Geschäftsordnung. 57
innerhalb dreier Tage nach der Bekanntgabe der Zurückziehung im Land-
tage von mindestens 5 Abgeordneten wieder ausgenommen werden.
5 47. Bei der Berechnung der vorgeschriebenen Fristen zwischen
zwei Lesungen eines Gesetzentwurfs, zwischen der Verteilung von Druck-
sachen und ihrer Beratung wird der Tag nicht eingerechnet, an dem die
fuhergebende Lesung (Abstimmung) beendigt oder die Verteilung er-
olgt ist.
3 48. Abänderungsanträge können bis zum Schlusse der Be-
sprechung des Gegenstandes, auf den sie sich beziehen, jederzeit schriftlich
eingereicht werden.
ert ** Begründung wird das Wort nur in der Reihenfolge der Redner
rteilt.
#§ 49. Anträge auf einfachen oder auf begründeten Ubergang zur
Tagesordnung können bei der Verhandlung über Anträge von Ab-
geordneten jederzeit bis zur Abstimmung gestellt werden. Der Unter-
stützung bedürfen sie nicht.
4 er Anträge der Staatsregierung kann nicht zur Tagesordnung
übergegangen werden.
* 50. Ist ein Antrag auf einfachen Ubergang zur Tagesordnung
gestellt, so wird nur einem Redner dafür, auf Verlangen auch einem
edner dagegen das Wort erteilt und dann sofort abgestimmt.
1351. Für die geschäftliche Behandlung eines Antrags auf be-
gründeten Ubergang zur Tagesordnung gelten die Vorschriften des § 48.
Ein solcher Antrag wird vor etwaigen Abänderungsanträgen zur
Abstimmung gestellt.
V. Abschnitt.
Behandlung der Anfragen an die Staatsregierung.
*52. Förmliche Anfragen an die Staatsregierung (Inter-
vellationen) müssen bestimmt gefaßt und von mindestens 8 Ab-
geordneten unterzeichnet dem Präsidenten eingereicht werden. Eine
kurze schriftliche Begründung kann beigegeben werden. Der Präsident
übermittelt die Anfrage dem Landesherrlichen Landtagskommissar und
ersucht ihn um eine Erklärung, ob und wann er sie beantworten will.
An dem von dem Landesherrlichen Landtagskommissar bestimmten Tage
wird die Anfrage auf die Tagesordnung gesetzt. Einer der Unterzeichner
erhält das Wort zur Begründung. Hierauf folgt die Antwort des Ver-
treters der Staatsregierung.
953. An die Beantwortung der Anfrage oder die Ablehnung der
Beantwortung schließt sich die nesderp % wenn mindestens 12 an-
wesende Abgeordnete es verlangen. Die Besprechung kann auch in einer
päteren Sitzung erfolgen, wenn keiner der Unterzeichner der Anfrage
widerspricht. Schließt sich die Besprechung an die Ablehnung an, so er-
alt zunächst einer der Unterzeichner das Wort.
§ 54. Anträge dürfen bei Besprechung der Anfragen nicht gestellt
werden, jedoch kann der Gegenstand in Gemäßheit des § 46 weiter be-
handelt werden.