Verbrechet — Vormuͤnder
Verbrecher, geistliche. Sieh Geistliche.
Verdienst-Medaille. Band an derselben 666.
— — — goldene und silberne an verschiedene In-
dividuen verliehene. co. 33z, 333. 355-:359.
542. 678, 670. 788. 838. 8723. 9005. 1268.
I316. 1377. 1504. 1596. 1648. 1650, 1651.
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Ve#lalienscheften. Sieh Arme, — und Geist-
iche.
Verordnungeun, allgemeine, uͤber welche
der Provinzial-Hauprkonspekt von den konigl.
Geuneral-Landeskommissariaten jährlich zu ver-
fassen ist r0 — 35.
Man sehe anch: Provinzial-Vererdnungen,
— Regierungsblatt.
Versteigerungen. Sieh Gewerbs-Verkäufe.
Verträge, gerichtliche. Sieh Stempeltare.
Verwaltungs-Rath in Augsburg. Sieh
Stadt-Magistrat.
Vieharznei--Handel der Oelfabrikanten im
Jillerthale. Beschränkung und Regulirung
desselben 1307 — 1310.
Viehmärkte in der Provinz Baiern. Anzelgen
über den Bestand des Mastviehes auf denselben
413 Sog. 771. 895. 1077. 135JT,. 1I414. 1538.
ST. I747. 1781. 1020. 1957.
Viehesenche. Vorsichts= Maßregeln wlder eine
Gattung derselben unter dem Hornviehe, den
Pferden, Schafen und Schweinen 126a — 12685.
Man sehe auch: Schweine.
Bikariak, bischbfliches. Sieh Kousistorial=
Rechtssachen.
Vormundschafts-Wesen in der Provinz
Schwaben. Ueber dasselbe im Allgemeinen,
und die dlehfalls geltenden Geseze, dann über
die Rechnungsform und das Pupillen-Vermögen
siegelmäßiger und nustegelmäßiger Minorennen
werden besondere gesezliche Normen erlassen 9#
— 920.
— — — in den ritterschaftlichen subjicirten Be-
szungen. Gesezliche Bestimmungen für dasselbe
200. «
—-——kücksichtlichdekmedlatisirteuFürst-um
477i
VormundschaftskRechnungen.Sich
Stempel.
Vormuͤnder, deren Pflicht wegen gesezlich ein-
gescrter Sbuzpocken-Impfung rücksichrlich der
ihnen übergedenen Pupillen 1428-1430.
Vorlesungen — Wasser:= Bauten
Vorlesungen, akademische.
Universitaͤt.
Vorstellungen. Sieh Gemeinden.
W.
Walzende Stücke. Sieh Fonrage-Beitragsfaß.
Wandern der Handwerksbursche im In-
lande und ausser Landes. Die dießfalls
bestehenden Verordnungen erhalten mehrere Mos
difikarionen und Jusaze und zwar rücksichtlich der
Bestimmungen, welcher Klasse von Handweikern
in Zukunfe das Wandern in das Ausland 91
statter werden solle, und was dieselben während
dieser Wanderzeit zu beobachten haben, — welchen
Verbindlichkeiten die im Inlande Wandermen
unterworfen werden, — welche Behbdrden die
Wanderpässe für das In= und Ausland auszu-
fertigen haben, — und was in Hinsicht der
Lehrjahre und der Ausbildung in der Lehre selbst
künftig erfodert wird 1010 — 10185.
Wappen und Siegel, neues, kdulgliches
Balerisches. Allgemeine Einführung bei allen
Behdrden und Aemtern, und Beschreibung des-
selben 135 — 130.
Wappeu und Titel der Prinzen und Prin-
zessinen des königlichen Hauses, und
zwar: a) für den Kronprinzen von Baiern 35-,
258. b) für den zweitgebohrnuen aer Harl
Theodor, so wie für alle nachgehohror Peinze#n
und Prinzessinen der kbnigl. Linie 258, 250.
„P) für den Herrn Herzog Wilhelm in Baiein und
seine Nachkommen 350, 260.
Wasser= und Strassenbau. 3u der neuredi-
zirten Instruktion für die künftige Verrechnungs-
Form des Staarsaufwandes auf den Straßen=
und Wasserbau werden verschiedene Erläuterun=
gen den bekteffenden Behdrden mirgetheilt 1622
— 1630.
Die kdnigl. Rent= und Mautämter in Baiern
werden wiederholt angewiesen, in Fillen, w
Gefahr am Verzuge haftet, die geeignere Unter=
stüzung nicht zu versagen 7 503.
Uniforms-Requlatio für das Wasser= und
Strassenbau-Persenale Cor — 07.
Wasser-Bauten an Flüssen und Sirdmen in
der Provinz Tirol dülrfen ohne vorherige Ein-
sicht und Genehmigung der einschlägigen Bau-
Dtrektion und Wasserbau-Juspekrion künftig nicht
mehr g. füh'#t# werden 716, 7:7.
Man sehe auch: Strassen, — und. Wegmeiärrt.
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