Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

Wechselgerichtsstellen — Zeitung 
Wechselgerichts-Stellen. Pruͤfungen für 
dieselben 1691. 
Wechselgerichrt, kdnigl. Baierisches, erster 
Instanz, in Augsburg. Anordnung desselben, 
und Besezung der dazu gehbrigen Stellen 319, 
220. 
Wechselgerichts-Personal, erster Instanz. 
Uniforms-Norme für dasselbe 7/5— 74.. 
Wechselgeschäfte. Für dieselben werden die 
neukreirten Notarien vorzüglich aufgestellt 1401. 
Wegmeister und Wegmacher, durch Alter 
oder krperliche Gebrechen untaugliche. Regulativ 
zur Unaterstüzung derselben, und ihrer Witwen 
und Waisen ans den Staatskassen 7460 — 1464. 
Weichnachts-Bäume in der Provinz Bamberg. 
Das Verkoufen derselben wird, als der Kultur 
nachtheilig, verboten 330, aar. 
Wein= und Weinbranntwein-Aufschläge, 
die, im Pamauisch n Landestheile werren den in 
Baiern bestehenden gleichgestellt, und den Mauc- 
und zellämtern die Vorschriften bei Erhebung 
derselben vorgezeichnet 937— Or. 
Wein-Aufsehlag in der Provinz Bamberg von 
einzuführenen Franken-Weinen 178. 
Wagher— falsche. Sieh Deserteurs, verheim- 
ichre. 
Wilddiebstal. Erlduterung des E. 18. der in 
diesem Betresse unter dem oten August 1800 
ergangenen allgemeinen Verordnung 1937. 
Wienerische krockene Mätzerei. Sieh 
Maͤßerei. 
Wirthe Sieb Bierbüchel, — und Bierverschleiß. 
Wirtbe, Gastwirthe. Sieh Hochzeiten. 
Witwenkasse. Sieh unter: Militckr, — und die 
Rubrik: Staatediener. 
Witwen und Waisen. Sieh städtische Be- 
dienstete. 
Wohlthätigkeits-Anstalten. Verwaltung 
des Stiftungs-Vermögens zum Behuft derselben 
40 — □. 
Wundärzte. Sieh Chirurgen. 
Zeitung, Münchner. Privflegium für den 
koniglichben Akademiker Wolf zur Herausgabe 
derselben 1648 — 1650. 
Zeughaus — Zwang 
Zeughaus, bürgerliches. Sieh Bürger- 
Milttär= Zeughaus. 
JZeugnisse der Schüler, der Schullehrer. 
Sieh unter: Schulwesen, — wie auch: Stempel- 
Tare. 
Zollbefreltung. Sieh Fürsten, Grafen und 
Herren, mediatisirte. 
Zoll, aufgehobener. Sieh Judenpoll. 
Zucht= und Arbeitshaus-Inspektionen- 
Verbot an dieselben, keinen von einem Herr- 
säbaftS-Gerichte prozessi ren Delinguenten ohne 
Vorzeigung eines kdniglichen Hofgerichtö-Er- 
kenmuisses anzunehmen 260. 
Juchthaus-Beiträge von allen Städten und 
Privakgerichten in sämtlichen Provinzen, welche 
den Blutbann auszunben haben. Bestimmung 
derselben 527, 528. 
Zuchthaus- und Gefängnisse-Austalten. 
Gesezliche Bestimmungen ruͤcksicht. ich der den 
Landes-Direktionen hierüber zugetheilten unmit- 
telbaren Anfsicht, der Anstellung und Dienstes- 
Obliegenheiten eigener Kommissarien hiezu 558 
— 560. 
Zucht= und Strafarbeitshäuser-Kosten. 
Norme:, nach welcher dieselbe von dem Vermogen 
der Steräflinge, oder derjenigen, welchen die Ali- 
memation derselben obliegt, dem Aerar verg##, 
und von den betreffenden Behörden eingesender 
werden sollen 1785 — 1787. 
JZüchtlinge, entlassene, aus dem Juchthause 
in der Prorinz Bamberg. Anordnung einer 
näheren obrigkestlichen Mussche über dieselben, 
und Anwendung der dießfalls unterm zoten Jull 
gs ergangenen Verordnung 864 — 866. 
Jüchtlinge, entlassene, in der Probinz 
Neuburg. Hinweisung der Zuchthaus-Kom- 
missionen, Landgerichte und Pollzei-Behbrden 
ur Beobachtung der rücksichtlich der Kuratel 
ber diese Jüchtlinge unterm 2oten April 1807, 
und 20ten Juli 1gos für die Provinz Balern 
ergangenen Verordnung 1383. 
Zustellgelder an Kanzleiboten. Abschaf- 
fung derselben 879. 
Zwang, aufgehobener. Sieh Biersag in der 
oberen Pfalz, — Hochzeiten.
	        
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