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Hebamme und der Familienzahl jedes Orrs
worzuschlagen; wobey erinnert wird, dag
niche gerabezu für eine jede Pfarrey, son-
dern nur für eine Anzahl von z00 —230
Familien eine Hebamme aufgestelle werden
solle, wenn nicht Kokalverhälenisse, §. B.
zu große Gnelegenbeit der Ortschaften, ber-
gigte Gegenden, Wasser, die des Jahres
Sfters austreten und die Passage unterbre-
chen, und dergleichen, eine Ausnahme
erfodern, ,
3. Die zu Hebammen gewaͤhlten Per-
sonen muͤssen in den Unterricht nach Ulm
geschickt werden, und es darf, ohne spe-
zielle Erlaubniß der unterzeichneten Stelle,
kein Geburtshelfer eine Person in Unterricht
nehmen. Die Unterrichtskosten der Hebam-
men, müssen die betreffenden Gemeinden be-
streiten,
4. Den Geineinden wird zwar die Be-
sugniß zugestanden, Individuen zu Hebam-
men zu wählen; aber es darf keine Person
in den Unterriche abgeschickt werden, bevor
nicht von der einschlägigen Bebörde über die
Wahl anher berichtet worden, und die Ge-
nehmigung derselben von der unterzeichne-
ten Stelle erfolgt ist. Die zur Hebamme
gewählte Person hat der aufgestellte Physs-
kus über ihre Fäbigkelten und Eigenschaf-
ten zu pruͤfen, und ihr, wenn er sie taug-
lich findet, ein Zeugniß auszustellen, wel-
ches anher miteinzuschicken ist.
§. Jede aufgestellte Hebamme erbäle
einen firen Gehalt, der nach der Familien=
Zabl ihres Bezirkes, und zwar auf die Are
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bestimme wird, daß im Durchschnitte auf
die Familie r# kr. gerechnet werden. Die
15 kr. dürfen aber nicht von den einzelnen
Familien erboben werden, sondern die Be-
soldung der Hebamme muß aus der Ge-
meinde -Kasse, und wo es deren nicht giebr,
durch Umlagen nach dem Steuerfuße bestrit-
ten werden, damit sede Familie nach einem
billigen Maaßstabe, ndmlich nach dem Ver-
bälentsse ihres Vermögens, beytrage. Ulm
den 2. März 2807.
Königliche tandes-Direktion in
Schwaben.
Freypherr von Lerchenfeld.
Lut.
Auftrag
an
sämtliche Polizey -Behörden der Previnz
Schwaben.
(Ole monatsiche Einsendung der Sterbekisten betr.)
Im Namen GEr. Wasestit des Königs.
Seine königliche Majestät baben sowohl in
den Secddten, alz auf dem tande eine bin-
längliche Anzahl besolderer Aerzte aufgestelle,
damit allen Kranken, besonders auch denen
der armen Klasse der Beystand eines or-
dentlichen Arztes zu Theil werden könne.
Die unterzeichnete Stelle Hat aber aus
den Pfarrmarrikeln die unangenehme Ueber-
zeugung geschöpft, daß bey drey Vierthei-
len der Verstorbenen kein ordentlicher Arze
zu Rathe gezogen worden.
Diese Vernachläßtgung ärztlicher Hilfe
rühre größtentheils von den Winkel-
und Afterärzten ber, die noch immer im