Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Attestate — Berg- und Huͤttenwesen 
Attestate. Sieh Zeugnisse. 
Aufschlagswesen. Sieh Bier= und Weinauf- 
schl . — Malzaufschlag. 
Auöländische Klöster. Sieh Kldster. . 
Auswärrige Angelegenheiten, Ministerium 
dess lben g. 
Man sehe auch Postpersonale in Betreff des 
Heuraths-Konsenses für dasselbe, — und Venia 
detatlis. 
Ansn#är#tige Verhältnssse. Bestimmung der- 
selben bei den mediatisirten Fürsten, Grafen und 
Herren 473 
Auswandern und Uebertreten in fremde 
Kriegsdienste. Das in diesem Betreffe in 
den älteren kdniglichen Staaten bestehende Ver- 
bot soll auch in den neuerworbenen Landestheilen 
beobachtet werden 607, 608. 
Balerische trockene Mäßerei; sieh Mäßerei. 
Bank kdniglich = Baierische zu Fürth. 
Verfassung. Personalsstand und Fondsvermeh- 
rung derselben durch die Pupillen= und milden 
Seiftungegelder der Provinzen Ansbach und 
Bamberg, wie auch der Stadt Nürnberg 
37 — 30. 237. · 
Bankozettel, k. k. in Tirol. Bestimmung 
der rechtlichen Grundsätze bei Entscheidung der 
durch die Herabwürdigung derselben entstande- 
nen Rechrsstreitigkeiten 1333 — 1336. 
Bauführungen durch Maurergesellen. 
Das in der Banordnung vom 2g8. Jaͤnner 1805 
hierüber bestehende Verbot wird erneuert, und 
durch weitere Zusäze erläurert 340 — 351. 
Bedienstete der mediarisirten Fürsten 2c. 
Bestimmungen wegen Ausscheidung und künf- 
tiger Anstellung dann Verhältniß derselben zu 
den Landeestellen des Souverains 495, 486. 
Beilagen, sieh Stempelpapier. 
Benefizien, einfache, werden zum Emerlten- 
Fond bestimmt 1621, 1622. 
Benefizien-WVerleihung. Sleh Pfarrelen. 
Berg= und Hüttenwesen. Das biherige 
Central-Bureau im Berg= und Hüttenwe- 
sen wird aufgeldst und an dessen Srtelle in un- 
mittelbarer Verbindung mit dem kdniglichen ge- 
heimen Finanz- Ministerio ein centralisirtes ober- 
stes Bergamt gesezt, welches die oberste ad- 
minisirative Beherde in allen das Berg: und 
Huttenwesen so wie die Münzämter be- 
tressenden Gegenständen bildet, und nebst der 
Bergamt — Bibliothek 
Bestimmung des Personalstandes zugleich ver- 
schiedene Normen in Bezug auf den Geschäfts- 
gang erhält goz# — Z06. 362. 
Bergamt in der Provinz Bamberg zu 
Kronach. Errichtung und Organisirung des- 
selben zur Führung der oberbergamtlichen Auf- 
sicht im Berg-und Hüttenwesen, und zur Ver- 
einnehmung der Berggefadlle 685, 686 
Berg= und Hütten -Eleven. Bei der Pru- 
fung haben sich dieselben Über verschiedene vor#s 
geschriebene Eigenschaften und Kenntniße auszu- 
weisen 630, 640. . 
BeklchtepNubkizlrung.Auftragansåmts 
liche Unterbehoͤrden in der Provinz Baiern we- 
gen hierin zu beobachtender Vorschrift 020, 921. 
Berichte jaͤhrliche der Landgerichte in der 
Provinz Baiern. Erinnerung zur Entfernung 
verschiedenen Gebrechen bei Erstattung derselben 
1837= 1830. 
Manu sehe auch Ptovinzlol-Zustand. 
Berichte an das oberste Forstam#. Sieh un- 
ter: Forstamr. 
Berichtigungen eingeschlichener Druckfehler 
646. 66. 1338. 1338. 1832. 103#0. 
Besoldungs-Abzüge der Sctaatsdiener in 
Tirol. Einführung der in Baiern wegen des 
Drittel-Abzuges in Schuldsachen bestehenden 
Verordnung 1729, 17#9. 
Man sehe auch Staatlsdlener-Wie#wen= 
und Waisen-Kasse. 
Bestandbriefe. Sieh Siegeltaren. 
Bestechung der Staatsdiener. Die hier- 
über bestehenden Provinzlal-Geseze werden durch 
eine allgemeine Verordnung ergänzt, und beson- 
ders rucksichtlich der Strafen auf Seite des Be- 
stechenden, und des Bestochenen, dann der Au- 
zeige hievon, die gesezlichen Normen dekaillirt 
21041 1046. 
Bettler und fremde Bagabunden in der 
Provinz Ansbach. Auftrag an sämtliche Haus- 
besizer und Miethsleute in der Stadt und auf 
dem Lande wegen abzustellender Beberbergung 
derselben, und schleuniger Venehmung hierüber 
mit den Polizeihebbrden 1400, 1500. 
Man sehe auch Kordons-Tabellen. 
Beurel-Lehen Veräußerung. S. unter Lehenwesen. 
Bevolkerung. Sieh staristische Uebersichren. 
Bibliothek-(Hof= und Central-) in Be- 
ziehung auf die kdnigliche Akademie der Wissen- 
schaften rard — 1323. 
Unisormirung des Personals derselben 1230.
	        
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