Wahlgesetz. — Geschäftsordnung. 21
Anlage C.
Verzeichnis des Wahlkreises.:)
Anlage D.
Verzeichnis?)
der
in den einzelnen Bundesstaaten in Gemähheit der beftehenden Verwaltungs-Organisotion
nach den §6FP. 2, 3, 6, 8, 24, 34 und 35 des Wahlreglements zurzeit zuständigen Behörden.
II.
Geschäfts-Ordnung für den Reichstag ?.
I. Zusammentritt des Reichstages und Prüfung der Wahlen.
Zusammentritt des Reichstages. .
JFJFl. Beim Eintritt in eine neue Legislaturperiode treten nach Er-
öffnung des Reichstages die Mitglieder desselben unter dem Vorsitze ihres
altesten Mitgliedes zusammen. Das Amt des Alterspräsidenten kann
von dem dazu Berufenen auf das im Lebensalter ihm am nächsten stehende
Mitglied übertragen werden. «
Für jede fernere Session derselben Legislaturperiode setzen die
Präsidenten der vorangegangenen Session ihre Funktionen bis zur voll-
endeten Wahl des Präsidenten fort (5 9).
Der Vorsitzende ernennt provisorisch, für die Frist bis zur Konsti-
tuierung des Vorstandes (§ 10), vier Mitglieder zu Schriftführern.
Bildung der Abteilungen.
J2. Der Reichstag wird durch das Los in sieben Abteilungen von
möglichst gleicher Mitgliederzahl geteilt.
.
1) NGB#l. 289—304. Die Abänderungen dazu vgl. in der Einleitung.
*) RGBl. 306—310. Ersetzt durch Bekanntmachung des Reichsamts des Innern
(Centralblatt f. d. Deutsche Reich 1898, 393—396). .
«)AmtlicheAnSgabevom8.Mai1912.Berlin-GedracktbeiJullnsStttenfeld-