Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Verbrechet — Vormuͤnder 
Verbrecher, geistliche. Sieh Geistliche. 
Verdienst-Medaille. Band an derselben 666. 
— — — goldene und silberne an verschiedene In- 
dividuen verliehene. co. 33z, 333. 355-:359. 
542. 678, 670. 788. 838. 8723. 9005. 1268. 
I316. 1377. 1504. 1596. 1648. 1650, 1651. 
17 - 
Ve#lalienscheften. Sieh Arme, — und Geist- 
iche. 
Verordnungeun, allgemeine, uͤber welche 
der Provinzial-Hauprkonspekt von den konigl. 
Geuneral-Landeskommissariaten jährlich zu ver- 
fassen ist r0 — 35. 
Man sehe anch: Provinzial-Vererdnungen, 
— Regierungsblatt. 
Versteigerungen. Sieh Gewerbs-Verkäufe. 
Verträge, gerichtliche. Sieh Stempeltare. 
Verwaltungs-Rath in Augsburg. Sieh 
Stadt-Magistrat. 
Vieharznei--Handel der Oelfabrikanten im 
Jillerthale. Beschränkung und Regulirung 
desselben 1307 — 1310. 
Viehmärkte in der Provinz Baiern. Anzelgen 
über den Bestand des Mastviehes auf denselben 
413 Sog. 771. 895. 1077. 135JT,. 1I414. 1538. 
ST. I747. 1781. 1020. 1957. 
Viehesenche. Vorsichts= Maßregeln wlder eine 
Gattung derselben unter dem Hornviehe, den 
Pferden, Schafen und Schweinen 126a — 12685. 
Man sehe auch: Schweine. 
Bikariak, bischbfliches. Sieh Kousistorial= 
Rechtssachen. 
Vormundschafts-Wesen in der Provinz 
Schwaben. Ueber dasselbe im Allgemeinen, 
und die dlehfalls geltenden Geseze, dann über 
die Rechnungsform und das Pupillen-Vermögen 
siegelmäßiger und nustegelmäßiger Minorennen 
werden besondere gesezliche Normen erlassen 9# 
— 920. 
— — — in den ritterschaftlichen subjicirten Be- 
szungen. Gesezliche Bestimmungen für dasselbe 
200. « 
—-——kücksichtlichdekmedlatisirteuFürst-um 
477i 
VormundschaftskRechnungen.Sich 
Stempel. 
Vormuͤnder, deren Pflicht wegen gesezlich ein- 
gescrter Sbuzpocken-Impfung rücksichrlich der 
ihnen übergedenen Pupillen 1428-1430. 
Vorlesungen — Wasser:= Bauten 
Vorlesungen, akademische. 
Universitaͤt. 
Vorstellungen. Sieh Gemeinden. 
W. 
Walzende Stücke. Sieh Fonrage-Beitragsfaß. 
Wandern der Handwerksbursche im In- 
lande und ausser Landes. Die dießfalls 
bestehenden Verordnungen erhalten mehrere Mos 
difikarionen und Jusaze und zwar rücksichtlich der 
Bestimmungen, welcher Klasse von Handweikern 
in Zukunfe das Wandern in das Ausland 91 
statter werden solle, und was dieselben während 
dieser Wanderzeit zu beobachten haben, — welchen 
Verbindlichkeiten die im Inlande Wandermen 
unterworfen werden, — welche Behbdrden die 
Wanderpässe für das In= und Ausland auszu- 
fertigen haben, — und was in Hinsicht der 
Lehrjahre und der Ausbildung in der Lehre selbst 
künftig erfodert wird 1010 — 10185. 
Wappen und Siegel, neues, kdulgliches 
Balerisches. Allgemeine Einführung bei allen 
Behdrden und Aemtern, und Beschreibung des- 
selben 135 — 130. 
Wappeu und Titel der Prinzen und Prin- 
zessinen des königlichen Hauses, und 
zwar: a) für den Kronprinzen von Baiern 35-, 
258. b) für den zweitgebohrnuen aer Harl 
Theodor, so wie für alle nachgehohror Peinze#n 
und Prinzessinen der kbnigl. Linie 258, 250. 
„P) für den Herrn Herzog Wilhelm in Baiein und 
seine Nachkommen 350, 260. 
Wasser= und Strassenbau. 3u der neuredi- 
zirten Instruktion für die künftige Verrechnungs- 
Form des Staarsaufwandes auf den Straßen= 
und Wasserbau werden verschiedene Erläuterun= 
gen den bekteffenden Behdrden mirgetheilt 1622 
— 1630. 
Die kdnigl. Rent= und Mautämter in Baiern 
werden wiederholt angewiesen, in Fillen, w 
Gefahr am Verzuge haftet, die geeignere Unter= 
stüzung nicht zu versagen 7 503. 
Uniforms-Requlatio für das Wasser= und 
Strassenbau-Persenale Cor — 07. 
Wasser-Bauten an Flüssen und Sirdmen in 
der Provinz Tirol dülrfen ohne vorherige Ein- 
sicht und Genehmigung der einschlägigen Bau- 
Dtrektion und Wasserbau-Juspekrion künftig nicht 
mehr g. füh'#t# werden 716, 7:7. 
Man sehe auch: Strassen, — und. Wegmeiärrt. 
Sieh unter:
	        
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