Forstwesen — Fronleichn. Prozess.
gebilsen-Stellen, — Bestimmung des Personal-
Status und des Gehaltes, und Besezung dieser
Stellen durch die geeigneten Nominationen f. a
1468 71481.
Forstwesen in dem kbn. Eichstädtischen #andes-
theile. Organistrung desselben in Bezlehung der
darin etablirten Oberfdrstereien, Forstrevferen,
des dazu ernannren Personals und dessen Gehalts
839 — 841 ·
Forstorganisation in Vorarlberg, den Grafschaf-
ten Montfort und Rothenfels und den ehemaligen
Gebieten der Staͤdie Lindau, Buchhorn, Wan-
gen, Ravenöburg und Leutkirch 031 — 934.
Forst= und Feldfrevel in der Provinz Bam-
berg. Die sogenannte Stallung bierinfalls wird
den Polizeigerichten übergeben 712, 713.
korstschädliche Raupen. Vorkehr gegen eine
Art derselben in der Provinz Anöbach 1 344, 45.
orstwärter, in wie ferne denselben die Heu-
rathsbewilligung ertheilt, und die Witwen dertel-
ben rücksichtlich der Pension behandelt werden
sollen 1014, r015.
Fourage-Beltrags-Fuß von ungebundenen
oder sogenannten walzenden Stücken in der Pro-
vinz Bairrn. Regulirung desselben 352-354.
Fränkischer Müngfuß. Sieh Münzfuß.
Freizügigkelt, allgemeine, Iinnere, Wie-
derholung der dießfallsigen Verordnung vom 2g.
Sept. 1306 mit dem Auf#trag an fämtliche Ge-
richtöbebdrden, durchaus im Innern des Reichs
keine Nachsteuer ferner zu erheben, oder erheben
zu lassen 770.
Kreizugigkeit zwischen dem Großherzogthume
Wülrzburg und den kbnigl. Baierlischen Staaten.
Wechselseitige Einführung derselben unter gewlf-
sen Bestimmungen rücksichtlich der Auswande-
rung 2c. 517, 581.
Freizügigkeit, dle mit dem Großberzogthume
Baaden bestebende, wird auch auf die neuerwor-
benen Sraaten ausgerehnt 1084.
Freizügigkelts-Vertrag, erneuerter, zwi-
schen dem kaiserlich-Oesterreichtschen und kdnigl.
Baierischen Hofe 1241 — 1245.
Fronleichnams-Prozesssonen. Erlänterung
der unter dem 17. Mal #08# dießfalls ergan-
genen Verordnung, wie dieselbe in Städten so-
wobl, als auf dem Lande zur Erzielung der Gleich-
beit gefeiert werden soll 780, 781.
Fronleichnams-Prozession in der Provinz
Neuburg. Verordnung wegen Haltung dersel-
ben in den Filialen 1907.
*
Fuͤrsten — Geistliche
Budrsten, Grafen und Herren, mediati-
sirte im Kdnigreiche Baiern. Kdnigliche De-
klaration, gemäß welcher die kuͤnftigen Verhaͤlt-
nisse der der kbniglicher Souveralnitä#t unterwor-
senen Fürsten, Grafen und Herren zu den ver-
schiedenen Zwelgen der Staatsgewalr bestimmt
werden 465 — 400.
Man sehe auch den Artikel Ritterschaft.
Erlduterung der allerhochsten Deklarationen
vom Zr. Dezember 1806 und 10. März 1807,
über die künftigen staatsrechrlichen Verhdltnisse
erwähnter Fürsten und Ritterschaft in Beziehung
auf die Bestätigung ihrer Famillen= Verträge
*4½ g00; — und in Bezlehung auf die den-
selben ertheilte Zoll= und Mautbefreiung ros##-4.
Man sehe auch: gelstliche Regenten abgetretene,
Reise-Lizenz für die Beamten der mebiattsirten
Fürsten 2c. — und Salwpeter.
G.
Gant-Prozesse. Sieh Konkurse, und Edlktal-
Cirationen.
Gefängnisse. Sieh Juchthaus.
Gefährte-Gelder. Bestimmung derselben für
die Landrichter in Partheisachen in der Provinz
Bamberg 1014.
Geheime Rätbe, ernannte 236, 337. 285.
Geistliche Pfründen, durch den x der
Besizer erledigte. Gesezliche Normen wegen
des Bezugs der Interkalar-Früchte bis zur
Wiederbesezung der Pfründe, — wegen des An-
fanges des kanonischen Jahres, — wie auch der
Interims-Verwalkung rc. 703 — 704.
Gesstliche, emeritirte, oder zur Seelsorge un-
fäbig gewordene. Grundzüge zur Errlchtung einer
hinreichenden Versorgungs-Anftalt für dleselben
anstatt der sogenannten Emerften-Häuser, wo-
durch für den Unterhalt solcher Gelstlichen gesorgt
wird; und zwar 2) Bestlmmung der hiezu ge-
eigneten Subjekte, und der Fälle, welche hiezu
Auspruch geben réörg= 1617; — b) Dauer des
Unterhaltes aus deesm Fonde 1678, 1610; —
ck) Quellen desselben 1620; — d)) Administra-
tion desselben durch die Kandes-Dlrektionen und
S-tiftungs-Kuratelen 1623; und e) Behandlung
der durch ein Vergehen gravirten Geistlichen
1624, *#
Geistliche, in Kriminal= Fällen zu vernehmende.
Bestimmungen wegen Anwesenbeit der Ruraldes
chante, bischbslichen Kommissären und Ordlna-
riaten bei denselben 611, 612.