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fen, die mit erstern noch ausständig sind,
und den erst organisirten Landgerichten Wolf-
stein und Wegscheid, wie dem Landgerichte
Passau rücksscchtlich der Parzellen von den
vormaligen Aemtern Hutting und Türnau,
dann dem Landgerichte Grießbach wegen Or-
tenburg und Zugehbre aber befohlen, bis
zum Schluße des Jahres 1806 fortlaufende
Kataster innerhalb 14 Tagen, vom Tage der
Bekanntmachung dieses, einzusenden. Mün-
chen den 38. Jänner 7807.
Kdnigliche Landes-Direktion.
Freyherr von Weichs.
Haider.
Auftrag
an saimmtliche Polizey-Behbrden in Baiern.
(Den Satz des Ochsensleisches betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Nachdem man den Saß des besten Ochsen-
fleisches auf r3 Kreuzer das Pfund für die
Stadt München bestimmt hat, als wird die-
ses mit dem Auftrage sämmtlichen Polizey-
Behörden bekannt gemacht, die Lokalfleisch-
sähe der bestehenden Ordnung gemäß dar-
nach zu reguliren. München den 23. Jän-
Ner 1807.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Weichs.
von Heinleth.
Bekanntmachungen,
—— —
(Den Lehrkurs der. Geburtshilfe betreffend.)
Im Namen S= Masjestät des Königs.
Danach den bestehenden allerhöchsten Ver-
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ordnungen saͤmmtlich neu anzufiellende, oder
auch wirklich angestellte, aber ungelernte
Hebammen, dann jene, welche schon einen
Privat-Unterricht erhalten haben, angewie-
sen sind, in der hiesigen Hauptschule der oͤf-
fentlichen Lehranstalt der Entbindungskunst
Unterricht zu erhalten, und am Ende die-
ses Lehrkurses bey Unserer Medizinal-Sek-
tion die Prüfung ihrer Fähigkeit zu ihrer
Approbation abzulegen; als wird hiemit be-
kant gemacht, daß der unentgeldliche Un-
terricht mit dem r. April laufenden Jahres
in hiesigem Gebährhause den Anfang neh-
men, und drey Monate lang unausgesetzt
andauern werde. Die zu diesem Geschäfte
lusttragenden Lehrlinge haben sich mit Ende
März, indem nach Anfang desselben Nie-
mand mehr angenommen werden kann, ein-
zufinden.
Sämmtliche königliche Landgerichts-dann
Hofmarba= Stadr= und Markts-Obriqgbei-
ten, vorzüglich aber jene, in denen noch so
viele ungelernte und ununterrichtete Hebam-
men ihren Unfug treiben, und denen es laut
eingelaufenen Berichten an unterrichteten
Hebammen mangelr, als: Abensberg, Burg-
bausen, Deggendorf, Fischbach, Grießbach,
Julbach, Kelheim, Köhting, Mitterfels,
Pfarrbircheu, Regen, Schönberg, Schroben-
hausen, Traunstein, Viehtach, Vilahofen und
Werdenfels erhalten daher den allerenddig-
sten Befehl, dass mit Auhandnehmung der
Landgerichtsärzte, die nach ungelernten, zum
Unterricht aber fähigen Lehrlinge, welche von
einigen Gemeinden ausgenommen werden wol-