Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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der gegenwaͤrtige Stand der deutschen Schu- 
len hergestellt werden solle. 
In Gefolge dessen erhalten obige Behör- 
den hiemit den allergnädigsten Auftrag, diese 
Verzeichnisse und Tabellen nach den Formu- 
larien, welche denselben besonders werden 
ingesendet werden, mit aller Genauigkeit, 
benehmlich mir den einschlágigen Ortspfar- 
rern, Schulinspektoren, Rentämtern und 
sonstigen Behörden, welche in Sachen Auf- 
schluß geben können, alsogleich herzustellen, 
und längstens inner 3 Wochen zur unterzeich- 
neten Stelle einzusenden. 
Man erwartet von dem Diensteifer dieser 
königlichen Behörden, daß dieselben diesem 
wichtigen Auftrage inner dem bestimmten 
Zeitraume vollkommen genügen, sohin unter- 
zeichnere Stelle zu sonst unvermeidlich eintre- 
ten müssenden Zwangemitteln nicht veranlas- 
sen werden. München den s. März 1807. 
Königliches General-Landes-Kom- 
missariat, als Stiftungs, und 
Kommunal= WVermögens- 
Erats-Kuratel. 
Frepherr von Weichs. Ritter. 
von Schmöger. 
  
Bekanntmachungen. 
(Anweisung einer Penfion für den Oberlieutenant 
des zwenten Cheveaurlegers-Regiment, Karl 
August, Frepberrn von Zwevbrücken, 
auf die Kommende= Erträgnisse von Sulzbach 
betreffend.) 
Wir Marimilian Josepyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In Erwägung der seltenen Tapferkeit, 
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Klugheit und Geistesgegenwart, wodurch der 
Johanniter-Ordens--Ritter und Oberlieute- 
nant Unsers zweyten Cheveauxlegers-Regi- 
ments, Karl Augu st, Freyherr von 
Zweybruͤcken, auch in dem gegenwaͤrti- 
gen Feldzuge nicht aufgehoͤrt hat, sich ruͤhm- 
lich auszuzeichnen, — haben Wir beschlossen, 
demselben, da er zu einer Kommende noch 
nicht gelangen kann, einsweilen, als ein 
Merkmal Unserer besondern Zufriedenheit, 
eine Pension von jaͤhrlichen 600 fl. aus dem, 
bey der juͤngst erfolgten Verleihung der Kom- 
mende Sulzbach, Unserer Disposition vorbe- 
haltenen Revenuͤen-Betrage zu bewilligen. 
Muͤnchen den 6. Maͤrz 1807. 
Mar Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhbchsten Befehl. 
von Fled. 
  
Verleihung milttärischer Ehrenzeichen. 
Zur besonderen Auszeichnung derjenigen 
Soldaten, welche vor dem Feinde während 
der Belagerungen von Großglogau und 
Breslau, dann in den Gefechten bey 
Namslau, Schweidnit, Strehlen, 
Oldatschin, Weitzeurode, Kosel und 
Grottgau ihre Liebe für Kénig und Va- 
terland durch ruhmwürdige Beweise einer 
vorzüglichen Tapferkeit gedußert haben, er- 
halten Nachstehende militärische Ehrenzeichen: 
Goldene: 
Vom 3. Linien-Infanterie-Regi- 
ment Herzog Karl: Korporal Johann
	        
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