Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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3. Ueber die Verbreitung der Kuhpocken- 
Imp fung soll jedes Landgericht eine Ueber- 
sicht, wie von den Jahren 1803 und. 1804 
in dem Regierungsblatte vom 14. May 1805 
enthalten ist, einsenden. 
4Der Jahrebericht soll enthalten „ob dle 
Gerichts-= Phosiker die ihnen im Jahre 
1o; vorgeschriebene Instruktion erfüllen. 
Das General-Kommissariat wird mit dem 
Hauptberichte auch das Gutachten der medi- 
unischen Sektion über den Zustand der me- 
dizinischen Polizey und ihre Verbesses 
rung verbinden. 
§. Was im Laufe des Jahres zur reel- 
len Verbelsserung der Schulanstalten 
durch Herstellung zweckmäßiger Schulge- 
bäude „, Anstellung geprüfter Schullehrer, 
Gehalts-Verbesserungen, neue Fundationen 
u. dergl. sowohl durch Staats= als Privat= 
Benähmne geschehen ist? 
. Wie die Landgerichte die öber das Ar- 
enwesen unter dem 23. November 1804 
erlassene Verordnung vollzogen, und ausge- 
fuhret haben? — Sie haben eine summari- 
sche Uebersscht über die Rechnung des Armen- 
sondes beyzulegen. 
7. Ob der Sicherheits-Kordon, seiner In- 
struktion nachkomme, aus welchere Mann= 
schaft er bestehe:; ob die Verordnung nom 
24. Maͤrz 1805, in Hinsicht auf die Reise- 
pässe der Fremden, gehörig befolgt 
werde? Von der Kordons-Rechnung ist 
ebenfalls eine summarische Uebersicht beyzu- 
legen. 
8. ob uͤber die übrigen Gemeinde= 
Einnahmen und Ausgaben erdenkliche 
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Gemeinde-Rechnungen gepflogen wert 
den; wann sie zur Juflifikation eingesendet 
worden sind, und ob sie noch auf derselben 
beruhen ? 
9. Die Stadekamer= Kirchen, und 
Stiftungs-Rechnungen, welche von 
den Seädten und Märkten eingesendet wer- 
den müssen, sind in ein Verzeichniß zu brin- 
gen, und bey jeder zu bemerken, wann sie 
zur Justifikation eingeschickt worden sind, 
und ob diess schon erfolgt sen oder nicht? 
10. Die Landgerichre haben anzuzeigen, 
ob sie die unter dem 1. Dezember 1904 an: 
befohlene Gewerbs-Kataster hergestellt 
und eingesendet haben 7 
11. Auf welche Weise sie sich die gute 
Erhaltung und Verbesserung der ihrer Auf- 
sicht anvertranten Wege, Brücken rc. haben 
angelegen seyn lassen ? 
12. Die in dem Laufe des Jahres vorge 
Jhangenen Fortschritte in der Kultur des Bo- 
dens, Abtheilung der Gemeinheiten, Urbar- 
machung öder Gründe, Anbauungen der 
Brache, Ansedelungen, Güter Zertrümme- 
rungen, sind in eine Uebersicht zusammenzu- 
fassen. 
13. In dem Berichte soll ferner die Be- 
folgung der fuͤr die Staͤdte, Maͤrkte und 
Doͤrfer unter dem 28. Jaͤner 180 erlaf- 
senen Bauordnung, 
14. die Wirkung der Verordnung uͤber 
die abgewuͤrdigten Feyertage, — die Be- 
obachtung der Gesinde-Ordnung nach, 
gewiesen werden. 
15., Die Landgerlchte sollen angeben, ob 
die unter dem 9. May 18c0z anbefohlene
	        
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