Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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(Herabsezung der Post= Kourier-Tare betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Durch die Verminderung der Fonrage- 
Preise haben Wir Uns bewogen gefunden, 
die Post-Kourier-Tare in Unseren banden 
dergestalt herabzusezen, daß 
1. vom 1. August dieses Jahres anfangend, 
anstate 1 fl. Jo kr. von der einfachen Station 
für das Pferd auf unbestimmte Zeit die Tare 
auf # fl. 185 kr. festgesezt seyn solle, 
2. mit Ausnahme jedoch der Stationen 
München, Augsburg und Nürnberg, wo die 
Tare bis auf weiters von obigem Zeitpunkte 
an, auf 1 fl. zo kr. bestimmt wird. 
Gegenwärtige Herabsezung der Tare lassen 
Wir durch das Regierungsblatt bekannt 
machen. München den 27. Juni 1807. 
Max Josepb. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl. 
von Flad. 
  
(Den Pruͤfungskonkurs der Aspiranten zum koͤnig- 
lichen Staatsdlenste in der oberen Pfalz be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem die königliche baierische Landes- 
Direktion der oberen Pfalz zufolge allerhöchsten 
Organisations: Reseriptes vom rg. August 
1803 und der nachgefolgten allerhöchsten Ver- 
ordnungen beschlossen hat, für die zu Landbe= 
amten: und Aktuarsstellen, dann überhaupts 
zu königlichen Staatsdiensten aspirirenden 
oberpfäczischen Subsjekte, welche ihre Siudien 
auf einer inlaͤndischen Universitaͤt vollendet, und 
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ihre Diplome oder vollstaͤndige Absolutorien, 
dann die Zeugnisse der wenigst durch ein volles 
Jahr gepflogenen gerichtlichen Praxis beibrin- 
gen können, eine, gemeinschafiliche Konkurs= 
Profung auf Samstag den a6. September 
vor sich gehen zu lassen; so wird dieses allen 
denjenigen, welche sich dieser Prüfung zu 
unterwersen gedenken, mit dem Auftrage 
kund gemacht, daß sie sich an obenbestimm- 
tem Tage Morgens 9 Uhr bei der Landes- 
direktions = Kanzlei melden, und wenigst 
8 Tage vor der Hand ihre Universitärs= so an- 
dere Zeugnisse in Urschrift einsenden sollen. 
Amberg den 22. Juni 1807. 
Königliche Landee-Direktion der 
oberen Pralz. 
Graf von Krreirh. 
— Hiltt. 
  
(Die Abstellung der Ratifikations-Gebuͤhten bei 
Domanial-Verpachtungen oder Verkäufen im 
Anebachischen betreffend.) 
Im Namen Semer Masestät des Königs. 
Der in den sämrlichen königlichen baieri- 
schen Staaten bestehenden Einrichtung gemäß, 
zessiren von nun an auch in dem hiesigen Für- 
stenthume Ansbach die nach der interimisti- 
schen Preußischen Kamersporteln, Tare bei 
Verpachtungen der Domainen und Zehenden, 
dann bei Getreid-Holz= und Nealitäten-Ver- 
käufen, angerechneten Ratifikationsgebühren. 
Die sämtlichen königlichen Rentämter und 
übrigen Administrationen haben sich alfo hie- 
nach nicht nur selbst zu achten, sondern auch 
die Lizitanten bei jedem Termine gehörig zu 
verständigen, damit diese bei den Angeboten
	        
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