Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnung. 23 
Die Wahlen des Präsidenten, sodann des ersten und hierauf des 
zweiten Vizepräsidenten erfolgen durch Stimmzettel nach absoluter 
Stimmenmehrheit. 
Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf 
Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere 
Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl keine absolute Mehrheit 
erreicht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen 
in der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu 
bringen. Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet 
das Los, welches durch die Hand des Präsidenten gezogen wird. Bei 
Auemittelung derjenigen Kandidaten, welche nach den vorstehenden Vor- 
schriften auf die engere Wahl zu bringen sind, entscheidet bei Stimmen- 
gleichheit ebenfalls das Los. 
Wahl der Schriftführer. 
z 10. In einer einzigen Wahlhandlung erfolgt demnächst nach 
relativer Stimmenmehrheit die Wahl von acht Schriftführern. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches durch die Hand 
des Präsidenten gezogen wird. 
Dauer der Amtsführung. 
&* 11. Der Präsident und die Vizepräsidenten werden zu Anfang 
einer Legislaturperiode das erste Mal auf vier Wochen, dann aber für 
die übrige Dauer der Session gewählt. In den folgenden Sessionen 
Sit Legislaturperiode erfolgt die Wahl sofort für die ganze Dauer der 
ession. 
Die Wahl der Schriftführer geschieht für die Dauer jeder Session, 
jedoch kann der Gewählte nach Ablauf von vier Wochen zurücktreten. 
Konstituierung des Reichstages. 
5 12. Die Konstituierung des Reichstages und das Ergebnis der 
Wahlen wird durch den Präsidenten dem Kaiser angezeigt. 
Der Präsident. 
3 13. Dem Präsidenten liegt die Leitung der Verhandlungen, 
die Handhabung der Ordnung und die Vertretung des Reichstages nach 
außen ob. Er hat das Recht, den Sitzungen der Abteilungen und Kom- 
missionen mit beratender Stimme beizuwohnen. · 
»DIEVlzepkäsidentenvertretendenPräsidenteninBehinderungg- 
fällen nach der Reihenfolge ihrer Erwählung. 
14. Der Präsident beschließt über die Annahme und Entlassung 
des für den Reichstag erforderlichen Verwaltungs= und Dienstpersonals, 
sowie über die Ausgaben zur Deckung der Bedürfnisse des Reichstages 
innerhalb des gesetzlich festzustellenden Voranschlages. 
Die Schriftführer. 
sl 15. Die Schriftführer haben für die Aufnahme des Protokolles 
und den Druck der Verhandlungen zu sorgen, daher auch die Revision
	        
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