Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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um so gewisser alle moͤgliche Genauigkeit zu 
beobachten, als selbe bey sich entdeckenden 
Maͤngeln ohne weiters durch eigene Bothen 
der Umarbeitungswillen wuͤrden remittirt wer- 
den. Weswegen die Stadt= und Markts- 
magistrate auch auf die wegen Einsendung 
der Kirchenbaarschafts-Ertrakte von den ehe- 
maligen Landgerichten bereits unterm Zrien 
Mahy 1802 ausgefertigte, in dem solchjaͤhri- 
gen Regierungsblatte XXIV. Stuͤck enthalte- 
ne Ausschreibung hiemit allerdings angewie- 
sen werden. 
Vierteus versteht es sich von selbst, daß 
die fuͤr das erste Quartal des gegenwaͤrtigen 
Etatsjahres 1803, naͤmlich fuͤr die Monate 
Oktober, November und Dezember des ver- 
flossenen Jahres nachzutragende Ertrakte, wo 
nicht früher, doch längstens in Zeit acht 
Tagen nach Verstuß des jezt laufenden Quar- 
tals ganz unfehlbar hieher eingesendet wer- 
den, worin aus Mangel vorgehender Ex- 
trabte bey der ersten Rubrik gleichwohl die- 
jenigen Baarschafteresten in Ansatz zu brin- 
gen, welche nach den abgehaltenen Kasse- 
Manualien mit dem Schluße des Monats Sep- 
tember 1806 uͤber Abzug der Ausgaben wirklich 
vorhanden gewesen sind. Sollte sich endlich 
Fuͤnftens der Fall ergeben, daß bey einer 
Stadt oder einem Markte die dermaligen 
kommunizirt werdende gedruckte Exemplare 
nicht richtig eingeliefert wuͤrden; so waͤre 
dieser Umstand so fruͤhezeitig hieher einzu- 
berichten, daß der Abgang vor dem Ausfluß 
des gegenwärsfigen Quar#als von hieraus 
— 
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nachgetragen, sofort mit Verfassung der Es= 
trakte ungehindemt verfahren werden kann, 
München den 23. Februar 1807. 
Königlicher Kirchenadministre- 
tions-Rath. 
Graf zu Lodron. 
  
Wurzer. 
Austrag 
an die königlichen Forstämter in Ober= und 
Niederbaiern. 
(Die Klrchenforstrechnungen und Wirthschaftsbe- 
richte betreffend.) 
Sämmtliche königliche Forstämter in Baiern, 
erhalten hiemit den Austcag, in Zeit 3 Wo- 
chen die Kirchenforst-Rechnungen pro 1805 
und 180 nebst den Wirthschafts-Berichten 
für das Etatsjahr 180% um so zuverläßiger 
anher einzusenden, als jene, die diesen Zeit 
raum ohne Rechnungs-Einsendung, oder Ent- 
schuldigungs-Bericht verstreichen lassen wür 
den, hiezu erecutive angehalten werden müß- 
ten. München den 23. Februar 1807. 
Königlicher Kirchenadministra- 
tions= Rath. 
Graf zu Lodron. 
Wurzer. 
Austrag 
an alle niederbaierische Landgerichte, Herr- 
schafts= und Hofmarksgerichte. 
(Den Wilddiebstahl betreffend.) 
Im Namen Sr. Masestät des Königs. 
Da das königliche Hofgericht bey Abur- 
theilung der wegen Wilddiebstahls untersüuch- 
ten Verbrecher wesentlich zu wissen nöthig 
hat, ob die über das Verbrechen des Wild-
	        
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