Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnung. 59 
Die Uberweisung erfolgt in der Regel 
„zur Kenntnisnahme“, wenn das Gesuch nicht völlig unbegründet 
erscheint, zurzeit jedoch kein Anlaß zu einer bestimmten 
Stellungnahme des Landtags vorliegt, oder wenn es 
für geeignet erachtet wird, den Maßnahmen der Gesetz- 
gebung und Verwaltung als Unterlage für die Ent- 
schliehungen zu dienen; 
„zur Erwägung“", wenn die in der Eingabe gegebenen An- 
regungen einer weiteren Behandlung empfohlen werden 
sollen oder das vorgebrachte persönliche Anliegen zwar 
nicht in jeder Beziehung, jedoch so weit begründet er- 
scheint, daß eine weitere oder erneute Prüfung und 
Verfolgung der Angelegenheit erwünscht ist; 
„zur Berücksichtigung“, wenn das Gesuch in jeder Hinsicht als 
begründet und durchführbar sich darstellt, so daß dessen 
baldige Erfüllung angenommen wird. 
§59. Uber die Erledigung der Petition macht der Präsident dem 
Gesuchsteller Mitteilung. Ist die Petition von mehreren eingereicht, so 
ergeht die Mitteilung an den zuerst Unterzeichneten. 
VII. Abschnitt. 
Geschäftsvorschriften für die Sitzungen des Land- 
tags. 
A. Tagesordnung. 
560. Zeit und Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtags 
wird durch den Präsidenten vor dem Schlusse jeder Sitzung verkündigt. 
Erhebt sich Widerspruch, so entscheidet der Landtag. 
Der Präsident kann Zeit und Tagesordnung der nächsten Sitzung 
. auch außerhalb einer Sitzung selbständig festsetzen, wenn der Landtag 
ihn dazu ermächtigt oder infolge Aushebung der Sitzung wegen Beschluß- 
unfähigkeit oder Ruhestörung nicht entscheiden kann. 
Die Vorlagen der Staatsregierung müssen den übrigen Gegen- 
ständen der Tagesordnung vorangestellt werden. Ferner müssen der 
Haupt-Finanz-Ekat und die von der Staatsregierung als dringlich be- 
zeichneten Vorlagen vor anderen Verhandlungsgegenständen zur Be- 
ratung und Beschlußfassung gelangen. Abweichungen hiervon sind nur 
mit Zustimmung der Staatsregierung zulässig. 
6 61. Die Tagesordnung wird verrvielfältigt, den Abgeordneten 
und dem Landesherrlichen Landtagskommissar mitgeteilt und im Sitzungs- 
saale sowie an sonst geeigneter Stelle in den Landtagsräumen ausgehängt. 
» ird am gleichen Tage eine weitere Sitzung anberaumt, so genügt 
die mündliche Verkündung durch den Präsidenten. In diesem Falle 
dürfen Verhandlungsgegenstände, welche nicht auf der Tagesordnung 
er ersten Sitzung standen, nur mit Zustimmung der Staatsregierung 
auf die neue Tagesordnung gesetzt werden. 
* 62. Eine Verhandlung des Landtags kann nur über die Gegen-
	        
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