Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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Auftrag. 
an 
nachbenannte königl. Land= und Herrschafts- 
gerichte, dann Magistrate der Hauptstädte. 
(Die noch ausständigen Gewerbekataster betreffend). 
Im Namen Sr. Königlichen Mazestät 
von Baiern. 
Da die hienachbenannt= edniglich / baie- 
rischen Land- und Herrschafts-Gerichte, dann 
Magistrate der angezeigten Hauptstaͤdte mit 
der ihnen unterm 28. Dezember 1804 durch 
das Regierungsblatt ersten Stuͤckes 1805 
anbefohlenen Einsendung der vorgeschriebenen 
Gewerbe-Kataster, und hieruͤber zu verfas- 
senden General-Konspekte bisher noch nicht 
eingekommen sind; als wird denselben hier- 
durch allergnädigst, jedoch ernstgemäßenst 
befohlen, diese rückständigen Kataster, und 
General= Konspekte nunmehr um so sicherer 
in Zeit 4 Wochen gehorsamst anher einzu- 
senden, als man bey weiterem Saumsal hier- 
um eigene Erekutionsbothen auf Kosten der 
nachläßigen Beamten abordnen würde. 
Landgerichte. 
Abensberg, Biburg, Dachau, Erding, 
Griesbach, Közeing, Kelheim, Landsberg, 
Mühldorf, München, Passau, Nhain, 
Schongau, Traunstein, Trosberg, Vilshofen, 
Weilheim, Werdenfels und Wolfrathshausen. 
Herrschaftsgerichte. 
Au, Ehring, Hohenaschau, Ranfels, 
Seefeld, Valkenstein, Wildenwarth und 
Zaizkosen. Dann Magistrate der Haupt- 
städte: 
bing. 
München den 20. Jänner 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Reichsfreyherr von Weichs, President. 
Haider. 
München, Landshut und Serau- 
  
Auftrag an die königlichen Rentämter. 
  
(Die Rechnungs-Tabellen betreffend). 
Im Namen Sr. Königlichen Majestät 
von Baiern. 
Die königlichen Rentämter in Baiern er- 
halten den Auftrag, das in Druck gelegte 
Rechnungs-Schema für die königliche Pro- 
vinzial Hauptkasse in Baiern bey dießortiger 
Landesdirektions-Registratur gegen Schein 
in Empfang zu nehmen. München den 
30. Jänner 1806. 
Königliches General:= Landes= 
Kommissariat. 
Reichsfrepherr von Weichs. 
von Schmbger. 
  
  
Auftrag 
an 
saͤmmtlich koͤnigliche Landgerichte und Polizeh- 
Obrigkeiten in Baiern. 
(Den Preis des bdhmischen Hopfens betreffend). 
Im Namen Sr. Königlichen Majestät 
von Baiern. 
Da man die definitive Festsetzung des 
dießjährigen Sommer= Biersatzes demnächst 
vorzunehmen gedenket; so haben sämmrliche
	        
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