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Regierung Deutschlands der Anreizung zum Kriege anzuschuldigen, das
ganze Ausland auf diese Weise gegen Deutschland zu hetzen, das ist
eines deutschen Volksvertreters unwürdig. Und ich will diese Politik
kennzeichnen, damit fortan alle Angriffe dieser Herren vor Deutschland
erscheinen als das, was sie sind und nicht als das, wofür sie sich ausgeben
— als Verbrechen gegen das Vaterland.“ Stürmischer Beifall
des Reichstages folgte diesen Worten, der Präsident aber bemerkte darauf
„im Interesse der parlamentarischen Ordnung“, daß die Ausdrücke, die
Herr Lasker in Beziehung auf das Verfahren von Abgeordneten soeben
gebraucht habe, dieser Ordnung nicht entsprechend seien, und daß er sie
deshalb rügen, und den Redner zur Ordnung rufen müssel
Es war das dieselbe Sitzung, in welcher der Reichskanzler, auf eine
Aeußerung des Kullmann gestützt, die Worte gebrauchte: „Ja, meine
Herren, verstoßen Sie den Mann wie Sie wollen. Er hängt sich doch
an Ihre Röckschöße? (Stürmischer Beifall rechts und links, Toben im
Centrum und häufige Rufe Pfui aus dessen Reihen.)
Präsident von Forckenbeck: Ich bitte um Ruhe und muß bemerken,
daß der Ausdruck Pfui nicht parlamentarisch ist. (Andauernde Unruhe).
— Der Herr Reichskanzler hat das Wort.
Fürst Bismarck fährt fort: Meine Herren! Der Herr Präsident
hat schon gesagt, was ich von dem Herrn Abgeordneten, der dort auf
der zweiten Bank sitzt, rügen wollte. Pfui ist ein Ausdruck des Ekels
und der Verachtung, glauben Sie nicht, daß mir diese Gefühle fern liegen.
Ich bin nur zu höflich, um sie auszusprechen.
Es folgte nun eine stürmisch leidenschaftliche Scene, indem viele
Abgeordnete dem ultramontanen Grafen Ballestrem, von welchem der
Ausruf Pfui ausgegangen war, lebhafte persönliche Vorwürfe machten.
Bald darauf gab es ein schweres Zerwürfnis zwischen dem Fürsten
Bismarck und der nationalliberalen Partei, die sich mit einem Mal als
Schützenlinie der Ultramontanen aufwarf. Den Anlaß gab die Nachricht
von der Verhaftung des Abgeordneten Majunke behufs Verbüßung
einer rechtskräftig verhängten Gefängnisstrafe.
Das Berliner Stadtgericht zeigte unterm 11. Dezember dem Reichstage
an, daß der Abg. Majünke in seiner Eigenschaft als Redakteur der
ultramontanen Zeitung „Germania“ durch schließliches Erkenntnis vom
23. September 1874 wegen Beleidigung des Kaisers, des Reichskanzlers
Fürsten von Bismarck, des Staats-Ministeriums 2c. zu einem Jahr Gefängnis
verurteilt und behufs Verbüßung dieser Strafe soeben zum
Gefängnis gebracht sei. Da er Mitglied des Reichstags sei, so mache
das Stadtgericht dem Präsidium hiervon Mitteilung.