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Advokat arbeitete, sind in ihrem ferneren
Lause bevy dem Landgerichte Vezzano zu
verhandeln.
d. Bey der Benennung des von Car-
pentari zum Landrichter wird als Bedin-
gung sestgesezt, daß dessen Bruder bepy
dem Stadt= und Landgerichte nicht advozis
ren dürfe, sondern sich entweder auf die
Landrechte und die äußern Landgerichte be-
schränken, oder wiederum sein voriges Do-
mizil in Roveredo nehmen müsse.
7) Zu Aktuaren des Stadt= und Land-
gerichts ernennen Wir:
a. Den Landrechts-Auskultanten von
Mörl aus Eppan bey Botzen;
b. den Rechtskandidaten, Peter Gra-
sen von Albertiz
C. den Kreisamts-Praktikanten, Ja-
kob Grasen von Khuen, welcher aber
vnoch zuvor in einem kurzen, ihm zu be-
stimmenden Termine, die juridische Prüfung.
abzulegen hat.
8) Die Wohnung des Landrichters, und
das nöthige Lobal für dessen Kanzley ist ne-
ben der Rentamts -Wob#nung im Schloße
berzustellen, wogegen das Oflicium spiri-
tuale in das dem Fürstbischofe angewiesene
Gebäude zu. verlegen ist.
0) Zur Frohnfeste ist das Prätorial-Ger
Häude gehbrig herzustellen.
10) Das Landgericht Bezzano bestehr
aus der westlichen Hälfte der sogenantren
dußeren Präátur, und enthält auf einem
Flächenraume von 3 Quadratmeilen in
a#1 Ortschaften eine Bevölkerung von 7192
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unmittelbar der Landgerichts-Jurisdiktion
untergebenen Seelen.
11) Zum Landrichter in Vezzano ernen-
nen Wir den bisherigen Landrechts-Pro-
tokollisten, Joseph von Tosetri, und
zum Aktuar den Doktor der Rechte, Mi-
chael von Mengbhin.
12) Bis zur Ausmittlung einer angemes-
senen Miethwohnung in Bezzano, kann der
Landrichter seine Wohnung in Trient neh-
men, wo auch
13)0 bie gemeinschaftliche Frohnfeste bestehtr.
14) Das Landgericht Livezzano be-
steht aus der östlichen Hälfte der dußern
Präátur, und dem Graf= Pratischen Patri-
monial-Gerichte Seganzano. Dasselbe ent-
hält auf einem Flächenraume von 4 Ouadrat-
meilen in 52 Ortschaften 17977 unmitrelba-
re landgerichtliche, und 903 patrimonialge-
richtliche, zusammen 1288f0 Unterthanen.
15. Zum Landrichter von Livezzano ernen-
nen Wir den Doktor der Rechte, Pami-
lus von Resmini, und als Aktuar, den
Doktor der Rechte, Paul von Bevi=
laqua.
10) Wegen der Miethwohnung in Li-
vezzano wird eben. dasselbe angeordnet, was
oben K. 12. bestimmt ist; so wie
17) die Frohnfeste für das Landgericht
Lirezzano in Trient verbleibt. München
den 5. Jänner 1807.
Max Joseph.
Frepherr von Montgelas.
Auf kdniglichen aller öch ssen Vefehl.
von Krempelbuber.