Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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fen, die mit erstern noch ausständig sind, 
und den erst organisirten Landgerichten Wolf- 
stein und Wegscheid, wie dem Landgerichte 
Passau rücksscchtlich der Parzellen von den 
vormaligen Aemtern Hutting und Türnau, 
dann dem Landgerichte Grießbach wegen Or- 
tenburg und Zugehbre aber befohlen, bis 
zum Schluße des Jahres 1806 fortlaufende 
Kataster innerhalb 14 Tagen, vom Tage der 
Bekanntmachung dieses, einzusenden. Mün- 
chen den 38. Jänner 7807. 
Kdnigliche Landes-Direktion. 
Freyherr von Weichs. 
Haider. 
  
Auftrag 
an saimmtliche Polizey-Behbrden in Baiern. 
(Den Satz des Ochsensleisches betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Nachdem man den Saß des besten Ochsen- 
fleisches auf r3 Kreuzer das Pfund für die 
Stadt München bestimmt hat, als wird die- 
ses mit dem Auftrage sämmtlichen Polizey- 
Behörden bekannt gemacht, die Lokalfleisch- 
sähe der bestehenden Ordnung gemäß dar- 
nach zu reguliren. München den 23. Jän- 
Ner 1807. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Weichs. 
von Heinleth. 
  
  
Bekanntmachungen, 
—— — 
(Den Lehrkurs der. Geburtshilfe betreffend.) 
Im Namen S= Masjestät des Königs. 
Danach den bestehenden allerhöchsten Ver- 
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ordnungen saͤmmtlich neu anzufiellende, oder 
auch wirklich angestellte, aber ungelernte 
Hebammen, dann jene, welche schon einen 
Privat-Unterricht erhalten haben, angewie- 
sen sind, in der hiesigen Hauptschule der oͤf- 
fentlichen Lehranstalt der Entbindungskunst 
Unterricht zu erhalten, und am Ende die- 
ses Lehrkurses bey Unserer Medizinal-Sek- 
tion die Prüfung ihrer Fähigkeit zu ihrer 
Approbation abzulegen; als wird hiemit be- 
kant gemacht, daß der unentgeldliche Un- 
terricht mit dem r. April laufenden Jahres 
in hiesigem Gebährhause den Anfang neh- 
men, und drey Monate lang unausgesetzt 
andauern werde. Die zu diesem Geschäfte 
lusttragenden Lehrlinge haben sich mit Ende 
März, indem nach Anfang desselben Nie- 
mand mehr angenommen werden kann, ein- 
zufinden. 
Sämmtliche königliche Landgerichts-dann 
Hofmarba= Stadr= und Markts-Obriqgbei- 
ten, vorzüglich aber jene, in denen noch so 
viele ungelernte und ununterrichtete Hebam- 
men ihren Unfug treiben, und denen es laut 
eingelaufenen Berichten an unterrichteten 
Hebammen mangelr, als: Abensberg, Burg- 
bausen, Deggendorf, Fischbach, Grießbach, 
Julbach, Kelheim, Köhting, Mitterfels, 
Pfarrbircheu, Regen, Schönberg, Schroben- 
hausen, Traunstein, Viehtach, Vilahofen und 
Werdenfels erhalten daher den allerenddig- 
sten Befehl, dass mit Auhandnehmung der 
Landgerichtsärzte, die nach ungelernten, zum 
Unterricht aber fähigen Lehrlinge, welche von 
einigen Gemeinden ausgenommen werden wol-
	        
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