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koͤnigliche Baierische Land- und Herrschafts-
Gerichte, dann Hofmärke, welche ihre Widums-
Gehölxz-Designationen nicht nach obigen Be-
grissen mit Benennung aller in ihren
Jurisdiktions-Distrikten gelegenen
Pfarreien, Benefifien 2c. sohin un-
brauchbar eingesendet haben, den gemessensten
Auftrag, diese Abgänge auf der Stelle zu
ersezen, und anher einzusenden. Jene Ju-
risdikrions, Behörden aber, die solche Anzei-
gen, und Designationen noch gar nicht ein-
befördert haben, werden sich von selbst nach
dieser Aufgabe zu achten wissen.
Uebrigeno müssen sich die sdumigen Juris-
dikrions= Aemter, die bis den 10. des kom-
menden Monats Juli ihre Nachträge, oder
die Haupt= Widums-Holz-Designationen
nicht einsenden werden, die Schuld selbst bei-
messen, wenn man solche durch eigene Kanzlei-
boten auf Kosten der Beamten, vom 11.
Juli ausgehend, betreiben lassen wird.
München den 13. Juni 1807.
Königlicher Kirchen-Administra-
tions-Rath in Batern, als Stif-
tungs-Kuratel.
Graf zu Lodron. Stollnreither.
Wurzer.
Ils.
MBekanntmachungen.
(Freiwillige Krlegsbeiträge betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Von dem Damenstift-Herrschaftsgerichte
Ranfels, im Landgerichte Schönberg, sind
am go. Mai laufenden Jahres an das unter-
jeichnete königliche General, andeskommissa-
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riat zum Besten verwundeter vaterländischer
Krieger 8 fl. 12 kr., nebst alter Wäsche, ein-
gesendet worden, welche von einigen Untertha-
nen des genannten Herrschaftsgerichtes edel-
müthig zusammengelegt wurden.
Dieses wird hiemit öffentlich bekannt ges
macht. München den 2. Juni 1807.
Königliches General-bandes-Kom
missariat in Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schmöger.
(Die Mirrelschulen und deren Professoren in Baler#n
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zufolge eines allerhöchsten Reseriptes vom
29. vorigen Monats wird hiemit zur allge-
meinen Wissenschaft und Darnachachtung öf-
fentlich bekannt gemacht:
Seine königliche Majestät haben nach einem
umständlichen an Allerhöchstdieselben erstar-
teten Vortrage über zweckmáäßige Ver-
vollkommnung der Mirtelschulen
folgende Entschließungen gefaße:
1. Das theologische Studium zu München
soll mit dem Ende dieses Schuljahres ganz
aufgehoben werden.
2. Das Gymnastum zu kandshur ist bis zum
Anfange des nächsten Schuljahres in eine
höhere Bürgerschule von drei Klassen zu ver-
wandeln, deren Lehrer in Privatstunden auch
in den gelehrten Sprachen den ersten Unter-
riche zu ertheilen fähig und gehalten seyn
sollen.
3. Die durch Beschränkung eben erwähn--
ter, in Hinsicht auf die Lokalverhälenisse bis-