Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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Last seyn wuͤrde; kein Land in Europa so 
wenig zum Straßen= und Brückenbau bey- 
trägt, als dieses, indem die bieherige An- 
lage auf das Zugvieh nicht einmal ein 
Sechstel oder ein Achtel dessen ausmacht, 
was das Wegegeld in andern Staaten für 
ein Stüuck Zugrieh beträgt, wenn der Ei- 
genthümer damit eine Strecke Weges von 
§0 Meilen zurücklegt; auch in allen Ländern, 
welche die Wohlthat genießen, Kunst= oder 
Hochstraßen zu haben, Jedermann ein Wege- 
geld bezahlt, aber in diesem Herzogthume 
reist, ohne daß ihm solches abgefordert wird, 
so lange er nicht dessen Gränze betritt; die 
Straßen in Baiern eine Länge von nahe au 
§soo Siunden ausmachen, daher große Aus- 
gaben verursachen; und endlich die vielen 
Flüsse und Abzugsgräben sozo Brücken 
und Durchlässe nothwendig machten, worun- 
tker 138 Hauptbrücken von 200 bis 1000 
Schuh lang, von denen viele während des 
Krieges ganz; oder zum Theil abgebrannt, 
oder abgeworfen sind; so sehen Wir Uns 
in die Nothwendigkeit gesetzt, eine allge- 
meju#e, den Grundsätzen der Bil- 
ligkeit: entsprechende 
Konkurrenz zur Bevfuhr des 
Srtaßenbau= Materials, und zur 
Aucsehebung der Gräben, nach dem 
KHoffuße anzuordnen, und sehen die- 
selbe folgendermassen fest: 
* 1. 
Ven einem ganzen Hof, er mag Be- 
spavnung hahen oder nichr, soll, wenn #er 
bis auf eine Stunde von dersenigen Seraße, 
NRatural-- 
worauf dessen Besier das Materlale anzu- 
fahren angewiesen ist, entfernt liegr, in der 
Regel, wenn damit ausgelangt werden kann, 
sechs und dreyßig Haufen Material zu 13 
Kubik-Schuh baierisch angefahren werden. 
Da der Kies nach den Seiten abrollt, so 
muß jeder Haufen an der Grundfläche 7 
Schuh lang, 3 Schuh breit seyn, und 2 
Schuh zur Höhe haben. 
Jeder Hof, der bis auf : Stunden 
von der Straße entfernt liegt, soll ag Ma 
terialhaufen anfahren. 
Solcher Hof, welcher von der ihm zu- 
getheilten Straße bis 3 Stunden entfernt 
ist, soll 30 Material: Haufen auf die Stratze 
bringen. 
Der bis auf 4 Stunden von der ihm 
zugerheilten Straße liegende Hef soll 12 
Materialhausen auf die Straße ferdern. 
Und endlich der bis auf §s Stunden von 
der Straße liegende Hof hat § Material= 
Haufen anfahren zu lassen. 
In sofern aber das Material, welches 
die Straßen gebrauchen, um wieder herge- 
stellt zu werden, nicht verringert werden 
darf, ohne daß selbst mit dieser Konkurrenz 
die Absscht exreicht werden könnke, und die 
Data, welche einer gleichsörtmmigen Austhei- 
lung zum Grunde liegen, fehlen: so muß 
die erste Austheilung der Material: Haufen 
von der Spezial-Kommisston, welche Wir 
unten näher bestimmem, #mmacht werden. 
Diese autorisiren Wir daher, wenn es der 
Bedarf nothwendig lachr, die Anzahl von
	        
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