Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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aus den Kriegsbiensten, die Erlaubniß zur 
Verheirathung und Ansässigmachung zu er- 
theilen. 
Da Wir aber vernehmen, daß diesen Verord= 
nungen mehrmal entgegen gehandelt werde, so“ 
wollen Wir denselben durch eine nähere Straf- 
Bestimmung den nöthigen Nachdruck geben. 
Wir verordnen daher, daß die Land= und 
Patrimonialgerichte, so wie die Stad"-Ma- 
gistrate, welche in Zukunft eine solche unbe- 
sugte Heiraths," Erlaubniß eines Landkapitu- 
lanten, vor dessen Entlassung aus den Kriegs- 
diensten, ertheilen, und dadurch einen Mann, 
zum Nachtheile der Kantone, dem Wassen- 
dienste entziehen werden, zur Bezahlung einer 
Geldstrafe, welche, nach dem im Kantons- 
Reglement bestimmten Redemptions = Quan- 
tum, auf acht Jahre in der Art zu berech- 
nen ist, daß davon des Ratum auf jedes, 
noch von dem Soldaten zu dienen schuldige 
Jahr, nebst den normalmässigen Monturgel- 
dern, unentgeltlich des Kapitulanten, erlegt 
werde, angehalten werden sollen, damit aus 
diesem Strasgelde für den Ersazmann ein an- 
derer Mann freiwillig, zur Enrfernung alles 
Nachrheiles für die übrigen Dienslpflichtigen, 
angeworben werde. 
Gegenwärtige Verordnung lassen Wir zur 
allgemeinen Nachachtung durch das Regie- 
rungsblatt bekannt machen. München den 
12. Mai 1807. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhochsten Besehl. 
von Flad. 
  
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(Die Unisormirung des Polizei- Personals be- 
treffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, für 
das gesamte Polizei-Personale in Un- 
seren Staaten eine eigene Unisorme zu be- 
stimmen, und hierüber nachstehende Vor- 
schriften festzusezen: 
I. Unsere Polizei-Direktoren in 
München, Augsburg und Nürn= 
berg tragen als Uniforme: Einen 
Rock von dunkelblauem Tuche, mit dem 
Unterfutter von gleicher Farbe, und einem 
scharlachrothen Vorstoße. Der Rock reicht 
bis an die Kniekehle, und ist unten an beiden 
Enden aufgeschlagen. Der stehende Kragen, 
die Ermelausschläge, und die kurzen, unten spi- 
lig auseinanderlaufenden Brustklappen sind 
von dunkelblauem Tuche, wie der Rock. Die 
Knöpfe sind von weißem Metalle, und mit 
dem gekrömen L5wen bezeichnet. Auf jeder 
Seite der Brustklaxpen sizen §, und an je- 
dem Ermelaufschlage : kleine, dann an den 
längst den Falten herablaufenden Taschen- 
klappen, und an den Reclfalten beider Seiten 
3 große Knspfe. 
Zur Galla werden zu dieser Unisorme 
kurze Beinkleider und Wesien von weißem 
Tuche, mit geprägten Knépsen von weißem 
Metalle; außerdem aber Weslen und lange 
Beinkleider von dunkelblauem Tuche mie 
Sctiefel und Spornen getragen. 
Der stehende Kragen ist nach dem bei dem
	        
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