Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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also auch nur auf dergleichen Bögen geserti- 
ger. Ulm den 2 3. Jänner 1807. 
Königliche kandes-Direktien. 
Frepyherr von Leyden. 
Hifl. 
Auftrag 
an die sämmeliche königliche Landgerichte, 
NRentämter, Stadrkommissariate, Datrime= 
nial: Gerichte, mediate Oberämier, Stif- 
tungs-Verwaltungen der Provinz 
Schwaben. 
(Den Gebrauch des Stempelpaplers zu Splral- 
und andern Stiftungs-Rechnungen betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Durch das königliche Rechnungskommis 
sariat ist die unterfertigte Stelle in Kennt- 
uß gesezt worden, daß schon mehrere Spl= 
tal, und andere milde Stiftungs-Rechnun- 
gen ad justißcandum eingesendet worden 
sepen, welche nicht auf Stempelpapier ge- 
sertiget sind. 
E scheint demnach, daß mehrere Behör- 
den in der Meynung stehen, diese Rechnun- 
gen seyen, weil sie das Armenwesen betref- 
feen, von der Stempelgebühr befreyt. 
Da aber der Stempel nicht blos als eine 
mittelbare Auflage bestebt, sondern vielmehr 
auch zugleich zu Verstärkung der urkundli- 
chen Form dienen soll, welche bey allen, ei- 
ner Justiflbation unterliegenden Rechnungen 
nothwendig ist; so wird biemit die dießfall- 
sige Bestimmung der köniolich baierischen 
Stempel-Ordnung dabin erldurert, daß 
4uch zu allen Rechnunen über die Spir-= 
ler, Armen Institute und andere mulde 
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Stifrungen, welche bey irgend einer öffentki- 
chen Behörde zur Justifikation eingereicht 
werden müssen, sowohl zum Konzept, als 
auch zum Mundum, drey Kreuzer, Stem- 
pelbögen gebraucht werden müssen; welches 
für die einzelnen Stifrungen um so weniger 
drückend seyn kann, da nur selten zu einer 
solchen Rechnung mehr als 13 bis 18 Böé- 
gen gebraucht werden. 
Uebrigens versteht sich von selbst, daß 
auch alle und jede Ausgabs, Belege dieser 
Stistungs -Rechnungen, mit Ausnahme 
derjenigen Quietungen, welche von den Ar- 
men und Bedürftigen für den Empfang ihrer 
Bepyträge auggestellt werden, mit dem ord- 
nungsmäßigen Gradations= und Klassen- 
Stempel versehen sepn müssen. 
Sömmrtliche unmittelbare und mittelbare 
königliche Behörden und Stiftungsverwal- 
tungen haben sich hlenach genauest zu achten. 
Ulm den 33. Jänner 1807. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Leyden. 
Höfl. 
Nekrolog. 
Am 26. Jänner laufenden Jahres starb 
zu München der königliche Kämerer und Land- 
schafts-Verordnete Joseph Freyherr von 
Widumann auf Riedersheim, Hergersdorf 
und Kronacker. — Er war gebehren 1737 zu 
M#nchen, ward 1960 zum kurfürstlichen Kä- 
merer und wirklichen Heftath, 1774 zum 
Hefoberrichter und Gerichteherrn in der Au, 
178. jzumrandrichter zu Erding ernannt; 1790
	        
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