Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Uniforme der Offiziere. 
Saͤmtliche Offiziere haben ganz filberne 
Hort-d'Epêes ohne Bouillons mit einem 
quadrirten Schaft der Quaste, auf welchem 
blau und silberne Rauten angebracht sind; 
auf dem Hute ganz silberne Kordons ohne 
Bouillons; unter der Kokarde ein Silber- 
Börtchen von derselben Breite wie die Ge- 
meinen; auf der rechten Schulter eine ganz 
silberne Epaulette ohne Bouillons, auf 
welchen der Karakter eines Kapitains mit 3, 
des Oberlieutenants mit 2, des Unterlieute- 
nants mit # goldenem Striche ausgezeichned ist. 
Auf der linken Schulter ist eine Epaulette ohne 
Quasten mit einem silbernen Bouillon-Kranz 
geschlossen. (Contre- Epaulette.) 
Bei den Offtzieren der Kavallerie schließt 
sich das silberne Achselband wie bei jenen 
der Gemeinen an die Contre-Epaulette. 
Die Offiziere der Grenadiere und Schuzen 
kommandiren mit dem Säbel, und tragen 
daher weder Feuergewehr noch Kartouche. 
Die Kommandanten von einem Bataillon 
Infanterie, oder zwei Eskadrons Kavallerie 
haben zwei ganz silberne Epauletten mit 
Bouillons, und einem goldenen Röschen. 
Der Kommandant von zwei Bataillons 
zwei; der Kommandant von drei Bataillons 
drei Röschen. 
Die Stabs: Offiziere haben auch auf dem 
Port-d'Epce und auf den Hur-Kordons 
Bouillons; auch die Schlinge ist von Bouillon. 
Die Kartouche der Kavallerie-Offiziere ist 
von Leder; der Deckel mit hellblauem Tuche 
überzogen, und mit einem Silber-Börtchen 
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von der Breite eines halben Zolls eingefaßt. 
In der Mitte ist ein verzogenes M. und J. 
mit der Kenigskrone von weißem Metall. 
Die Kartouche hängt an einem drei Zoll 
breiten, mit Leder gefütterten, hellblau: ##- 
chernen Bande, welches auf beiden Seiten 
mit einem silbernen Börtchen von der Breite 
eines halben Zolls eingefaßt ist. 
Dieses Band hat vorne auf der Brust rin 
Medaillon mit Raumnadeln, wie jenes der 
Schüzen, von weißem Mertall: auf daeselbe 
ist ein M. und J. mir der Königskrone da- 
rüber gravirt. 
Im Dienste und bei Feierlichkeiren gestateen 
Wir ferner, daß sämtliche Offiziere ganz 
silberne Schärpen ohne eingemengte hlaue 
Farbe und Bouillons, mit einen Schaft der 
Quaste, auf welchem die blau und silbernen 
Rauten nach Art der Port-d'Epée angebracht 
sind, um den beib tragen; jedoch dürfen sich 
dieselben von nun an nur dieser, und keiner 
andern Schärpe und Port= d'Epée bedienen. 
Die Granaten der Grenadiers und Areil- 
lerie-Offiziers, die Jagdhörner der Schüzen, 
und Löwen der Kavallerie sind auf das Un- 
ter furter gestickt, oder massiv. 
Bei jenen Offizleren, welche Degen tra- 
zen, ist der Knopf, der Bügel, das Siich- 
blatt, so wie die übrige Garnitur von gel- 
bem, der Griff selbst aber von weißem Metall. 
Im Dienste ist sowohl bei den Ober-als 
Unter-Offizieren der Stock als ein unanwend- 
bares, hinderliches Werkzeug, zu tragen 
verboten.
	        
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