Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnungen. 413 
Ordnung in den Zuhörerräumen. 
13866. Dem Präsidenten des Hausfes steht die Handhabung der Polizei 
im Sitzungsgebäude und in den Zuhörerräumen zu. 
§ 67. Wer von der Tribüne Zeichen des Beifalls oder Mißfallens 
gibt, oder sonst die Ordnung oder den Anstand verletzt, wird auf der 
Stelle entfernt. 
68. Entsteht eine störende Unruhe auf der Tribüne, so kann der 
Präsident anordnen, daß alle, die sich zur Zeit darauf befinden, die Tribüne 
räumen. 
VII. Urlaub, Ausscheiden und Neuwahl der Mitglieder. 
Urlaubsgesuche. 
5* 69. (1) Für die Abwesenheit eines Mitgliedes bis zur Dauer 
von acht Tagen ist der Präsident Urlaub zu erteilen berechtigt; für eine 
längere Zeit darf nur das Haus denselben bewilligen. Urlaubsgesuche 
auf unbestimmte Zeit sind unstatthaft. 
(2) Uber die Beurlaubungen wird ein Register geführt. 
Ausscheiden und Neuwahl. 
§ 70. Wenn aus irgend einer Ursache die Stelle eines Abgeordneten 
erledigt wird, so macht der Präsident dem Minister des Innern davon 
Anzeige, damit dieser in der kürzesten Frist die RNeuwahl veranlaßt. 
VIII. Adressen und Deputationen. 
Adressen. 
8 71. (1) Wird beantragt, eine Adresse an den König zu richten 
(Artikel 81 der Verfassungsurkunde), und haben der oder die Antrag- 
steller dem Hause einen formulierten Entwurf zu der Adresse überreicht, 
so findet die weitere Behandlung in derselben Art, wie bei allen anderen 
Anträgen (5§ 22, 23) statt. 
(2) Beschließt das Haus, die Vorberatung des Entwurfs einer Kom- 
mission zu übertragen, so wird diese aus dem Präsidenten — bei dessen 
Behinderung dem Vizepräsidenten — des Hauses als Vorsitzenden und 
21 von den Abteilungen zu wählenden Mitgliedern gebildet- 
(3) Liegt ein Entwurf zu einer Adresse nicht vor, so ist dieser von einer 
in gleicher Weise zusammenzusetzenden Kommission zu fertigen und 
ohne weiteren Bericht dem Hause zu überreichen. 
Deputationen. 
§ 72. Soll die Adresse durch eine Deputation überreicht werden, 
so bestimmt das Haus auf den Vorschlag des Präsidenten die Zahl der 
itglieder; das Los bezeichnet sie. Der Präsident ist jedesmal Mitglied 
er Deputation und führt allein das Wort.
	        
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