Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Geschäftsordnungen. 737 
Der Präsident. 
8 3. 
Dem Präsidenten liegt die Leitung der Verhandlungen, die Hand- 
habung der Ordnung und die Vertretung der Kammer nach außen ob. 
Die Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten in Behinderungsfällen 
nach der Reihenfolge ihrer Erwählung. 
Die Schriftführer. 
8 4. 
Die Schriftführer haben für die Aufnahme des Protokolls und den 
Druck der Verhandlungen zu sorgen, die Redaktion der Sitzungsberichte 
zu überwachen und den Präsidenten in der Besorgung der äußeren An— 
gelegenheiten der Kammer zu unterstützen. 
II. Behandlung der einzelnen Beratungsgegenstände. 
A. Gesetzesvorlagen. 
8 5. 
Die Gesetzesvorlagen der Regierung und der zweiten Kammer 
werden gedruckt jedem Mitgliede mitgeteilt. 
8 6. 
Die Beratung eines jeden Gesetzentwurfs findet in drei Lesungen 
statt. 
87. 
() Die erste Beratung erfolgt frühestens am dritten Tage nach dem 
Tage, an welchem der Gesetzentwurf in die Hände der Mitglieder ge— 
kommen ist und erstreckt sich nur auf eine Diskussion über den Entwurf 
im allgemeinen und über dessen Grundsätze oder auf eine oder mehrere 
Abteilungen desselben. 
(2) Vor Schluß der ersten Beratung auf die Vorlage selbst bezügliche 
Anderungsvorschläge einzubringen, ist nicht gestattet. 
L 
Nach dieser ersten Beratung beschließt die Kammer, ob der Ent- 
wurf an eine Kommission zu verweisen ist. 
89. 
(1) Die zweite Beratung erfolgt frühestens am zweiten Tage nach 
dem Abschluß der ersten Beratung und, wenn eine Kommission eingesetzt 
ist, frühestens am ersten Tage, nachdem die Kommissionsanträge gedruckt 
in die Hände der Mitglieder gekommen sind. 
2) Die zweite Beratung erstreckt sich auf die einzelnen Paragraphen 
des Entwurfs. · 
(3) Nach dem Schluß der zweiten Beratung stellt der Präsident mit 
Zuziehung der Schriftführer die gefaßten Beschlüsse zusammen, falls 
durch dieselben Anderungen der Vorlage stattgefunden haben. 
v. Rauchhaupt, Handbuch der deutschen Wahlgesede. 47
	        
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