Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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den nach dem Maaßstabe behandelt, welcher 
in der Normal, Verordnung vom 1. Jaͤnner 
1s sesigesetzt ist. 
IV. Besehung der Stellen. 
é. 18. Zur Besetzung der obigen Stellen 
mit den ausgesprochenen Gehältern haben Wir 
nachfolgende Individuen ausgewählt: 
1. Zum Stadtoberrichter ernennen 
Wir den ehemaligen Bürgermeister und bis- 
her provisorischen Stadtoberrichter, Lizentiat 
Michael Fischer. Der Mehrbezug seiner 
bisherigen Besoldung verbleibt demselben als 
Penon. 
2. Zu Stadegerichtsräthen ernennen 
Wir hiemie: 
a. Den ehevorigen Bücgermeister und pro- 
visorischen Stadtgerichtorath, Joseph von 
Huber. Der bisherige Mehrbezug wird 
als Pension belassen. 
b. Den ehrmaligen Raths-Konsulenren 
und provisorischen Seadtgerichssrath, Mel. 
chior Hoscher. Sein Gehalt fünge von 
der Zeirt der Erlöschung seiner Konsulenten. 
Besoldung zu laufen an. 
c. Den ehevorigen Nathskonsulenten und 
provisorischen Stadtgerichts-Rarch, Paul 
Degmaier, mit Belassung des Mehrbe- 
zugs als Penston. 
d. Den ehevorigen Rathskonsulenten und 
Frovisorischen Stadtgerichtsrath, Joseph 
von Frohn, mit gleichmäßiger Belassung 
des Mehrbezugs. 
e. Den ehevorigen Stadegerichts-Referen: 
där und provisorischen Stadtgerichts- Rath, 
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Johann Christoph Biermann. Das 
Surxlus des vorigen G. hal|s verbleibe als 
Pension. 
k. Den ehevorigen Stadtgerichts-Rese- 
render und provisortschen Stadtgerichterath, 
Franz Anton Kastner, welchem eben- 
salls der Mehrbezug als Pension verbleibt. 
Dann zu supernumerären Räthen: 
g. Den bisherigen Oberammmann bey der 
St. Martins-Sltistung, Lizentiat Joseph 
Anton Singer, mit Belassung des Sur- 
plus seines vorigen Gehalts. 
h. Den bisherigen Landeskommissariats- 
Aktnar, Joseph Fleißner, welcher 
gegen Einziehung seines vorigen Gehaltes 
vom 1. Jänner 1307 an in die etatsmähige 
Besoldung eihes Stadtgerichts-Raths ein- 
tritt. 
i. Den dermaligen Hosgerichts- Accessisten 
in Memmingen, Lizentiat Deß, mit gleichem 
Besoldungsanfarge. 
k. Den ehevsrigen Aktuar im Handwerks- 
Gericht und provisorischen Stadtgerichts= Ak- 
tuar, Johann Georg Waller, welchem 
das Surplus der vorigen Besoldung als 
Pension verbleibt. 
3. Zu Stadtgerichts-Aktuaren 
ernennen Wir: 
a. Den ehevorigen Stadt-Sekretir und 
provisorischen Stadtgerichts-Aktuar, Dar- 
vid von Stetten. 
b. Den ehevorigen Srade: Sekretär und 
provisorischen Stadtgerichts-Aktuar, Jg-- 
naz Andreas von Precht.
	        
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