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den nach dem Maaßstabe behandelt, welcher
in der Normal, Verordnung vom 1. Jaͤnner
1s sesigesetzt ist.
IV. Besehung der Stellen.
é. 18. Zur Besetzung der obigen Stellen
mit den ausgesprochenen Gehältern haben Wir
nachfolgende Individuen ausgewählt:
1. Zum Stadtoberrichter ernennen
Wir den ehemaligen Bürgermeister und bis-
her provisorischen Stadtoberrichter, Lizentiat
Michael Fischer. Der Mehrbezug seiner
bisherigen Besoldung verbleibt demselben als
Penon.
2. Zu Stadegerichtsräthen ernennen
Wir hiemie:
a. Den ehevorigen Bücgermeister und pro-
visorischen Stadtgerichtorath, Joseph von
Huber. Der bisherige Mehrbezug wird
als Pension belassen.
b. Den ehrmaligen Raths-Konsulenren
und provisorischen Seadtgerichssrath, Mel.
chior Hoscher. Sein Gehalt fünge von
der Zeirt der Erlöschung seiner Konsulenten.
Besoldung zu laufen an.
c. Den ehevorigen Nathskonsulenten und
provisorischen Stadtgerichts-Rarch, Paul
Degmaier, mit Belassung des Mehrbe-
zugs als Penston.
d. Den ehevorigen Rathskonsulenten und
Frovisorischen Stadtgerichtsrath, Joseph
von Frohn, mit gleichmäßiger Belassung
des Mehrbezugs.
e. Den ehevorigen Stadegerichts-Referen:
där und provisorischen Stadtgerichts- Rath,
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Johann Christoph Biermann. Das
Surxlus des vorigen G. hal|s verbleibe als
Pension.
k. Den ehevorigen Stadtgerichts-Rese-
render und provisortschen Stadtgerichterath,
Franz Anton Kastner, welchem eben-
salls der Mehrbezug als Pension verbleibt.
Dann zu supernumerären Räthen:
g. Den bisherigen Oberammmann bey der
St. Martins-Sltistung, Lizentiat Joseph
Anton Singer, mit Belassung des Sur-
plus seines vorigen Gehalts.
h. Den bisherigen Landeskommissariats-
Aktnar, Joseph Fleißner, welcher
gegen Einziehung seines vorigen Gehaltes
vom 1. Jänner 1307 an in die etatsmähige
Besoldung eihes Stadtgerichts-Raths ein-
tritt.
i. Den dermaligen Hosgerichts- Accessisten
in Memmingen, Lizentiat Deß, mit gleichem
Besoldungsanfarge.
k. Den ehevsrigen Aktuar im Handwerks-
Gericht und provisorischen Stadtgerichts= Ak-
tuar, Johann Georg Waller, welchem
das Surplus der vorigen Besoldung als
Pension verbleibt.
3. Zu Stadtgerichts-Aktuaren
ernennen Wir:
a. Den ehevorigen Stadt-Sekretir und
provisorischen Stadtgerichts-Aktuar, Dar-
vid von Stetten.
b. Den ehevorigen Srade: Sekretär und
provisorischen Stadtgerichts-Aktuar, Jg--
naz Andreas von Precht.