Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Advokat arbeitete, sind in ihrem ferneren 
Lause bevy dem Landgerichte Vezzano zu 
verhandeln. 
d. Bey der Benennung des von Car- 
pentari zum Landrichter wird als Bedin- 
gung sestgesezt, daß dessen Bruder bepy 
dem Stadt= und Landgerichte nicht advozis 
ren dürfe, sondern sich entweder auf die 
Landrechte und die äußern Landgerichte be- 
schränken, oder wiederum sein voriges Do- 
mizil in Roveredo nehmen müsse. 
7) Zu Aktuaren des Stadt= und Land- 
gerichts ernennen Wir: 
a. Den Landrechts-Auskultanten von 
Mörl aus Eppan bey Botzen; 
b. den Rechtskandidaten, Peter Gra- 
sen von Albertiz 
C. den Kreisamts-Praktikanten, Ja- 
kob Grasen von Khuen, welcher aber 
vnoch zuvor in einem kurzen, ihm zu be- 
stimmenden Termine, die juridische Prüfung. 
abzulegen hat. 
8) Die Wohnung des Landrichters, und 
das nöthige Lobal für dessen Kanzley ist ne- 
ben der Rentamts -Wob#nung im Schloße 
berzustellen, wogegen das Oflicium spiri- 
tuale in das dem Fürstbischofe angewiesene 
Gebäude zu. verlegen ist. 
0) Zur Frohnfeste ist das Prätorial-Ger 
Häude gehbrig herzustellen. 
10) Das Landgericht Bezzano bestehr 
aus der westlichen Hälfte der sogenantren 
dußeren Präátur, und enthält auf einem 
Flächenraume von 3 Quadratmeilen in 
a#1 Ortschaften eine Bevölkerung von 7192 
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unmittelbar der Landgerichts-Jurisdiktion 
untergebenen Seelen. 
11) Zum Landrichter in Vezzano ernen- 
nen Wir den bisherigen Landrechts-Pro- 
tokollisten, Joseph von Tosetri, und 
zum Aktuar den Doktor der Rechte, Mi- 
chael von Mengbhin. 
12) Bis zur Ausmittlung einer angemes- 
senen Miethwohnung in Bezzano, kann der 
Landrichter seine Wohnung in Trient neh- 
men, wo auch 
13)0 bie gemeinschaftliche Frohnfeste bestehtr. 
14) Das Landgericht Livezzano be- 
steht aus der östlichen Hälfte der dußern 
Präátur, und dem Graf= Pratischen Patri- 
monial-Gerichte Seganzano. Dasselbe ent- 
hält auf einem Flächenraume von 4 Ouadrat- 
meilen in 52 Ortschaften 17977 unmitrelba- 
re landgerichtliche, und 903 patrimonialge- 
richtliche, zusammen 1288f0 Unterthanen. 
15. Zum Landrichter von Livezzano ernen- 
nen Wir den Doktor der Rechte, Pami- 
lus von Resmini, und als Aktuar, den 
Doktor der Rechte, Paul von Bevi= 
laqua. 
10) Wegen der Miethwohnung in Li- 
vezzano wird eben. dasselbe angeordnet, was 
oben K. 12. bestimmt ist; so wie 
17) die Frohnfeste für das Landgericht 
Lirezzano in Trient verbleibt. München 
den 5. Jänner 1807. 
Max Joseph. 
Frepherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen aller öch ssen Vefehl. 
von Krempelbuber.
	        
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