Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Bekanntmachungen. 
  
(Das Schuzpocken-Impfungs-Instltut zu Augs- 
burg betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Es wird hiemit bekannt gemache, daß zu 
Augsburg ein Impfungs= Institut errichtet 
ist, von welchem die Impfärzte der Schwäbi- 
schen Provinz frischen Schuzpocken= Stoff er: 
halten können. 
Der königliche Stadtphysikus Kraus und 
Doktor Treyer stehen diesem Institure vor. 
Die Aerzte und Chirurgen, welche Impf-= 
Scoff von diesem Iunstitute erhalten wollen, 
müssen aber ihre Briese an dasselbe porto- 
frey schicken, und 18 kr. zur Vergüttung der 
Glasplatten und übrigen Auslagen beylegen. 
Ulm, den 3z. März 1807. 
Königliche Landes-Direktion 
in Schwaben. 
l von Merz, Direktor. 
Lutz. 
  
(Die Fortschritte der Kultur des Erdreschs in den 
aleern Theilen der Provinz Schwaben von 
den Jahren 1803 — 1906 betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die unterzeichnete Stelle hält für angemess 
sen, dem Publikum durch die beyliegende Ta- 
belle die Resultate der Vorschritte der Landes= 
Kultur in den 38 dltern Landgerichten der 
Provinz, und in den von denselben inklavir= 
ten Rittergütern bekannt zu machen. 
Diese Verbesserungen der Kultur des Erd- 
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reichs in einem Bezirke von 130 Quadrat- 
Meilen, worauf ungefähr zaoooo Menschen 
leben, in einem kurzen Zeitraume, und in 
einer Periode ausgeführt, in welcher die La- 
sten geführter Kriege, und ein neu entstande= 
ner Krieg so nachtheilig auf den Landmann 
wirkten, werden das Publikum wiederholt 
von der Industrie der Bewohner der Provinz 
und von den wohlthátigen Wirkungen der von 
Seiner Majestät dem Könige zur Beförde- 
rung der Landeskultur erlassenen Verokdnun- 
gen überzeugen. 
Die unterzeichnete Stelle halt es für Pflichr, 
dem größten Theile der königlichen Landge- 
richte, und den in der Tabelle als Beförde- 
rer der Landeskultur genannten Individuen 
bey gegenwärtiger Gelegenheit öffentlich ihre 
Zufriedenheit wegen des Eifers auszudrücken, 
womit sie zur Vervollkommnung der Landes- 
Kultur mitwirkeen. 
Die unterzeichnete Stelle ist zur Erwartung 
berechtiget, daß die königlichen Landgerichte 
dieß ausgesprochene Benehmen fortsezen, und 
daß auch die Land-Geistlichkeit mit der Be- 
mühung der königlichen Behörden künftig 
sich vereinigen werde, um die Kultur des Erd- 
reiches der Provinz zu vervollkommnen, grös= 
seren Wohlstand ihrer Bewohner zu begrün- 
den, und auf diese Art den Absichten der Re- 
gierung zu entsprechen. 
Ulm, den 16. Maͤrz 1807. 
Königliche Landes-Direktion 
in Schwaben. 
von Merz, Direktor. 
von Bäumen.
	        
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