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bohen Grade im Stillen ihr Unwesen trei-
ben, und das Zutrauen des verblendeten
Volkes sich durch Schleichwege zu erwer-
ben wissen.
Es ist die strengste Pflicht aller Polizey-
behoͤrden, mit allem Eifer und Wachsam-
keit diesem der Menschbeit so verderblichen
Unbeile nachzuspüren, und nach der vollen
Strenge der bestehenden Verordnungen da-
gegen zu verfahren.
Um sich bingegen zu überzeugen, ob die
Unterehanen die ihnen mic großen Opfern
der Staatskasse bev Organisation der land-
obosikate zugedachte Wohlthat gebrauchen,
finder die unterzeichnete Stelle für nötbig,
zu verordnen, daß von den Polizeybehör=
den jeden Monat die Sterbelisten eingesen-
det werden sollen.
In diesen Sterbelisten muß der Vor-
und Zuname des Verstorbenen, dessen Al-
ter, die Krankbheit, und der zu Rathe gezo-.
gene Arzt oder Wundarzt angegeben werden.
Innerhalb der ersten acht Tage jeden Mo-
nats muüssen die Pfarrer die Sterbelisten an
die vorgesezten Beßörden einschicken, diese
massen ste in eine Tabelle bringen, und
längstens bis den 24, jeden Monats an die
unterzeichnete Stelle einsenden,
Die Patrimonal ? Gerichte haben die
Sterbelisten der Pfarrer ihrer Bezirke
an die vorgesezte tandgerichte zu Überge
ben. Ulm den a. März 1807.
Königliche landes Direktion
von Schwaben.
Frevherr von kercheufeld. “
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An sämtliche königliche Rentämter in Ober-
und Nieder-Baiern.
(Die Bezahlung ben Wasser= und Straßenbauten
beireffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs
wird bekanm gemacht, daß obhne allen An-
stand die Zablungen bey Wasser= und Sera#
senbauten, wo Gefahr am Verzuge
baftet, auf Abschlag des dießjährigen Etats
gescheben sollen.
Unter diesen sind auch die Zablungen be-
grissen, die zur Abrdumung der Kiesgru-
ben und Einwerfung des vorräthigen Ma-
terials nothwendig sind; indem sonst die
Erzeugung, dann die Aufführung des Ma-
terials bey nächst eintretender Konkurrenz
erschwert, und die gehbrige Herstellung der
Scraßen beym Eintritte gelinder Witterung
verzögert würde. München den. März 1907.
Königliches General= tandes-
Kommisseariat.
Frepherr von Weichs.
v. Schmöger.
An alle böniglichen Aemter in Ober= und
Nieder: Baiern.
(Die Geldvorschüsse aus den Salinen-Gefällen betr.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Nachdem Seine königliche Majestärt eine
eigene General-Salinen-Administration, und
bey dem königlichen Salinen = Komptoir