Militär: Gränzlinie — Münzen
Das erste Drage##erregiment Minuec! nennt
sich künftrig blot nach seinem Numer 1322.
Wegen Einquartterung der Offulere-Famhlllen
wird auf die Bestimmungen des allgemeinen
Quartiers= und Marsch= Reglement vom 1#####
August :7 hingewiesen 1363. 1364.
Ernenerung des Verbete wegen Ausantwor-
tung res Vermdgene oder der Interessen davon
an Milukr= Individuen ohne allerhdchste Erlaub-
niß 1301,. 1305
. im 40% een Bakaillon angestellren
Off per ist erlaukt, die in der Armee eingeführte
Sch##pe zu tragen 2404.
Anweifung der Eivil= und Miliräkr-Behdrden
u wechselseirigem freunschaftlichen Benehmen
ei Truppen-Dislokationen, und Requisitions-
Schreiben 1440. 1015, 1016.
Bestimmumgen, unter welcher Bedingung die
Befreiung von der Militäir-Pflichtigkeit bei Ge-
werda-Uebernahmen eimtrift 1753, 1.34.
Unisorms= Vorschrift für die Akenare und
Employcs der Armee 1077, 1078.
Man sebe auch Über den Artikel, Militär:
Bürger-Milirär, — Deserteun, — Kanteni-
sten, — Kriegekommission, — Meislersdbne.
Militär-Gränzlinle. Sieh Gränzlinte.
Minister, geheime (Staats= und Kon-
ferenz-) 176o.
Man sehe hierüber die Rubriken: Auswärtige
Verhältnisse. — Finanz, — Junere Angelegen-
heiten, — Justiz Ministerium.
Minorennen. 9 Vormundschaftawesen.
Monats-Ertrakte der Renkämter Neue Form
derselben. Sieh Rechnungé-Instruktion, neue.
Moratorien für Schuldner in den vorhin
Oesterreichischen Besizungen der Provinz Schwa-
ben. Gestattung derselben 1047, 1048.
Müller (Malzmüller). Sieh Malz, Aufschlag.
Münzamt. Sieh Berg= und Hittenwesen.
Münfaß#. Fränkischer. Aufhebung desselben
und Einführung des Rheinischen bei den kbnial.
Unterbehdrden in der Provrinz Bamberg 048,
. Rhelnischer. Verordnung, wegen Aus-
fertigung der Konsens-Akestate in dieser Wäh-
rung in der Previnz Bamberg 1303.
M inzkabinet. kdnigliches 1210. .
Münzen, falsche, in der Movinz Ansbach.
Beschreibung der in Umlauf gesezten falschen
Baierischen Groschen, und Warnung gegen Ein-
nahme derselben 13523, 1553. 1260.
Naturalien= Kabinet — Pfalzgrasen
Warnung gegen verbreirete falsche Keburges-
und Würremberger, Sechs und Drei-Kreuger-
Stücke 1310, 1320.
Man sehe auch: Scheidemünzen.
N.
Naturalien-Kakinet, königl. rarg.
Nachsteuer-Sachen. Die Gerlchtsbarkeit der
administrarlven und Justisstellen bei Streitigkei-
len in denselben wird n#her destimmr, und der
Apvellationegang, mit Aufbebung der klreren
Verordnungen in diesem Berreffe besonders jener
vom November 1775, genauer vorgezeichner
146. 147.
Man sehe auch: Freiziaigkeit.
National-Anstalten. Was für eine sich zur
Dotation aus der Provinzial-Stifrungs-Kasse
eignen s#r, 82.
Rominal-Vorschláge bei Aemterbesezungen.
Alle Behdrden haben hiebei die deutliche Bezeich,
nung der Tauf= und Familien-Namen genau zu
beobachten 25, 26.
Nonnen. Auf die Fragen: wie es mit der Dota-
tion der gegen jabrliche Gellbde aufgenommenen
Nonnen bei ihrem Hinscheiden rückscchrlich der
Erbfolge und wic bei ihrem Auskrirte zu hakten?
— ob und was für eine Schodloahalrung dem
Kloster zu bestimmen sep, wenn eine solche Nonne
mit oder obne Dotation eingetreten wäre, (.# a.
werden die allerhchsten Entschließungen mitge-
theilt 750, 751.
Man sehe auch: Kloͤster.
Notarien. Pruͤfung derselben 1681, 1682.
— — Pfalzgrafen, und sonstige kaiserliche
Privilegien. Erloͤschung der Wuͤrden und
Rechte derselben nach erfolater Aufldfung der
deurschen Reichs-Konstirurien „im Kbyigreiche
Basern 560.
Gesezliche Bestimmungen, nach welchen die
kaiserlichen, oder kraft kaiferl. Vollmacht kreir-
ten, oder popstlichen Noarien recht#égülrige
Funktionen in den koniglich-Baicrischen Lauren
ausüben können 1480 — 1202.
Den Unterthanen von Trient und Briren
wird unker den nämlichen Bedingungen, wie den
Tirolern gestattek, bei Erricheung von Urkun-
den, oder Koufstit'nirung eines Pfand oder Real=
rechtes Nofarien beizugichen .347 — 1350.