423
schwarzem Samt hat dieselbe Stickerey wie
die vorige Uniforme. Die Ermelaufschlaͤge
und Taschen sind ungestickt: die Knoͤpfe
bleiben bey allen Uniformen dieselben: die
Unterkleider nach Willkuͤhr.
2. Die Direktorentragen als Staats-
Kleidung ein Kleid von dunkelblauem
Tuche mit dem Unterfutter von gleicher
Farbe, dann stehendem Kragen und Auf-
schlägen von schwarzem Samt. Das ganze
Kleid ist nach dem unter Ziffer # beyge-
fügten schmdleren Muster in der vorgezeich-
neten Breite in Gold gestickr. Die Knpfe
und übrigen Uniformsstücke wie bey den
Präsidenten.
Kleine Uniforme. Ein Kleid von
dunkelblauem Tuche mit gleichem Unter-
futter, dann Kragen und Aufschlägen von
schwarzem Samt. Die Stickerey wie bey
der Galla-Uniforme, aber nur auf Kragen,
Aufschlägen und Taschen. Die übrigen
Uniformsstücke wie zuvor.
Frack von dunkbelblauem Tuche mit
gleichem Unterfutter und Ermelaufschlägen.
Der liegende Kragen von schwarzem Samt
ist nach dem vorigen Muster gestickt: die
Aufschläge und Taschen ohne Stickerey:
die Unterkleider nach Willkühr.
3. Die Räthe tragen zur Galla-Uni-
forme ein Kleid von dunkelblauem Tuchr
mit gleichem Unterfurter, dann Kragen und
Ermel-Aufschlägen von schwarzem Samt.
Die Stickerey in Gold auf Kragen, Ermel-
Aufschlägen und Taschen-Klappen ist nach
dem unter Ziffer 3z bemerkten Muster in
44
der vorgezeichneten Breite anzuwenden. Die
Knöpfe und Unterkleider wie bey den vori-
gen Klassen.
Der Frack von dunkelblauem Tuche mit
gleichem Unterfutter und Ermel-Aufschlägen
hat eben dieselbe Stickerey, jedoch nur auf
dem schwarz samtenen liegenden Kragen.
Die Umer= Kleider werden hiezu nach Will-
kühr getragen.
4. Die Sebretchre Unserer obersten
Justizstellen tragen als Uniforme: Ein
Kleid von dunkelblauem Tuche mit gleichem
Unterfutter, dann Kragen und Aufschlägen
von schwarzem Samt. Kragen, Aufschlä-
tzge und Taschenklappen fend mit einer ein-
fachen goldenen Stickerep nach der unter
Ziffer § bezeichneten Breite eingefaßt. Die
geprägten Kndpfe von gelbem Metall, und
die weißen Unterkleider sind wie bey den
vorigen Graden. Das Degengehänge und
die Hutquasten ohne Bouillons, und ohne
eingemischte Seide von anderer Farbe.
Der Frack von dunkelblauem Tuche hat
nur den liegenden schwarz samtenen Kragen
auf vorige Art gestickr.
Die Präsidenren und Direktoren Unserer
obersten Justizstellen haben darüber genau
zu wachen, daß sich bein Individuum eine ei-
genmächtige Abänderung oder Ueberschrei-
tung seines Grades erlaube, sondern obige
Bestimmungen durchgehends unverändert
beybehalten werden.
Uebrigens wollen Wir dermal noch keine
Jeit bestimmen, wann die gegenwärtig vor-
geschriebene Unisorme allgemein eingeführt