Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Christnachts feler — Dioͤzesan-Patrone 
dle desfalls eigens gegebenen Vorschriften sich zu 
halten haben 530 533. · 
Auftrag an die Behoͤrden wegen Einsendung 
der Verzeichnisse Üüber dieselbe und die Thierärzte 
S an die Polizeibehbrden wegen einzu- 
sendender Anzeige über das Ableben ve: Chirur- 
gen, Bader, Aporheker und Hedammen in der 
Provinz Schwaben (% 1646. 
Chrisinachtsfeier in Tirol. Wiederholte Ver- 
ordnung wegen Verlegung des Gortesdienstes auf 
die fünfte Morgenstunde und des Verbots nächt- 
licher Besuchung der Wirthehäuser 1755, 56. 
Ezitrehsrsen, Sieh Militärdbehdrden, unter 
ilitaͤr. 
Clerus. Sieh Geistliche. 
Clerus im Fuͤrstenthume Bamberg. 
olge. 
Consecribirte. Sieh Kantonisten. 
Civil-Justiz. Sieb Justiz-Geschäfte. 
D. 
Dechantwahlen der Rural-Kapitel. Ge- 
mäh mehrerer Artikel wird die Verfahrungsart und 
Foim bel denselben näher bestimmt 147 — 140. 
Depurirte. Sieh Gemeinde. 
Deserteurs. Die konlgl. Balerische Unterthanen, 
welche sich aus k. Franz oder k. Iral. Kriegs- 
dien#sten als Deserteurs stellen, oder ergriffen wer- 
den, sollen allein an das kènigl. Baier. Milirär= 
Kommando abgeliefert werden 10g. 
Wegen des Aufenthalts der Deserteurs in den 
lbniglichen Staaten, und deren Einlieferung an 
die Milirdr-Behdrden werden geschärftere Maß- 
regeln erlassen 36, 27. 
Deserteurs, diesseitige, verheimlichte. Zur fe- 
steren Handhabung der dießfalls unterm 17. 
September vorigen Jahres ergangenen Verord- 
nung werden stärkere Maßregeln verfügt, und 
auch die in der Verordnung vom àg. Juli 1788 
rüscssihtlich der falschen Werber gegebenen Vor- 
schriften in Erinnerung gebracht 403 400. 
Oesertione-Anzeigen. Vorschriften bel Ver- 
fassung derselben für die Landgerichte und übrl- 
gen Behdrden 2480. 
Dienstholz-Betführung, die scharwerks- 
weise, von Unteithanen für die Beamten, wird 
ohne Rücksicht auf das Herkommen, verboten 
1970, 87r. 
Didzesan-Patrone. Verlegung der Festtage 
derselben auf den Süchsten Sonntag 1171, 73. 
Sieh Erb- 
Diurnisten — Erbfolge 
Di 4 cnisten, Heuraths-Bewllligung für diesel- 
en 13. 
Domkapitularen und Domizellaren der 
ehemaligen Dom= und Mediat-Stifte. Verord= 
nung wegen der Residenzverbindlichkeit derselden, 
— Erlassung der Diakonalweihe, — und Vor- 
rückung in die Kapitular-Pension 1137— 1139. 
omus emeritorum. Sieh Geistliche. 
Dorfs= und Gemeinde-Polizel in den rit- 
terschaftlichen subiicirten Orten, wie sie künftig 
bestehen konne gao1., 209. 
Duelle. Sieh akademische Geseze unter der Rubrik: 
Universitt Landshur. 
Duplikate. Sieh Stempelpapier. 
E. 
Ediktal-Citatlonen in Gantsachen in der 
Provinz Bamberg. Auftrag an die berreffenden 
Gerichtöbehbrden wegen Bekanntmachung derfel- 
ben an die kon. Forstämter 1698, 1609. 
Man sehe auch Konkurse. - 
Ehegerichts-Stellen, Prüfungen für diesel- 
ben löhr. - 
Ehestreitigkeiten. Sieh Konsistorialsachen. 
Ehesachen der Protestauren in Baiern werden dem 
kon. Hofgerichte in München untergeben 92. 
Eben, vermischte, wie es mit den Trauungen bei 
denselben zu halten sey 80, 81. - 
Man sehe auch: Religionserziehung unehelicher 
Kinder, protestantischer Muͤtter. 
Ehrenlegion-Orden,k.k. Franzdsischer. Sieh 
unter Militaͤr. 
Ehrenzeichen, goldenes und silbernes an Mili- 
tär-Individuen von Sr. kön. Majestt verllehenes. 
Sieb Militär. 
Eigenthum und grundherrliche Rechte der ade- 
lichen sabjicirten Gutsbesizer und ihrer Hinter- 
sassen 213, 214. 
Einquartierung. Sith unter Militaͤr: Offi- 
zlers-Familien. 
Einquartierung. k. Franz. oder allilrter Trup-= 
pen. Sieh Truppen. 
Emeriten-Fond, Emeriten-Haus. Si#h 
Geistliche, emeritirte. « . 
Entscheidungsgründe. Wegen Beifügung der- 
selben zu den Urtheilen erhalten die Untergerlchte 
in der Provinz Schwaben besondere darauf sich 
beziehende Weisungen 408. 400. 
Erbfolge in den Verlassenschaften der Bamber= 
gischen Gelstlichkeit. Gesezliche Brstimmungen 
hieruͤber 442, 443. «- 
5
	        
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