Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1081 
Ksniglich-Baierisches 
1082 
Regierungsblatt. 
  
XXVIII. Stuͤck. Muͤnchen, 
Sonnabend den 4. Juli 1807. 
  
Allgemeine Verordnungen. 
  
(Die Heuraths-Bewilligungen für das Postper- 
sonale betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wi wollen, daß es ruͤcksichtlich der Heu- 
raths = Bewilligungen für das Dostper- 
sonale in der Hauptsache nach denselben 
Grundsäjen gebalten werden solle, welche 
Wir rücksichtlich der Heuraths-Bewilligun- 
gen für Unsere unmittelbaren Staatsdiener 
durch die allerböchste Verordnung vom 76. 
Dezember 1806. (Regierungsblatt 1807. I. 
Stuͤck, Seite 11 — 13) vorgezeichnet haben. 
Jedoch behalten Wir Uns selbst bevor, 
fuͤr alle Grade der Postbeamten, nach Ver- 
nebmung der Generas= Direktion Unserer 
Posten, durch Unser Ministerium der aus- 
wärtigen Angelegenbeiten die Verebelichungs- 
Konsense zu ertbeilen. München den 77. 
Juni 1807. 
Marx Josepb. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehk. 
von Flad. 
(Die Sponsalien-Klagen der Protestanten be- 
treffend. !) # 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bajern. 
Da die Sponsalien mit der religiösen 
Konfeßion der Partheien in keiner Bezie- 
bung steben, und diese desbalb in Unseren 
Verordnungen vom 1aten März 1804 und 
eten Mai 1806. (Regierungsblatt 180. 
Seite 175) selbst bei den Katboliken als 
reine weltliche Gegenstände erklärt, und an 
die weltlichen Gerichts= Behörden gewiesen 
worden sind, so erkláren Wir hierdurch, und 
verordnen: daß die Sponsalien-Klagen der 
Protestanten eben so wie jene der Katboli- 
ken nach Vorschrift des G. 6. der obenange- 
fübreen lezten Verordnung behandelt, und 
wenn nicht der Beklagte das benelicium 
fori privilegioti hat, vorerst bei den Unter- 
gerichten angebracht werden sollen, und nur 
Berufungsweise an die Hosgerichte künftig 
gelangen können. München den 19. Juni 
1807. 
Max Josepb. 
Freiberr von Montgelas. 
Auf könlgllchen allerhdchsten Befehl. 
von Krempelhuber.
	        
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