1081
Ksniglich-Baierisches
1082
Regierungsblatt.
XXVIII. Stuͤck. Muͤnchen,
Sonnabend den 4. Juli 1807.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Heuraths-Bewilligungen für das Postper-
sonale betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi wollen, daß es ruͤcksichtlich der Heu-
raths = Bewilligungen für das Dostper-
sonale in der Hauptsache nach denselben
Grundsäjen gebalten werden solle, welche
Wir rücksichtlich der Heuraths-Bewilligun-
gen für Unsere unmittelbaren Staatsdiener
durch die allerböchste Verordnung vom 76.
Dezember 1806. (Regierungsblatt 1807. I.
Stuͤck, Seite 11 — 13) vorgezeichnet haben.
Jedoch behalten Wir Uns selbst bevor,
fuͤr alle Grade der Postbeamten, nach Ver-
nebmung der Generas= Direktion Unserer
Posten, durch Unser Ministerium der aus-
wärtigen Angelegenbeiten die Verebelichungs-
Konsense zu ertbeilen. München den 77.
Juni 1807.
Marx Josepb.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befehk.
von Flad.
(Die Sponsalien-Klagen der Protestanten be-
treffend. !) #
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Da die Sponsalien mit der religiösen
Konfeßion der Partheien in keiner Bezie-
bung steben, und diese desbalb in Unseren
Verordnungen vom 1aten März 1804 und
eten Mai 1806. (Regierungsblatt 180.
Seite 175) selbst bei den Katboliken als
reine weltliche Gegenstände erklärt, und an
die weltlichen Gerichts= Behörden gewiesen
worden sind, so erkláren Wir hierdurch, und
verordnen: daß die Sponsalien-Klagen der
Protestanten eben so wie jene der Katboli-
ken nach Vorschrift des G. 6. der obenange-
fübreen lezten Verordnung behandelt, und
wenn nicht der Beklagte das benelicium
fori privilegioti hat, vorerst bei den Unter-
gerichten angebracht werden sollen, und nur
Berufungsweise an die Hosgerichte künftig
gelangen können. München den 19. Juni
1807.
Max Josepb.
Freiberr von Montgelas.
Auf könlgllchen allerhdchsten Befehl.
von Krempelhuber.