Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Militär: Gränzlinie — Münzen 
Das erste Drage##erregiment Minuec! nennt 
sich künftrig blot nach seinem Numer 1322. 
Wegen Einquartterung der Offulere-Famhlllen 
wird auf die Bestimmungen des allgemeinen 
Quartiers= und Marsch= Reglement vom 1##### 
August :7 hingewiesen 1363. 1364. 
Ernenerung des Verbete wegen Ausantwor- 
tung res Vermdgene oder der Interessen davon 
an Milukr= Individuen ohne allerhdchste Erlaub- 
niß 1301,. 1305 
. im 40% een Bakaillon angestellren 
Off per ist erlaukt, die in der Armee eingeführte 
Sch##pe zu tragen 2404. 
Anweifung der Eivil= und Miliräkr-Behdrden 
u wechselseirigem freunschaftlichen Benehmen 
ei Truppen-Dislokationen, und Requisitions- 
Schreiben 1440. 1015, 1016. 
Bestimmumgen, unter welcher Bedingung die 
Befreiung von der Militäir-Pflichtigkeit bei Ge- 
werda-Uebernahmen eimtrift 1753, 1.34. 
Unisorms= Vorschrift für die Akenare und 
Employcs der Armee 1077, 1078. 
Man sebe auch Über den Artikel, Militär: 
Bürger-Milirär, — Deserteun, — Kanteni- 
sten, — Kriegekommission, — Meislersdbne. 
Militär-Gränzlinle. Sieh Gränzlinte. 
Minister, geheime (Staats= und Kon- 
ferenz-) 176o. 
Man sehe hierüber die Rubriken: Auswärtige 
Verhältnisse. — Finanz, — Junere Angelegen- 
heiten, — Justiz Ministerium. 
Minorennen. 9 Vormundschaftawesen. 
Monats-Ertrakte der Renkämter Neue Form 
derselben. Sieh Rechnungé-Instruktion, neue. 
Moratorien für Schuldner in den vorhin 
Oesterreichischen Besizungen der Provinz Schwa- 
ben. Gestattung derselben 1047, 1048. 
Müller (Malzmüller). Sieh Malz, Aufschlag. 
Münzamt. Sieh Berg= und Hittenwesen. 
Münfaß#. Fränkischer. Aufhebung desselben 
und Einführung des Rheinischen bei den kbnial. 
Unterbehdrden in der Provrinz Bamberg 048, 
. Rhelnischer. Verordnung, wegen Aus- 
fertigung der Konsens-Akestate in dieser Wäh- 
rung in der Previnz Bamberg 1303. 
M inzkabinet. kdnigliches 1210. . 
Münzen, falsche, in der Movinz Ansbach. 
Beschreibung der in Umlauf gesezten falschen 
Baierischen Groschen, und Warnung gegen Ein- 
nahme derselben 13523, 1553. 1260. 
Naturalien= Kabinet — Pfalzgrasen 
Warnung gegen verbreirete falsche Keburges- 
und Würremberger, Sechs und Drei-Kreuger- 
Stücke 1310, 1320. 
Man sehe auch: Scheidemünzen. 
N. 
Naturalien-Kakinet, königl. rarg. 
Nachsteuer-Sachen. Die Gerlchtsbarkeit der 
administrarlven und Justisstellen bei Streitigkei- 
len in denselben wird n#her destimmr, und der 
Apvellationegang, mit Aufbebung der klreren 
Verordnungen in diesem Berreffe besonders jener 
vom November 1775, genauer vorgezeichner 
146. 147. 
Man sehe auch: Freiziaigkeit. 
National-Anstalten. Was für eine sich zur 
Dotation aus der Provinzial-Stifrungs-Kasse 
eignen s#r, 82. 
Rominal-Vorschláge bei Aemterbesezungen. 
Alle Behdrden haben hiebei die deutliche Bezeich, 
nung der Tauf= und Familien-Namen genau zu 
beobachten 25, 26. 
Nonnen. Auf die Fragen: wie es mit der Dota- 
tion der gegen jabrliche Gellbde aufgenommenen 
Nonnen bei ihrem Hinscheiden rückscchrlich der 
Erbfolge und wic bei ihrem Auskrirte zu hakten? 
— ob und was für eine Schodloahalrung dem 
Kloster zu bestimmen sep, wenn eine solche Nonne 
mit oder obne Dotation eingetreten wäre, (.# a. 
werden die allerhchsten Entschließungen mitge- 
theilt 750, 751. 
Man sehe auch: Kloͤster. 
Notarien. Pruͤfung derselben 1681, 1682. 
— — Pfalzgrafen, und sonstige kaiserliche 
Privilegien. Erloͤschung der Wuͤrden und 
Rechte derselben nach erfolater Aufldfung der 
deurschen Reichs-Konstirurien „im Kbyigreiche 
Basern 560. 
Gesezliche Bestimmungen, nach welchen die 
kaiserlichen, oder kraft kaiferl. Vollmacht kreir- 
ten, oder popstlichen Noarien recht#égülrige 
Funktionen in den koniglich-Baicrischen Lauren 
ausüben können 1480 — 1202. 
Den Unterthanen von Trient und Briren 
wird unker den nämlichen Bedingungen, wie den 
Tirolern gestattek, bei Erricheung von Urkun- 
den, oder Koufstit'nirung eines Pfand oder Real= 
rechtes Nofarien beizugichen .347 — 1350.
	        
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