gezählt“ 
Keine Stimmzettel fanden sich in den Wnschlãg en Nr. ... .... .. . .. 
Dagegen wurden die nachbezeichneten Sümnhheel, binsichtlich deren 15 die nach- 
stehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß des Wahl- 
vorstandes für gültig erklärt: 
1. Stimmzettel rd0r. 
2. Stimmzettel Nr. ..... . . . . . ... 
  
Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren es 
einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte, wurden mit fortlaufenden, den 
oriihend angegebenen entsprechenden Nummern versehen und dem Protokolle bei- 
gefügt 
Die Zahl der Stimmen betrug . .. . .. ... 
Ungültige Stimmzettel, sowie jni Veracsibiicung geiasene un- 
schläge waren vorhanden 
Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt alo . . . . . . .. ... 
Es haben erhalten: 
belaielewelfe Gutebesizer Karl Weiß in Helwor — I. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 
14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31 
zu durch- 
sirelchen ist. 
zusammen 31 Stimmen.) 
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Nachdem der Wahlvorsteher dieses Ergebnis vertundet hatte, versiegelte er all 
Stimmzettel und Umschläge, welche nicht dem Protokolle beigesügt sind, * sie 
Verwahrung. 
Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge (.... .... Stück) sind wieder 
angeschihne 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder des Wahl- 
wsn gegenwärtig oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig ab- 
wesen 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern 
und dem Protokollführer, deren keiner ein unmittelbares Staatsamt bekleidet, genehmigt 
und wie folgt vollzogen. 
V. w. o. 
Der Wahlvorsteher. Die Beisitzer. Der Protokollführer. 
*) Das Unzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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