Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnung. 661 
Reden ist untersagt. Nur der Berichterstatter darf den Bericht verlesen. Berlelen Zes 
Ob Actenstücke verlesen werden dürfen, darüber ist die Kammer zu be- Levr von 
fragen. Actenstücken. 
5l 35. Die Redner dürfen nicht unterbrochen werden. 
§*36. Störende Aeußerungen des Beifalls oder Mißfallens sind neußerungen des 
untersagt. Beifalls 2c. 
§ 37. Nur der Vorsitzende ist berechtigt, den Redner, welcher von Hrdnunssrus. 
dem Gegenstande der Verhandlung abweicht, darauf zurückzuführen und 
zur Ordnung zu rufen, wenn er dieselbe verletzt. Wird Einsprache da- 
gegen erhoben, so entscheidet die Versammlung. 
Ist ein Redner in derselben Rede zweimal zur Ordnung gerufen entziehung des 
und fährt mit unpassenden Ausdrücken fort, so kann die Versammlung 
auf Antrag des Vorsitzenden beschließen, daß ihm das Wort über den 
vorliegenden Gegenstand genommen werde. 
Der Ordnungsruf wird in das Protokoll vermerkt. 
5 38. Die Ständeversammlung hat das Recht, ihre Mitglieder wegen u 
unwürdigen Verhaltens in oder außerhalb der Versammlung durch ein= des Katses. 
fachen oder geschärften Verweis zu bestrafen, und äußersten Falls aus- 
zuschließen (s. 8 69 der Verfassung). 
Eine Ausschließung kann nur dann stattfinden, wenn eine Mehrheit 
von ¾ der Stimmen sich dafür entscheidet. 
#ml’39. Die Kammer kann die Berathung für geschlossen erklären, Sauezung der 
wenn der Vorsitzende den Schluß vorschlägt oder drei Mitglieder 
darauf antragen. 
§40. Nach erklärtem Schluß der Berathung kann nur der Antrag= aerzeh pen 
steller und der Berichterstatter, sowie der Vertreter der Regierung das Wort verlangen 
Wort verlangen. tann. 
V. Abstimmung. 
* 41. Ein Verbesserungsvorschlag, welcher den ursprünglichen An= ##tmmung. 
trag ganz aufhebt, geht allen andern in der Abstimmung vor. 
Der Vorschlag eines Ausschußberichtes geht, insofern er von dem 
Antrage abweicht, in der Abstimmung vor. Wird er verworfen, so ist 
über den Antrag zu entscheiden. ·· 
Liegen mehrere abweichende Anträge vor, so gehen diejenigen, 
welche sich von dem ursprünglichen Antrage am Weitesten entfernen, 
in der Abstimmung voraus. ... 
Nur bei Anträgen auf Verwilligung von Geldern werden die höheren 
Sätze zuerst zur Frage verstellt. · . 
Ein Antrag auf Vertagung der Frage oder der Abstimmung wird 
sofort nach seiner Einbringung zur Abstimmung gebracht- 
4412. Nach Feststellung der Beschlüsse über die einzelnen Artikel und 
über die Abänderungsvorschläge wird über die Annahme des Vorschlags 
im Ganzen abgestimmt. 
sD 43. Die Abstimmung geschieht durch Aufstehen oder Sitzenbleiben. 
Die Beschlüsse werden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt, mit 
Ausnahme der in der Verfassung vorgesehenen Fälle.
	        
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