Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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(Die Gerichtsbehbrden im südlichen Tyrol betr.) 
Wir Marimilian Joseph, 
von Gattes Gnaden König von Batern. 
Wir haben Uns über die Verhälrnisse 
der sogenannren Regolanerie maggiori und 
minori, welche in einigen Gegenden des 
südlichen Tyrols eine Art von Mittel-In- 
stanz bildeten, umständigen Vortrag erstat- 
ten lassen, und beschließen hiemit, daß die- 
se mit der neuen Landgerichts-Organisation 
eben so, wie jeder ordemtlichen Gerichts- 
und Polizen= Verwaltung unvereinbarliche 
anomalische Instirute gänzlich und durchge- 
bendso abgestellt werden sollen. 
Dagegen ##nd auch in diesen Bezirken 
Tprols ordemliche Dorfs-Anwälde aufzu- 
stellen, und in den durch die allgemeine Ver- 
ordnung vom 24. März 1380# für die Ob- 
leute und Dorfsführer bestimmten Wir- 
kungekreis einzuweisen. München den 4. 
Jaͤnner 1827. 
Mar Joseyh. 
Freyherr von Moncgelas. 
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl. 
von Krempelhuber. 
  
(Die protestanrische Pfarre# zu Mürchen betr.) 
Wir Marximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Kunig von Baiern. 
Wir haben unter Beziehung auf das Re- 
ligions = Edikt vom 10. Jänner 1803 in Un- 
serer Entschließung vom §. Julius rg6 den 
hiesigen Einwohnern der angsburgischen Kon- 
fession zwar die Bildung einer eigenen Ge- 
meinde bewilligt. Da diese aber vorzüglich 
  
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wegen Abgang der hiezu erfoderlichen Mit- 
tel bis jetzt noch nicht zu Stand gebracht 
werden konnte, so haben Wir auf drin- 
gendes Ansuchen der hier wohnenden prote- 
stantischen Familien, deren Anzahl wegen der 
vermischten Religions-Eigenschaft mehrerer 
Unserem Königreiche einverleibten Lande und 
Gebierhe seit kurzem sich merklich vermehrt hat, 
Uns nähere Vorschläge sowohl über die Or- 
ganisarion einer dahier zu errichtenden prote- 
stantischen Pfarrey, als über die Fundlrungs- 
und Erhaltungemittel derselben vorlegen las- 
sen; nach diesen haben Wir folgende Be- 
schlüsse gefaßt. 
I. Um die in Unserer hiesigen Residenz= 
Stadt zu errichteende protestantische Pfarrey 
von dem blos tenworaͤren Hofgottesdienst un 
abhäángig zu machen, und ihre Existenz auch 
für die Zukunft zu sichern, soll der prote- Z„ 
stantischen Gemeinde für ihren Pfarrgottes- 
dienst die vormalige Salvators-Kirche über- 
Jeben werden. Weil aber 
2. die zu ihrer inneren Eimricheung erfo- 
derlichen Fonds noch nicht ausgemittelt sind, 
so soll die zu errichtende Stadtpfarrey mit 
der Hofkirche Ihrer Majostaͤt Unseres Frau 
Gemahlinn, und die Stelle Ihres Kabinets- 
Predigers mit der Stelle eines protestanti- 
schen Pfarrers vor der Hand vereiniget werden. 
3. Damit die dadurch vermehrten Arbei- 
ten des Kabivets-Predigers von ihm gehörig 
besorgt werden können, so soll ihm ein geist- 
licher Gehilf unter dem Namen Bikarius 
beygegeben werden. Jenem als Pfarrer kömme 
die obere Leitung aller kirchlichen Geschäfte,
	        
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