Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Hebamme und der Familienzahl jedes Orrs 
worzuschlagen; wobey erinnert wird, dag 
niche gerabezu für eine jede Pfarrey, son- 
dern nur für eine Anzahl von z00 —230 
Familien eine Hebamme aufgestelle werden 
solle, wenn nicht Kokalverhälenisse, §. B. 
zu große Gnelegenbeit der Ortschaften, ber- 
gigte Gegenden, Wasser, die des Jahres 
Sfters austreten und die Passage unterbre- 
chen, und dergleichen, eine Ausnahme 
erfodern, , 
3. Die zu Hebammen gewaͤhlten Per- 
sonen muͤssen in den Unterricht nach Ulm 
geschickt werden, und es darf, ohne spe- 
zielle Erlaubniß der unterzeichneten Stelle, 
kein Geburtshelfer eine Person in Unterricht 
nehmen. Die Unterrichtskosten der Hebam- 
men, müssen die betreffenden Gemeinden be- 
streiten, 
4. Den Geineinden wird zwar die Be- 
sugniß zugestanden, Individuen zu Hebam- 
men zu wählen; aber es darf keine Person 
in den Unterriche abgeschickt werden, bevor 
nicht von der einschlägigen Bebörde über die 
Wahl anher berichtet worden, und die Ge- 
nehmigung derselben von der unterzeichne- 
ten Stelle erfolgt ist. Die zur Hebamme 
gewählte Person hat der aufgestellte Physs- 
kus über ihre Fäbigkelten und Eigenschaf- 
ten zu pruͤfen, und ihr, wenn er sie taug- 
lich findet, ein Zeugniß auszustellen, wel- 
ches anher miteinzuschicken ist. 
§. Jede aufgestellte Hebamme erbäle 
einen firen Gehalt, der nach der Familien= 
Zabl ihres Bezirkes, und zwar auf die Are 
  
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bestimme wird, daß im Durchschnitte auf 
die Familie r# kr. gerechnet werden. Die 
15 kr. dürfen aber nicht von den einzelnen 
Familien erboben werden, sondern die Be- 
soldung der Hebamme muß aus der Ge- 
meinde -Kasse, und wo es deren nicht giebr, 
durch Umlagen nach dem Steuerfuße bestrit- 
ten werden, damit sede Familie nach einem 
billigen Maaßstabe, ndmlich nach dem Ver- 
bälentsse ihres Vermögens, beytrage. Ulm 
den 2. März 2807. 
Königliche tandes-Direktion in 
Schwaben. 
Freypherr von Lerchenfeld. 
Lut. 
Auftrag 
an 
sämtliche Polizey -Behörden der Previnz 
Schwaben. 
(Ole monatsiche Einsendung der Sterbekisten betr.) 
Im Namen GEr. Wasestit des Königs. 
Seine königliche Majestät baben sowohl in 
den Secddten, alz auf dem tande eine bin- 
längliche Anzahl besolderer Aerzte aufgestelle, 
damit allen Kranken, besonders auch denen 
der armen Klasse der Beystand eines or- 
dentlichen Arztes zu Theil werden könne. 
Die unterzeichnete Stelle Hat aber aus 
den Pfarrmarrikeln die unangenehme Ueber- 
zeugung geschöpft, daß bey drey Vierthei- 
len der Verstorbenen kein ordentlicher Arze 
zu Rathe gezogen worden. 
Diese Vernachläßtgung ärztlicher Hilfe 
rühre größtentheils von den Winkel- 
und Afterärzten ber, die noch immer im
	        
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