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(Herabsezung der Post= Kourier-Tare betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Durch die Verminderung der Fonrage-
Preise haben Wir Uns bewogen gefunden,
die Post-Kourier-Tare in Unseren banden
dergestalt herabzusezen, daß
1. vom 1. August dieses Jahres anfangend,
anstate 1 fl. Jo kr. von der einfachen Station
für das Pferd auf unbestimmte Zeit die Tare
auf # fl. 185 kr. festgesezt seyn solle,
2. mit Ausnahme jedoch der Stationen
München, Augsburg und Nürnberg, wo die
Tare bis auf weiters von obigem Zeitpunkte
an, auf 1 fl. zo kr. bestimmt wird.
Gegenwärtige Herabsezung der Tare lassen
Wir durch das Regierungsblatt bekannt
machen. München den 27. Juni 1807.
Max Josepb.
Freiherr von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl.
von Flad.
(Den Pruͤfungskonkurs der Aspiranten zum koͤnig-
lichen Staatsdlenste in der oberen Pfalz be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem die königliche baierische Landes-
Direktion der oberen Pfalz zufolge allerhöchsten
Organisations: Reseriptes vom rg. August
1803 und der nachgefolgten allerhöchsten Ver-
ordnungen beschlossen hat, für die zu Landbe=
amten: und Aktuarsstellen, dann überhaupts
zu königlichen Staatsdiensten aspirirenden
oberpfäczischen Subsjekte, welche ihre Siudien
auf einer inlaͤndischen Universitaͤt vollendet, und
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ihre Diplome oder vollstaͤndige Absolutorien,
dann die Zeugnisse der wenigst durch ein volles
Jahr gepflogenen gerichtlichen Praxis beibrin-
gen können, eine, gemeinschafiliche Konkurs=
Profung auf Samstag den a6. September
vor sich gehen zu lassen; so wird dieses allen
denjenigen, welche sich dieser Prüfung zu
unterwersen gedenken, mit dem Auftrage
kund gemacht, daß sie sich an obenbestimm-
tem Tage Morgens 9 Uhr bei der Landes-
direktions = Kanzlei melden, und wenigst
8 Tage vor der Hand ihre Universitärs= so an-
dere Zeugnisse in Urschrift einsenden sollen.
Amberg den 22. Juni 1807.
Königliche Landee-Direktion der
oberen Pralz.
Graf von Krreirh.
— Hiltt.
(Die Abstellung der Ratifikations-Gebuͤhten bei
Domanial-Verpachtungen oder Verkäufen im
Anebachischen betreffend.)
Im Namen Semer Masestät des Königs.
Der in den sämrlichen königlichen baieri-
schen Staaten bestehenden Einrichtung gemäß,
zessiren von nun an auch in dem hiesigen Für-
stenthume Ansbach die nach der interimisti-
schen Preußischen Kamersporteln, Tare bei
Verpachtungen der Domainen und Zehenden,
dann bei Getreid-Holz= und Nealitäten-Ver-
käufen, angerechneten Ratifikationsgebühren.
Die sämtlichen königlichen Rentämter und
übrigen Administrationen haben sich alfo hie-
nach nicht nur selbst zu achten, sondern auch
die Lizitanten bei jedem Termine gehörig zu
verständigen, damit diese bei den Angeboten