Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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selbst zuzurechnen, indem man mit Strenge 
die Ordnung in die sem Geschaͤftszweige hand- 
baben, und stets verfolgen wird. 
Für das gegenwärtig dritte und nächst 
solgende vierte Quartal hingegen müssen die 
sestgesezten Zielzeiten Juli und Oktober, 
ohne weiters eingehalten werden, und man 
erwartet, daß pon den königlichen Landge- 
richten, Rentämtern, Herrschafts= und Hof- 
marbsgerichten, Städten und Märkten die- 
sen hiemit gegebenen Anordnungen auf das 
Bestimmteste entsprochen werde. 
München den 1. April 1807. 
Königliche Landes-Direktion 
von Bailiern. 
Kreiherr von Weichs. 
von Schwaiger. 
  
An sämtliche Stadt= und Drivatgerichte 
in der Provinz Baiern, welche den Blut- 
Bann ausüben. 
(Die Juchthaus-Beiträge betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Nachdem Seine königliche Majestät durch 
eine allerhöchste Emschließung vom 77. vori: 
gen Monats allergnädigst verordnet haben, 
daß zur Unterhaltung der Zuch:= und Ar- 
beitshaus = Anstalten künftig alle Stadt- 
und Privatgerichte, welche den Blurbann 
ausüben, in Baiern, Franken, der obern 
Palz, Neuburg und Tirol, eine jährliche 
Konkurrenz nach dem Maaßstabe der Popu- 
lation, nämlich von hundert Seelen einen 
Gulden zur Staatebasse entrichten sollen; 
so erhalten jene Städte und Privat-Ge- 
richte in Baiern, welche den Blut- 
  
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Bann ausüben, hlemit dle Weisung, läng- 
stens in Zeic von vier Wochen eine genaue 
Beschreibung der in ihren Gerichts-Bezir= 
ben befindlichen Seelenzahl herzustellen, 
und anher einzusenden, dann sowohl in 
diesem Jahre, als in Zukunft im Laufe 
des Monats Juny den betreffenden Konkur- 
renz-Betrag zur dießortigen königlichen 
Provinzial-Hauptkasse zu erlegen. Mün- 
chen den 13. April 1807. 
Königliches General Landes= 
Kommissariat von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmöger. 
  
An sämtliche Stadt, und Markts-Magi- 
strate in der ProvInz Baiern. 
(Die noch ausständigen Baarschafts Extrakte be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die Baarschafts-Ertrabte von den städt- 
und märktischen Kirchen = und geistlichen 
milden Stiftungen sind für das #. und 2. 
Quartal des Etats= Jahres 180# ungeachtet 
der in dem diefjährigen Regierungsblatt X. 
Stück, Seite 377 enthaltenen ernstlichen 
Anbesehlung, von den Magistraten der 
Städte und Märkte, nämlich Aichach, 
Aindling, Aibling, Burghausen, Dachau, 
Dorfen, Eggenfelden, Erding, Ergolts- 
bach, Eichendorf, Freysing, Friedberg, 
Gammersham, Gangkofen, Geiselhöring, 
Hengersberg, Kötlarn, Kraiburg, Lands" 
berg, Lanquaid, Mainburg, Massing, 
Moosburg, Nandlstadt, Osterhofen, Pfaf- 
senhofen, Pfassenberg, Pilstling, Rhain,
	        
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