Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

423 
schwarzem Samt hat dieselbe Stickerey wie 
die vorige Uniforme. Die Ermelaufschlaͤge 
und Taschen sind ungestickt: die Knoͤpfe 
bleiben bey allen Uniformen dieselben: die 
Unterkleider nach Willkuͤhr. 
2. Die Direktorentragen als Staats- 
Kleidung ein Kleid von dunkelblauem 
Tuche mit dem Unterfutter von gleicher 
Farbe, dann stehendem Kragen und Auf- 
schlägen von schwarzem Samt. Das ganze 
Kleid ist nach dem unter Ziffer # beyge- 
fügten schmdleren Muster in der vorgezeich- 
neten Breite in Gold gestickr. Die Knpfe 
und übrigen Uniformsstücke wie bey den 
Präsidenten. 
Kleine Uniforme. Ein Kleid von 
dunkelblauem Tuche mit gleichem Unter- 
futter, dann Kragen und Aufschlägen von 
schwarzem Samt. Die Stickerey wie bey 
der Galla-Uniforme, aber nur auf Kragen, 
Aufschlägen und Taschen. Die übrigen 
Uniformsstücke wie zuvor. 
Frack von dunkbelblauem Tuche mit 
gleichem Unterfutter und Ermelaufschlägen. 
Der liegende Kragen von schwarzem Samt 
ist nach dem vorigen Muster gestickt: die 
Aufschläge und Taschen ohne Stickerey: 
die Unterkleider nach Willkühr. 
3. Die Räthe tragen zur Galla-Uni- 
forme ein Kleid von dunkelblauem Tuchr 
mit gleichem Unterfurter, dann Kragen und 
Ermel-Aufschlägen von schwarzem Samt. 
Die Stickerey in Gold auf Kragen, Ermel- 
Aufschlägen und Taschen-Klappen ist nach 
dem unter Ziffer 3z bemerkten Muster in 
44 
der vorgezeichneten Breite anzuwenden. Die 
Knöpfe und Unterkleider wie bey den vori- 
gen Klassen. 
Der Frack von dunkelblauem Tuche mit 
gleichem Unterfutter und Ermel-Aufschlägen 
hat eben dieselbe Stickerey, jedoch nur auf 
dem schwarz samtenen liegenden Kragen. 
Die Umer= Kleider werden hiezu nach Will- 
kühr getragen. 
4. Die Sebretchre Unserer obersten 
Justizstellen tragen als Uniforme: Ein 
Kleid von dunkelblauem Tuche mit gleichem 
Unterfutter, dann Kragen und Aufschlägen 
von schwarzem Samt. Kragen, Aufschlä- 
tzge und Taschenklappen fend mit einer ein- 
fachen goldenen Stickerep nach der unter 
Ziffer § bezeichneten Breite eingefaßt. Die 
geprägten Kndpfe von gelbem Metall, und 
die weißen Unterkleider sind wie bey den 
vorigen Graden. Das Degengehänge und 
die Hutquasten ohne Bouillons, und ohne 
eingemischte Seide von anderer Farbe. 
Der Frack von dunkelblauem Tuche hat 
nur den liegenden schwarz samtenen Kragen 
auf vorige Art gestickr. 
Die Präsidenren und Direktoren Unserer 
obersten Justizstellen haben darüber genau 
zu wachen, daß sich bein Individuum eine ei- 
genmächtige Abänderung oder Ueberschrei- 
tung seines Grades erlaube, sondern obige 
Bestimmungen durchgehends unverändert 
beybehalten werden. 
Uebrigens wollen Wir dermal noch keine 
Jeit bestimmen, wann die gegenwärtig vor- 
geschriebene Unisorme allgemein eingeführt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.