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Gold gestickt, nach dem fuͤr die geheimen
Referendaͤre des auswaͤrtigen Ministerial-
Departements bestimmten Stckerey Muster,
in der Breite wie in der Beylage unter Ziffer
a. vorgezeichnet ist. Das Kleid ist mit einer
Rethe vergolderer, mit dem gekrönten Löwen
bezeichneter Knöpfe versehen. Die golde-
nen Epauletten mit Bouillon und dem Chiffre,
und die übrigen Uniforms-Stücke wie oben,
mit Auenahme des weißen Federhuts.
Kleine Unisorme. Ein Kleid von
dunkelblauem Tuche mit gleichem Unterfurter,
Kragen und Aufschlägen; die Stickerey wie
bey der Staatskleidung nach der unter Zifser
2. bestimmten minder reichen Stickerey, aber
nur auf Kragen, Aufschlägen und Taschen.
Die übrigen Uniforms= Stücke wie bey der
Galla.
Frack — von dunkelblauem Tuche mie
gleichem Futter; der Kragen nach dem vori-
gen Muster gestickt. Die Aufschläge und
Taschen ohne Seickerey. Keine Epauletten;
die Unterkleider nach Willkühr.
3. Die geheimen Sekretäre und
Registratoren des Departements tragen
jur Unisforme ein Kleid von dunkelblauem
Tuche mit gleichem Unterfucter, Kragen und
Aufschlägen. Die Stickerey auf Kragen,
Aufschlägen und Taschen ist nach dem unter
Ziffer 3 beygefügten Muster in der angezeig-
ten Breice anzuwenden. Die Epaulette und
die Contre-Epaulette sind von Goldfaden
ohne Bouillon, jedoch mit Unserm Namens-
inge versehen. Das Degengehänge und die
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Hutquasten sind ohne Bouillon; die übrigen
Uniformsstücke wie oben.
Der Frack von dunkelblauem Tuche hat
die gleiche Stickerey, jedech nur auf dem
Kragen. Die Aufschläge und Taschen sind
ohne Stickerey; die Unterkleider nach Will-
kühr, keine Epauletten.
4. Die geheimen Kanzellisten des
Departements tragen als Uniforme ein
Kleid von dunkelblauem Tuche, mit gleichem
Unterfutter, Kragen und Aufschlágen, ohne
Epauletten. Kragen, Aufschläge und Ta-
schen-Klappen sind mit einer goldenen Lisière,
und einer Verzlerung in den Ecken des Kra-
gens, nach dem unter Zisfer 4. angehängten
Muster, in der angezeigten Breite zu sticken.
Die geprägten Knöpfe vom gelben Meralle und
weiße Unterkleider sind wie bey den vorigen
Graden; das Degengehänge und die Huc-
quasten ohne Bouillon.
Der Frack von dunkelblauem Tuche hat
nur den Kragen auf vorige Weise gestickt.
Die auf solche Art vorgeschriebenen Be-
stimmungen sind durchgehends genau zu be-
obachten, und Unser das Departement des
Innern dirigirender Minister wird darüber
wachen, daß von keinem Individuum die
vorgezeichnete Abstuffung überschritten, oder
eine eigenmächtige Abänderung sich erlaube
werd:. München den 1 1. Jänner 1807.
Mar Josepb.
Freyherr von Monegelas.
Auf kdulglichen allerhèchsten Befehl.
ven Flad.
(Mit einer bevgelegten Abbildung.)