Full text: Handbuch der Deutschen Wahlgesetze und Geschäftsordnungen.

Wahlgesetz. 81 
kommissär die Wählerlisten von den Wahlakten und stellt sie durch Ver— 
mittelung des Bezirksamtes den Wahlvorstehern zu. Eine wiederholte 
Auslegung und Berichtigung derselben findet nicht statt. 
#§s 67. Im zweiten Wahlgang kommen außer denjenigen beiden 
Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, nur diejenigen 
in Betracht, welchen mindestens 15 2% der abgegebenen gültigen Stimmen 
zugefallen sind. 
Sind auf mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen gefallen, so 
entscheidet erforderlichenfalls das Los, welches durch die Hand des Wahl- 
kommissärs gezogen wird, darüber, welche beiden Kandidaten ohne Rück- 
sicht auf die Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen zum zweiten Wahl- 
gang zuzulassen sind. 
In der wegen Vornahme des zweiten Wahlgangs nach Vorschrift 
des § 41 zu erlassenden Bekanntmachung sind die Kandidaten, unter 
denen zu wählen ist, zu benennen, und es ist ausdrücklich darauf hinzu- 
weisen, daß alle auf andere Kandidaten fallenden Stimmen ungültig sind. 
s 68. Im zweiten Wahlgang entscheidet die relative Stimmen- 
mehrheit und bei Stimmengleichheit das Los, welches durch die Hand 
des Wahlkommissärs gezogen wird. 
§ 69. Der Gewählte ist von der auf ihn gefallenen Wahl durch den 
Wahlkommissär in Kenntnis zu setzen und zur Erklärung über die An- 
nahme derselben, sowie nötigenfalls zum Nachweise, daß er nach § 36 
er Verfassungsurkunde wählbar ist, aufzufordern. 
Erkleelnnahme unter Protest oder Vorbehalt sowie das Ausbleiben der 
eklarung binnen acht Tagen von der Zustellung der Benachrichtigung 
gilt als Ablehnung. 
fur 8 70. Lehnt der Gewählte ab oder erklärt die Kammer die Wahl 
zuv ngültig, so hat das Ministerium des Innern sofort eine neue Wahl 
ei dranlassen. Für diese Nachwahlen gelten die Vorschriften des § 66. 
achttägicnt eicsserden Bekanntmachungen ist jedoch die in § 41 bestimmte 
auch hier Anweeeinzuhalten. Die Bestimmungen der §§864 und 68 finden 
In gleicher Weise; .. - it- 
glieder wä eise ist zu verfahren, wenn für ausgeschiedene Mit- 
Weneen des Laufes der Landtagsperiode Ersatzwahlen stattfinden. 
Wahlen eintritt geser Fälle innerhalb eines Jahres nach den allgemeinen 
C 34) der Wahleite darf es einer neuen Aufstellung und Auslegung 
vorbereitungen, mit Een nicht; andernfalls müssen die gesamten Wahl- 
listen, erneuert w erdenschluß der Aufstellung und Auslegung der Wähler- 
& 71. Sämtliche Ve .. . - 
Wahibezi -- zerhandlungen, sowohl über die Wahlen in den 
Vah nn a über die Zusammenstellung der Ergebnisse, werden von 
legt verzüglich dem Ministerium des Innern vor- 
gelegt, welches dieselben der zweiten K# übermittelt 
sowie für die Umschläge (8 4 ###dpukformulare zu den Wahlprotokollen, 
ergebnisses in den Wahlkreif 
osten des. Wahlverfahrens 
emarkungen getragen. 
v. Rauchhaupt, Landbuch der deutschen Wablgesege. 5 
satz 2) und für die Ermittelung des Wahl- 
en werden von der Staatzkasse, alle übrigen 
von den Gemeinden und den abgesonderten
	        
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