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Uniforme der Offiziere.
Saͤmtliche Offiziere haben ganz filberne
Hort-d'Epêes ohne Bouillons mit einem
quadrirten Schaft der Quaste, auf welchem
blau und silberne Rauten angebracht sind;
auf dem Hute ganz silberne Kordons ohne
Bouillons; unter der Kokarde ein Silber-
Börtchen von derselben Breite wie die Ge-
meinen; auf der rechten Schulter eine ganz
silberne Epaulette ohne Bouillons, auf
welchen der Karakter eines Kapitains mit 3,
des Oberlieutenants mit 2, des Unterlieute-
nants mit # goldenem Striche ausgezeichned ist.
Auf der linken Schulter ist eine Epaulette ohne
Quasten mit einem silbernen Bouillon-Kranz
geschlossen. (Contre- Epaulette.)
Bei den Offtzieren der Kavallerie schließt
sich das silberne Achselband wie bei jenen
der Gemeinen an die Contre-Epaulette.
Die Offiziere der Grenadiere und Schuzen
kommandiren mit dem Säbel, und tragen
daher weder Feuergewehr noch Kartouche.
Die Kommandanten von einem Bataillon
Infanterie, oder zwei Eskadrons Kavallerie
haben zwei ganz silberne Epauletten mit
Bouillons, und einem goldenen Röschen.
Der Kommandant von zwei Bataillons
zwei; der Kommandant von drei Bataillons
drei Röschen.
Die Stabs: Offiziere haben auch auf dem
Port-d'Epce und auf den Hur-Kordons
Bouillons; auch die Schlinge ist von Bouillon.
Die Kartouche der Kavallerie-Offiziere ist
von Leder; der Deckel mit hellblauem Tuche
überzogen, und mit einem Silber-Börtchen
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von der Breite eines halben Zolls eingefaßt.
In der Mitte ist ein verzogenes M. und J.
mit der Kenigskrone von weißem Metall.
Die Kartouche hängt an einem drei Zoll
breiten, mit Leder gefütterten, hellblau: ##-
chernen Bande, welches auf beiden Seiten
mit einem silbernen Börtchen von der Breite
eines halben Zolls eingefaßt ist.
Dieses Band hat vorne auf der Brust rin
Medaillon mit Raumnadeln, wie jenes der
Schüzen, von weißem Mertall: auf daeselbe
ist ein M. und J. mir der Königskrone da-
rüber gravirt.
Im Dienste und bei Feierlichkeiren gestateen
Wir ferner, daß sämtliche Offiziere ganz
silberne Schärpen ohne eingemengte hlaue
Farbe und Bouillons, mit einen Schaft der
Quaste, auf welchem die blau und silbernen
Rauten nach Art der Port-d'Epée angebracht
sind, um den beib tragen; jedoch dürfen sich
dieselben von nun an nur dieser, und keiner
andern Schärpe und Port= d'Epée bedienen.
Die Granaten der Grenadiers und Areil-
lerie-Offiziers, die Jagdhörner der Schüzen,
und Löwen der Kavallerie sind auf das Un-
ter furter gestickt, oder massiv.
Bei jenen Offizleren, welche Degen tra-
zen, ist der Knopf, der Bügel, das Siich-
blatt, so wie die übrige Garnitur von gel-
bem, der Griff selbst aber von weißem Metall.
Im Dienste ist sowohl bei den Ober-als
Unter-Offizieren der Stock als ein unanwend-
bares, hinderliches Werkzeug, zu tragen
verboten.