Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnungen. 395 
der Präsident vor Eintritt in die Tagesordnung die Staatsregierung 
zur Erklärung darüber auf, ob und wann sie die Interpellation beant- 
worten werde. 
Erklärt die Staatsregierung sich zur Beantwortung bereit, so wird 
an dem von ihr bestimmten Tage der Interpellant zur näheren Aus- 
führung der Interpellation verstattet. 
An die Beantwortung der Interpellation oder deren Ablehnung 
darf sich eine sofortige Besprechung des Gegenstandes derselben an- 
schließen, wenn mindestens 30 Mitglieder darauf antragen. Die Stellung 
eines Antrages bei dieser Besprechung ist unzulässig, es bleibt aber jedem 
Aliede überlassen, den Gegenstand in Form eines Antrages weiter zu 
verfolgen. 
8 52. Die Ubersicht der von der Staatsregierung auf die Anträge 
und Resolutionen des Hauses gefaßten Entschließungen wird zum Druck 
und zur Verteilung befördert. 
Binnen 14 Tagen nach der ersten Plenarsitzung, welche der Verteilung 
folgt, ist jedes Mitglied des Hauses berechtigt, die Ubersicht zum Gegen- 
sunde von Bemerkungen zu machen, welche sich jedoch zu beschränken 
aben: 
1. auf den Mangel der Erledigung bestimmt anzuführender 
Punkte, 
2. auf die Unvollständigkeit der gegebenen Auskunft. 
Diese Bemerkungen sind dem Präsidenten schriftlich einzureichen. 
Diejenigen Beschlüsse des Hauses, welche durch Zustimmung oder 
Ablehnung der Regierung ihre Erledigung gefunden haben, dürfen nicht 
3um Gegenstande der Bemerkungen gemacht werden. 
Sind innerhalb der vierzehntägigen Frist Bemerkungen eingegangen, 
so werden diese dem Staatsministerium mitgeteilt und sodann deren 
Verhandlung auf die Tagesordnung gesetzt. 
Bei der Verhandlung im Plenum ist die Stellung eines Antrages 
unzulässig, es bleibt aber jedem Mitgliede des Hauses überlassen, den 
egenstand in den regelmäßigen Formen der Geschäftsordnung weiter 
zu verfolgen. 
H. Schluß der Debatte. 
d z 53. Bevor der Präsident einen Beschluß über die Schließung 
er Debatte einholt, ist die Rednerliste zu verlesen. 
Nach Schluß der Debatte müssen der Antragsteller oder statt seiner 
einer der Mitunterzeichner des Antrages und der Berichterstatter ge- 
ört werden, sofern dieselben das Wort verlangen. Außerdem können 
nur diejenigen das Wort erhalten, welche über die Fragestellung oder 
öur Geschäftsordnung reden wollen. 
Hat ein Minister oder dessen Vertreter oder deren Assistent nach 
dem Schlusse der Debatte das Wort erhalten und noch gesprochen, so 
gilt die Debatte als wiedereröffnet. 
5 54. Uber die Stellung der Fragen, welche der Präsident vor- 
#schlagen hat, kann verhandelt werden. Das Haus beschließt darüber. 
ind mehrere Fragen vorhanden, so hat der Präsident dieselben sämtlich
	        
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