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führer herbeizuführen und erforderlichenfalls in derselben Sitzung, in
welcher der genehmigende Beschluß erfolgt, diese Neuwahlen zu ver-
anlassen.
7. Befugnisse und Obliegenheiten des Prä-
sidenten. Dem Präsidenten liegt die Leitung der Verhandlungen,
de Handhabung der Ordnung und die Vertretung des Hauses nach
außen ob.
Er beschließt über die Anstellung der etatsmäßigen Beamten, über
die Annahme und Entlassung des für den Geschäftsbetrieb erforderlichen
Verwaltungs= und Dienstpersonals und über die Ausgaben zur Deckung
der Bedürfnisse des Hauses innerhalb des festgestellten Voranschlages.
Die Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten in Behinderungs-
fällen nach der Reihenfolge ihrer Erwählung. Der Präsident und die
Vizepräsidenten haben das Recht, den Sitzungen der Kommissionen mit
beratender Stimme beizuwohnen.
§*8. Obliegenheiten der Schriftführer. Die Schrift-
führer haben für die Aufnahme des Protokolls zu sorgen, auch die Revision
der stenographischen Berichte zu überwachen. Sie lesen die Schriftstücke
vor, halten den Namensaufruf, führen die Rednerlisten, vermerken die
Stimmen, fungieren als Stimmzähler und haben den Präsidenten in
der Handhabung der Ordnung zu unterstützen.
§* 9. Bibliothekkuratorium. Zur Besorgung der Bi-
bliothekangelegenheiten wird von dem Präsidenten nach Anhörung des
Gesamtvorstandes ein aus drei Mitgliedern bestehendes Kuratorium von
drei zu drei Jahren bestellt, in welches einer der Quästoren des Hauses
aufzunehmen ist. Von den beiden anderen Mitgliedern ernennt der
Präsident das eine zum geschäftsleitenden Mitgliede. Das Kuratorium
hat auf den Antrag dieses Mitgliedes die Grundsätze festzusetzen, nach
welchen die Anschaffungen erfolgen sollen, und kann die einzelnen, in
Gemäßheit dieser Grundsätze zu besorgenden Ankäufe demselben selb-
ständig übertragen.
5 10. Quästoren. Zur Beaufsichtigung des Kassen= und Rech-
nungswesens und zur Anweisung der zu leistenden Zahlungen ernennt
der Präsident von Session zu Session ein Mitglied des Hauses zum
Quästor und, sofern er es für erforderlich hält, einen Stellvertreter des-
selben. Den von einem dieser beiden auszustellenden Zahlungsorders
hat die Bureaukasse Folge zu leisten.
5 11. Gesamtvorstand. Der Präsident, die Vizepräsidenten,
die Vorsitzenden der Abteilungen, die Mitglieder der Matrikelkommission,
das geschäftsleitende Mitglied für die Bibliothek, die Quästoren und vier
Schriftführer, welche letzteren in dieser Funktion monatlich wechseln,
bilden den Gesamtvorstand des Hauses. Welche der Schriftführer zuerst
eintreten, bestimmt das Los.
III. Abteilungen.
*12. Zahl und Konstituierung der Abteilungen.
Das Haus wird durch den Präsidenten in fünf Abteilungen möglichst