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b. Zum Stiftungs-Administrator fuͤr das
evangelische Kultus= und Schulvermögen:
Der vormalige Einnehmer-Amts-Aktuar,
Johann Friderich Mäller; zu dessen
#mtsdiener: der vormalige Pedell im ge-
schwornen Amte, Friderich Pappler.
c. Zum Stiftungs-Administrator für das
Vermögen der paritaͤtischen Wohlthaͤtig-
keits-Stiftungen:
Der vormalige, Steuer-Gegenschreiber,
Karl Weilerz zu dessen Amtsdiener:
der bisherige Bürger, Johann Georg
Schmid.
d. Zum Seiftungs-Administrator für das
Vermögen der katholischen und evangeli,
schen Wohlthärigkeit:
Der vormalige Pfründe-Schreiber und
Narsch-Kommissär, Johann Lorenz
Sraf; zu dessen Amtsdiener: dervormalige
elmts-Diener bey dem Fleisch-Umgeld-
Amte, Christoph Freyhinger.
X. Die Auswärtigen für die Ver-
waltung des Stiftungs-Vermögens zur Zeir
noch bestehenden Beamten, und die der-
maligen Oekonomen ia den verschie-
denen Wohlthätigkeits-Anstalten, setzen ihre
Funkrionen provisovisch fort.
Die Stiftungs-Kur#tel wird ermessen:
ob diese auswärtigen Keben, Beamten nicht
mit den einschlägigen Haupt= Stistungs-Ad-
ministratoren konsolidirt, oder ob nicht
wenigstens, so lange sich hiegegen aus der
bMobol= Perzeption atwa Hindernisse darble-
then sollten, diese saͤmmtlichen aͤußern Ver-
« ,
ZU-
waltungen auf eln einziges Neben-
amt zuruͤckgebracht werden koͤnnen.
XI. Der Stiftungs-Kuratel von Schwa-
ben wird es zur speziellen Obliegenheit ges
macht: das Stiftungs-Vermögen in Augs-
burg und die einzelnen Kassen mit allen Do-
kumenten, Akten und Rechnungen im Laufe
dieses und des künftigen Monats, nach
der obigen Konsolidirung, an die nominirten
Administratoren vollständig auszuant-
worten. « "
XII. In Folge dieser Extradition sind
sodann alle bisher fuͤr dieses Vermoͤgen be-
standenen Oberpflegen, Deputatio-
nen, Verwaltungen und Zechpfle-
gen aufgehoben.
Die aus dem Buͤrgerstande fuͤr die
dießfallsige Verwaltung bisher bestellten In-
dividuen treten, ohne Anspruch auf eine
Pension, nach vollzogener Ausantwortung
ihrer Verwaltung, außier Funktion; die Be-
züge der übrigen, ausschlüßig dem Ver-
waltungsgeschäfte gewidmeten Individuen,
sind zu liquldiren, und sodann ein definiti-
ves Gutachten über derselben Pensions-
Qualifikation in der Reihe der quies-
zirten Staatsdiener, und über das Quan-
titative der individuellen Pensions= Be-
züge vorzulegen; wobey zugleich die reine
Ausscheidung, welcher Theil hievon auf das
Stadtkämerey= und welcher auf das
Stiftungs-Vermögen geeignet sey,
vorzüglich darzustellen ist.
XlII. Das im IK. Artikel nominirte Per-
sonal tritt hiernach mit dem 1. April 1827,