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also auch nur auf dergleichen Bögen geserti-
ger. Ulm den 2 3. Jänner 1807.
Königliche kandes-Direktien.
Frepyherr von Leyden.
Hifl.
Auftrag
an die sämmeliche königliche Landgerichte,
NRentämter, Stadrkommissariate, Datrime=
nial: Gerichte, mediate Oberämier, Stif-
tungs-Verwaltungen der Provinz
Schwaben.
(Den Gebrauch des Stempelpaplers zu Splral-
und andern Stiftungs-Rechnungen betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Durch das königliche Rechnungskommis
sariat ist die unterfertigte Stelle in Kennt-
uß gesezt worden, daß schon mehrere Spl=
tal, und andere milde Stiftungs-Rechnun-
gen ad justißcandum eingesendet worden
sepen, welche nicht auf Stempelpapier ge-
sertiget sind.
E scheint demnach, daß mehrere Behör-
den in der Meynung stehen, diese Rechnun-
gen seyen, weil sie das Armenwesen betref-
feen, von der Stempelgebühr befreyt.
Da aber der Stempel nicht blos als eine
mittelbare Auflage bestebt, sondern vielmehr
auch zugleich zu Verstärkung der urkundli-
chen Form dienen soll, welche bey allen, ei-
ner Justiflbation unterliegenden Rechnungen
nothwendig ist; so wird biemit die dießfall-
sige Bestimmung der köniolich baierischen
Stempel-Ordnung dabin erldurert, daß
4uch zu allen Rechnunen über die Spir-=
ler, Armen Institute und andere mulde
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Stifrungen, welche bey irgend einer öffentki-
chen Behörde zur Justifikation eingereicht
werden müssen, sowohl zum Konzept, als
auch zum Mundum, drey Kreuzer, Stem-
pelbögen gebraucht werden müssen; welches
für die einzelnen Stifrungen um so weniger
drückend seyn kann, da nur selten zu einer
solchen Rechnung mehr als 13 bis 18 Böé-
gen gebraucht werden.
Uebrigens versteht sich von selbst, daß
auch alle und jede Ausgabs, Belege dieser
Stistungs -Rechnungen, mit Ausnahme
derjenigen Quietungen, welche von den Ar-
men und Bedürftigen für den Empfang ihrer
Bepyträge auggestellt werden, mit dem ord-
nungsmäßigen Gradations= und Klassen-
Stempel versehen sepn müssen.
Sömmrtliche unmittelbare und mittelbare
königliche Behörden und Stiftungsverwal-
tungen haben sich hlenach genauest zu achten.
Ulm den 33. Jänner 1807.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Leyden.
Höfl.
Nekrolog.
Am 26. Jänner laufenden Jahres starb
zu München der königliche Kämerer und Land-
schafts-Verordnete Joseph Freyherr von
Widumann auf Riedersheim, Hergersdorf
und Kronacker. — Er war gebehren 1737 zu
M#nchen, ward 1960 zum kurfürstlichen Kä-
merer und wirklichen Heftath, 1774 zum
Hefoberrichter und Gerichteherrn in der Au,
178. jzumrandrichter zu Erding ernannt; 1790