Wechselgerichtsstellen — Zeitung
Wechselgerichts-Stellen. Pruͤfungen für
dieselben 1691.
Wechselgerichrt, kdnigl. Baierisches, erster
Instanz, in Augsburg. Anordnung desselben,
und Besezung der dazu gehbrigen Stellen 319,
220.
Wechselgerichts-Personal, erster Instanz.
Uniforms-Norme für dasselbe 7/5— 74..
Wechselgeschäfte. Für dieselben werden die
neukreirten Notarien vorzüglich aufgestellt 1401.
Wegmeister und Wegmacher, durch Alter
oder krperliche Gebrechen untaugliche. Regulativ
zur Unaterstüzung derselben, und ihrer Witwen
und Waisen ans den Staatskassen 7460 — 1464.
Weichnachts-Bäume in der Provinz Bamberg.
Das Verkoufen derselben wird, als der Kultur
nachtheilig, verboten 330, aar.
Wein= und Weinbranntwein-Aufschläge,
die, im Pamauisch n Landestheile werren den in
Baiern bestehenden gleichgestellt, und den Mauc-
und zellämtern die Vorschriften bei Erhebung
derselben vorgezeichnet 937— Or.
Wein-Aufsehlag in der Provinz Bamberg von
einzuführenen Franken-Weinen 178.
Wagher— falsche. Sieh Deserteurs, verheim-
ichre.
Wilddiebstal. Erlduterung des E. 18. der in
diesem Betresse unter dem oten August 1800
ergangenen allgemeinen Verordnung 1937.
Wienerische krockene Mätzerei. Sieh
Maͤßerei.
Wirthe Sieb Bierbüchel, — und Bierverschleiß.
Wirtbe, Gastwirthe. Sieh Hochzeiten.
Witwenkasse. Sieh unter: Militckr, — und die
Rubrik: Staatediener.
Witwen und Waisen. Sieh städtische Be-
dienstete.
Wohlthätigkeits-Anstalten. Verwaltung
des Stiftungs-Vermögens zum Behuft derselben
40 — □.
Wundärzte. Sieh Chirurgen.
Zeitung, Münchner. Privflegium für den
koniglichben Akademiker Wolf zur Herausgabe
derselben 1648 — 1650.
Zeughaus — Zwang
Zeughaus, bürgerliches. Sieh Bürger-
Milttär= Zeughaus.
JZeugnisse der Schüler, der Schullehrer.
Sieh unter: Schulwesen, — wie auch: Stempel-
Tare.
Zollbefreltung. Sieh Fürsten, Grafen und
Herren, mediatisirte.
Zoll, aufgehobener. Sieh Judenpoll.
Zucht= und Arbeitshaus-Inspektionen-
Verbot an dieselben, keinen von einem Herr-
säbaftS-Gerichte prozessi ren Delinguenten ohne
Vorzeigung eines kdniglichen Hofgerichtö-Er-
kenmuisses anzunehmen 260.
Juchthaus-Beiträge von allen Städten und
Privakgerichten in sämtlichen Provinzen, welche
den Blutbann auszunben haben. Bestimmung
derselben 527, 528.
Zuchthaus- und Gefängnisse-Austalten.
Gesezliche Bestimmungen ruͤcksicht. ich der den
Landes-Direktionen hierüber zugetheilten unmit-
telbaren Anfsicht, der Anstellung und Dienstes-
Obliegenheiten eigener Kommissarien hiezu 558
— 560.
Zucht= und Strafarbeitshäuser-Kosten.
Norme:, nach welcher dieselbe von dem Vermogen
der Steräflinge, oder derjenigen, welchen die Ali-
memation derselben obliegt, dem Aerar verg##,
und von den betreffenden Behörden eingesender
werden sollen 1785 — 1787.
JZüchtlinge, entlassene, aus dem Juchthause
in der Prorinz Bamberg. Anordnung einer
näheren obrigkestlichen Mussche über dieselben,
und Anwendung der dießfalls unterm zoten Jull
gs ergangenen Verordnung 864 — 866.
Jüchtlinge, entlassene, in der Probinz
Neuburg. Hinweisung der Zuchthaus-Kom-
missionen, Landgerichte und Pollzei-Behbrden
ur Beobachtung der rücksichtlich der Kuratel
ber diese Jüchtlinge unterm 2oten April 1807,
und 20ten Juli 1gos für die Provinz Balern
ergangenen Verordnung 1383.
Zustellgelder an Kanzleiboten. Abschaf-
fung derselben 879.
Zwang, aufgehobener. Sieh Biersag in der
oberen Pfalz, — Hochzeiten.