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3. Ueber die Verbreitung der Kuhpocken-Imp
fung soll jedes Landgericht eine Uebersicht,
wie von den Jahren 1803 und. 1804
in dem Regierungsblatte vom 14. May 1805
enthalten ist, einsenden.
4Der Jahrebericht soll enthalten „ob dle
Gerichts-= Phosiker die ihnen im Jahre
1o; vorgeschriebene Instruktion erfüllen.
Das General-Kommissariat wird mit dem
Hauptberichte auch das Gutachten der mediunischen
Sektion über den Zustand der medizinischen
Polizey und ihre Verbesses
rung verbinden.
§. Was im Laufe des Jahres zur reellen
Verbelsserung der Schulanstalten
durch Herstellung zweckmäßiger Schulgebäude
„, Anstellung geprüfter Schullehrer,
Gehalts-Verbesserungen, neue Fundationen
u. dergl. sowohl durch Staats= als Privat=Benähmne
geschehen ist?
. Wie die Landgerichte die öber das Arenwesen
unter dem 23. November 1804
erlassene Verordnung vollzogen, und ausgefuhret
haben? — Sie haben eine summarische
Uebersscht über die Rechnung des Armensondes
beyzulegen.
7. Ob der Sicherheits-Kordon, seiner Instruktion
nachkomme, aus welchere Mannschaft
er bestehe:; ob die Verordnung nom
24. Maͤrz 1805, in Hinsicht auf die Reisepässe
der Fremden, gehörig befolgt
werde? Von der Kordons-Rechnung ist
ebenfalls eine summarische Uebersicht beyzulegen.
8. ob uͤber die übrigen Gemeinde=Einnahmen
und Ausgaben erdenkliche
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Gemeinde-Rechnungen gepflogen wert
den; wann sie zur Juflifikation eingesendet
worden sind, und ob sie noch auf derselben
beruhen ?
9. Die Stadekamer= Kirchen, und
Stiftungs-Rechnungen, welche von
den Seädten und Märkten eingesendet werden
müssen, sind in ein Verzeichniß zu bringen,
und bey jeder zu bemerken, wann sie
zur Justifikation eingeschickt worden sind,
und ob diess schon erfolgt sen oder nicht?
10. Die Landgerichre haben anzuzeigen,
ob sie die unter dem 1. Dezember 1904 an:
befohlene Gewerbs-Kataster hergestellt
und eingesendet haben 7
11. Auf welche Weise sie sich die gute
Erhaltung und Verbesserung der ihrer Aufsicht
anvertranten Wege, Brücken rc. haben
angelegen seyn lassen ?
12. Die in dem Laufe des Jahres vorge
Jhangenen Fortschritte in der Kultur des Bodens,
Abtheilung der Gemeinheiten, Urbarmachung
öder Gründe, Anbauungen der
Brache, Ansedelungen, Güter Zertrümmerungen,
sind in eine Uebersicht zusammenzufassen.
13. In dem Berichte soll ferner die Befolgung
der fuͤr die Staͤdte, Maͤrkte und
Doͤrfer unter dem 28. Jaͤner 180 erlafsenen
Bauordnung,
14. die Wirkung der Verordnung uͤber
die abgewuͤrdigten Feyertage, — die Beobachtung
der Gesinde-Ordnung nach,
gewiesen werden.
15., Die Landgerlchte sollen angeben, ob
die unter dem 9. May 18c0z anbefohlene