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auch Studierende, welchen die wohlthaͤtigen
Schutzpocken bisher nicht eingeimpft wor-
den sind, von den verheerenden natürlichen
Blattern befallen werden, so wird die zu
Folge eines allerhöchsten Rescripts (Regie-
rungeblatt XIV. Stück, Seite 400) unterm
21. Maͤrz 1805 fuͤr die Erziehungs- Insti-
tute und sogenannten Kindshaͤuser kundge-
machte Verordnung hiemit auch auf alle
oͤffentlichen Schulen ausgedehnt. Dahin
darf also künftig kein Schulkind oder Stu-
dierender, welche nicht schon ehevor entwe-
der die natürlichen Blattern überstanden,
oder sich die Schutzpocken haben einimpfen
lassen, mehr aufgenommen werden. Die
dermal bereits dahin aufgenommenen aber
sind bey der allernächsten sichern Gelegen-
heit von dazu geeigneten Aerzten mie den
Schußpocken zu impfen, wofür auch beson-
ders sämmtliche Schulvorstände ihrer Seits
pflichtschuldigst zu forgen haben. München
den 14. Februar 1887.
Königliche Landes--Direktion.
Freyherr von Weichs.
Reger.
Bekanntmachungen.
(Den Polizen-Offizianten Pichelho fer in Pas-
sau betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Das muthvolle und kluge Betragen des
Polizey= Offizianten Pichelhofer in
Passan, der im vorigen Kriege bey dem
Heranrücken der feindlichen Truppen gegen
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die Festung Oberhaus von dem Festungs=
Kommandanten wichtige Depeschen an das
damals bey der Armee bevollmächrigte Mi-
nisterium mit vielen Gefahren überbrachte,
und mit den Antworten eben so gewagt, als
glücklich wieder zurückkehrte, haben Wir
mit der silbernen Verdienst-Medaille zu be-
lohnen beschlossen. München den 4. Feb-
ruar 1807.
Max Josepb.
Freyherr von Monegelas.
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl.
von Flad.
(Den Landesdirektions = Sekretär zu Neuburg,
Georg Mitrtl, betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Wir haben mit besonderm Vergnügen
den Diensteifer und die nützliche Verwen-
dung vernommen, wodurch sich Unser Lan-
desdirektions= Sekretär zu Reuburg, Ge-
org Mittl, in den lezten Kriegszeiten so-
wohl, als sonst in seinen Dienstverrichtun-
gen ausgezeichnet hat.
Es ist daher demselben nicht nur Un-
sere vorzügliche Zufriedenheit hierüber zu
erdfnen, sondern zur öffentlichen Auszeich-
nung auch durch das Regierungsblatt be-
kannt zu machen. München den 16. Feb-
ruar 1807.
Max Joseph.
Frepherr von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhcchsien Befchl.
don Flad.