Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
VI. Stuͤck. 
Muͤnchen, Sonnabend den 7. Februar 1807. 
  
  
Koͤnigliche allerhoͤchste Verordnungen. 
(Den Militaͤr-Max-Joseph-Orden betreffend.) 
Armee-Befehl. 
München den #ten März 1306. 
De von dem gesammten Militär in dem 
für das Vaterland nun so ruhmvoll geendig- 
ten Kriege bezeigte Anhänglichkeit, Treue 
und Tapferkeit haben Uns bewogen, ein blei- 
bendes Denkmal Unserer allerhöchsten Zufrie- 
denheit — und zwar dadurch zu gründen, 
das bisherige Militär-Ehrenzeichen in einen 
Verdienst-Orden umzuschaffen, und demsel- 
ben einen sichern Fond zuzuweisen, damit 
die vorzüglichsten Verdienste der Offiziers 
nichr nur durch ein öffentliches Ehrenzeichen 
distinguirt, — sondern denselben auch eine 
Zulage zu ihren Gehalten verschafft werde. 
Wie nun dieser Orden, zu dessen Verherr- 
lichung Wir die Grozmeister-Stelle über- 
nehmen, unter dem Namen Militärischer 
Max-Joseph-Orden künfrig bestehen 
soll, zeigen die sub No. r. hier anliegenden 
Statuten. 
Wir hoffen, daß Unsere dabey bezweckte 
Absicht nicht verkannt, sondern daß dieser 
neu gestiftete Orden als eine ganz besondere 
Belohnung fuͤr diejenigen angeschen werde, 
die durch ausgezeichnete Thaten die gerechte- 
sten Ansprüche auf die Gnade ihres Königs, 
und den Dank des Vaterlandes sich erwor- 
ben haben. 
In Erwägung dieses erwarten Wir, daß 
derselbe mit jener Achtung aufgenommen und 
erhalten werde, die Wir selbst dem Ver- 
dienste um das Vaterland weihen, und wo- 
für das Herz eines jeden biedern Baiers so 
laut spricht. 
In der Anlage No. a. sind diejenigen 
verzeichnet, welche gleich jetzt, und zwar 
als Großkreuze, Commandeurs und 
Ritter mit der statutenmäßigen Pension 
in den Orden aufgenommen s#nd. 
Alle übrigen Offiziers, welche das bishe- 
rige Militär-Ehrenzeichen erhalten haben, 
und in erwáhntem Verzeichnisse nicht vorkom- 
men, sind als Rieter ad honores in den 
neuen Orden ausgenommen. 
Uebrigens ist Unser allerhöchster Wille, 
daß dieser Orden vom #ien Jänner des gegen- 
wärtigen Jahres, als dem Tage der ange- 
nommenen Königswürde — anfangend, für 
gestifter angesehen werde, und daß die mit 
dem Großkreuze belohnren Generale den Rang 
vor den wirklichen geheimen Räthen, welche 
Kämerer sind, zu genießen haben sollen. 
Max Joserh. 
von Triva, General-Lieut
	        
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