Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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moͤg allerhoͤchften Rescriptes vom 23. dieses 
Monats von den Geld= und Material-Vor- 
räthen aller der unterzeichneten Stelle un- 
tergeordneter Stistungen, auch schon vor 
der Kognitlon des Grundvermögens, und 
der Etats-Formation sortwährend in Kennt- 
niß gesezt seyn wollen; so wird den sämtli- 
chen Landgerichten, Rentämtern, Städten 
und Märkten, Herrschafts= und Hofmarks= 
Gerichten, dann anderen besondern Aemtern, 
die irgend eine Stiftung zu verwalten haben, 
biedurch der Auftrag ertheilt, bis zum Er- 
selg eines allgemeinen Schematismus für 
die Anfertigung der Manuals-Extrakte, 
von allen Stiftungen am Ende eines je- 
den Quartals die Extrakte aus den 
Kasse-Tagbüchern, und aus den Ka- 
sten-Manualien herzustellen, und in 
abgesonderten tabellarischen Uebersichten 
nach den drey Hauptabtheilungen des Stif- 
tungs-Vermögens 
1. zum Behufe des Kultus, 
a. zum Behufe der Erziehung, und des 
Unterrichtes, 
3. zum Behufe der Wohlthätigkelt 
längstens bis am achten Tage des nächst da- 
rauffolgenden Monats an das General- 
Landes -Kommissariat als Stiftungs-Ku- 
ratel, bep Vermeidung exekutiver Zwangs- 
mittel einzusenden, auch diese Extrakte für 
die Monate Jänner, Februar, und März, 
als das II. QZuartal des laufenden Erats- 
Jahres 180“4 längstens bis zum löten des 
künstigen Monats April unfehlbar nachzu- 
  
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tragen, damit sodann die Haupt-Konspekte 
der allerhoͤchsten Stelle inner dem vorgesez- 
ten Termin ohne Verzug vorgelegt wer- 
den können. 
Ueber das Formelle dieser Extrakte 
wird zum Ueberfluß noch bemerkt, daß sie 
folgende Rubriken enthalten sollen: 
I. Benennung der Stiftungen — 
II. Pekunial — 
) Einnahmen ( mit Einschluß des vori, 
gen Restes 
b) Ausgaben, 
ck) Kasse-Bestand, 
d)) Auszeigung des Kasse-Bestandes 
1) durch baares Geld — 
2) durch Scheine statt baaren Geldes. 
III. Material 
a) Einnahmen C(mit Einschluß der vori, 
gen Getreidvorräthe) 
b) Ausgaben, 
P) wirkliche Vorräthe durch alle Getreid. 
sorten. 
Auf gleiche Weise sind auch von den 
Städten, Märkten, und Kommunitäten 
die Quartals = Extrakte aus ihren 
Kommunal-Rechnungs-Manuglien an- 
her einzubefördern. 
München den 28. März 1807. 
Königliches General-Landes-Kom= 
missariat in Baiern, als Stif= 
kungs= und Kommunal= Etats- 
Kuratel. 
Freyherr von Weichs. Ritter. 
von Schmbger.
	        
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