Christnachts feler — Dioͤzesan-Patrone
dle desfalls eigens gegebenen Vorschriften sich zu
halten haben 530 533. ·
Auftrag an die Behoͤrden wegen Einsendung
der Verzeichnisse Üüber dieselbe und die Thierärzte
S an die Polizeibehbrden wegen einzu-
sendender Anzeige über das Ableben ve: Chirur-
gen, Bader, Aporheker und Hedammen in der
Provinz Schwaben (% 1646.
Chrisinachtsfeier in Tirol. Wiederholte Ver-
ordnung wegen Verlegung des Gortesdienstes auf
die fünfte Morgenstunde und des Verbots nächt-
licher Besuchung der Wirthehäuser 1755, 56.
Ezitrehsrsen, Sieh Militärdbehdrden, unter
ilitaͤr.
Clerus. Sieh Geistliche.
Clerus im Fuͤrstenthume Bamberg.
olge.
Consecribirte. Sieh Kantonisten.
Civil-Justiz. Sieb Justiz-Geschäfte.
D.
Dechantwahlen der Rural-Kapitel. Ge-
mäh mehrerer Artikel wird die Verfahrungsart und
Foim bel denselben näher bestimmt 147 — 140.
Depurirte. Sieh Gemeinde.
Deserteurs. Die konlgl. Balerische Unterthanen,
welche sich aus k. Franz oder k. Iral. Kriegs-
dien#sten als Deserteurs stellen, oder ergriffen wer-
den, sollen allein an das kènigl. Baier. Milirär=
Kommando abgeliefert werden 10g.
Wegen des Aufenthalts der Deserteurs in den
lbniglichen Staaten, und deren Einlieferung an
die Milirdr-Behdrden werden geschärftere Maß-
regeln erlassen 36, 27.
Deserteurs, diesseitige, verheimlichte. Zur fe-
steren Handhabung der dießfalls unterm 17.
September vorigen Jahres ergangenen Verord-
nung werden stärkere Maßregeln verfügt, und
auch die in der Verordnung vom àg. Juli 1788
rüscssihtlich der falschen Werber gegebenen Vor-
schriften in Erinnerung gebracht 403 400.
Oesertione-Anzeigen. Vorschriften bel Ver-
fassung derselben für die Landgerichte und übrl-
gen Behdrden 2480.
Dienstholz-Betführung, die scharwerks-
weise, von Unteithanen für die Beamten, wird
ohne Rücksicht auf das Herkommen, verboten
1970, 87r.
Didzesan-Patrone. Verlegung der Festtage
derselben auf den Süchsten Sonntag 1171, 73.
Sieh Erb-
Diurnisten — Erbfolge
Di 4 cnisten, Heuraths-Bewllligung für diesel-
en 13.
Domkapitularen und Domizellaren der
ehemaligen Dom= und Mediat-Stifte. Verord=
nung wegen der Residenzverbindlichkeit derselden,
— Erlassung der Diakonalweihe, — und Vor-
rückung in die Kapitular-Pension 1137— 1139.
omus emeritorum. Sieh Geistliche.
Dorfs= und Gemeinde-Polizel in den rit-
terschaftlichen subiicirten Orten, wie sie künftig
bestehen konne gao1., 209.
Duelle. Sieh akademische Geseze unter der Rubrik:
Universitt Landshur.
Duplikate. Sieh Stempelpapier.
E.
Ediktal-Citatlonen in Gantsachen in der
Provinz Bamberg. Auftrag an die berreffenden
Gerichtöbehbrden wegen Bekanntmachung derfel-
ben an die kon. Forstämter 1698, 1609.
Man sehe auch Konkurse. -
Ehegerichts-Stellen, Prüfungen für diesel-
ben löhr. -
Ehestreitigkeiten. Sieh Konsistorialsachen.
Ehesachen der Protestauren in Baiern werden dem
kon. Hofgerichte in München untergeben 92.
Eben, vermischte, wie es mit den Trauungen bei
denselben zu halten sey 80, 81. -
Man sehe auch: Religionserziehung unehelicher
Kinder, protestantischer Muͤtter.
Ehrenlegion-Orden,k.k. Franzdsischer. Sieh
unter Militaͤr.
Ehrenzeichen, goldenes und silbernes an Mili-
tär-Individuen von Sr. kön. Majestt verllehenes.
Sieb Militär.
Eigenthum und grundherrliche Rechte der ade-
lichen sabjicirten Gutsbesizer und ihrer Hinter-
sassen 213, 214.
Einquartierung. Sith unter Militaͤr: Offi-
zlers-Familien.
Einquartierung. k. Franz. oder allilrter Trup-=
pen. Sieh Truppen.
Emeriten-Fond, Emeriten-Haus. Si#h
Geistliche, emeritirte. « .
Entscheidungsgründe. Wegen Beifügung der-
selben zu den Urtheilen erhalten die Untergerlchte
in der Provinz Schwaben besondere darauf sich
beziehende Weisungen 408. 400.
Erbfolge in den Verlassenschaften der Bamber=
gischen Gelstlichkeit. Gesezliche Brstimmungen
hieruͤber 442, 443. «-
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