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selbst zuzurechnen, indem man mit Strenge
die Ordnung in die sem Geschaͤftszweige hand-
baben, und stets verfolgen wird.
Für das gegenwärtig dritte und nächst
solgende vierte Quartal hingegen müssen die
sestgesezten Zielzeiten Juli und Oktober,
ohne weiters eingehalten werden, und man
erwartet, daß pon den königlichen Landge-
richten, Rentämtern, Herrschafts= und Hof-
marbsgerichten, Städten und Märkten die-
sen hiemit gegebenen Anordnungen auf das
Bestimmteste entsprochen werde.
München den 1. April 1807.
Königliche Landes-Direktion
von Bailiern.
Kreiherr von Weichs.
von Schwaiger.
An sämtliche Stadt= und Drivatgerichte
in der Provinz Baiern, welche den Blut-
Bann ausüben.
(Die Juchthaus-Beiträge betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Nachdem Seine königliche Majestät durch
eine allerhöchste Emschließung vom 77. vori:
gen Monats allergnädigst verordnet haben,
daß zur Unterhaltung der Zuch:= und Ar-
beitshaus = Anstalten künftig alle Stadt-
und Privatgerichte, welche den Blurbann
ausüben, in Baiern, Franken, der obern
Palz, Neuburg und Tirol, eine jährliche
Konkurrenz nach dem Maaßstabe der Popu-
lation, nämlich von hundert Seelen einen
Gulden zur Staatebasse entrichten sollen;
so erhalten jene Städte und Privat-Ge-
richte in Baiern, welche den Blut-
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Bann ausüben, hlemit dle Weisung, läng-
stens in Zeic von vier Wochen eine genaue
Beschreibung der in ihren Gerichts-Bezir=
ben befindlichen Seelenzahl herzustellen,
und anher einzusenden, dann sowohl in
diesem Jahre, als in Zukunft im Laufe
des Monats Juny den betreffenden Konkur-
renz-Betrag zur dießortigen königlichen
Provinzial-Hauptkasse zu erlegen. Mün-
chen den 13. April 1807.
Königliches General Landes=
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schmöger.
An sämtliche Stadt, und Markts-Magi-
strate in der ProvInz Baiern.
(Die noch ausständigen Baarschafts Extrakte be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Baarschafts-Ertrabte von den städt-
und märktischen Kirchen = und geistlichen
milden Stiftungen sind für das #. und 2.
Quartal des Etats= Jahres 180# ungeachtet
der in dem diefjährigen Regierungsblatt X.
Stück, Seite 377 enthaltenen ernstlichen
Anbesehlung, von den Magistraten der
Städte und Märkte, nämlich Aichach,
Aindling, Aibling, Burghausen, Dachau,
Dorfen, Eggenfelden, Erding, Ergolts-
bach, Eichendorf, Freysing, Friedberg,
Gammersham, Gangkofen, Geiselhöring,
Hengersberg, Kötlarn, Kraiburg, Lands"
berg, Lanquaid, Mainburg, Massing,
Moosburg, Nandlstadt, Osterhofen, Pfaf-
senhofen, Pfassenberg, Pilstling, Rhain,